Die Sache mit dem Zweitnamen?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, undzwar blicke ich nicht mehr durch, wann genau man einen Zweitnamen auf Dokumenten angeben muss:

Ich meine nicht namen wie Lisa-Marie, sondern wenn man z.B. Paul heißt, aber auf dem Personalausweis noch der Name Josef bei den Vornamen steht (der Zweitname ist ja z.B. oft der Name von einem Opa/Oma).

Muss man den Namen überall angeben?

Vor allem bei folgenden Bereichen interessiert es mich, da diese mein Leben aktuell betreffen:

  • Ich habe mich online bei der Arbeitsagentur registriert, da ich nach meiner Ausbildung noch ein Studium mache und zwischen beidem ca. 2 Monate arbeitslos bin. Für den Zeitraum muss ich mich ja arbeitssuchend melden. Muss ich da in dem Konto meinen Zweitnamen auch angeben? Ich will nicht, dass mir wegen so einer Lappalie das Geld verwehrt wird.
  • Auf der Abrechnung, die ich von meinem Arbeitgeber monatlich bekomme, steht nur mein Vor- und Nachname, jedoch nicht mein Zweitname. Schlimm? Kann das später zu Problemen bei der Rente etc führen?
  • wenn ich mich für das Studium einschreiben will: Zweitname nötig oder nicht? Wäre ja blöd wenn man wegen eines Formfehlers dann nicht studieren könnte
  • außerdem steht auf meinen Schulzeugnissen, der Teilnahmebescheinigung der Zwischenprüfung (Ausbildung) , in meinem Ausbildungsvertrag und bei meiner Einladung zur Zwischenprüfung mein Zweitname nicht dabei. Schlimm? Kann das irgendwie zu Problemen führen?

Zusammengefasst: Laut meinem Ausweis habe ich einen Zweitnamen, dieser steht aber eigentlich nirgends dabei (selbst meine Krankenkasse etc nutzen den Namen nicht wenn Sie mir Post schicken) - schlimm oder nicht?

Danke im Voraus für die Antworten, ihr würdet mir sehr helfen.

Name, Recht, Jura, Vornamen, Zweitname, Ausbildung und Studium

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