Habe eine Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung postalisch am 26.4.2016 erhalten. Die Versammlung findet am 9.5.2016 statt. Habe den Verwalter um Terminverschiebung gebeten.

Ist die Einladung fristgerecht? Muss ich diese Antwort akzeptieren: Der Termin ist mit dem Verwaltungsbeirat besprochen und festgelegt worden. Eine vorherige Umfrage bei allen Eigentümern bzgl. der Festlegung des Termins wird bei keiner Eigentümergemeinschaft vorgenommen und würde auch dazu führen, dass die Abhaltung der Versammlung überhaupt nicht zustande käme. Falls Eigentümer, wie auch in Ihrem Fall, verhindert sein sollten, besteht die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen (die Vollmacht liegt der Einladung bei). ?