Hallo liebe Community,

ich habe heute eine Wohnungsbesichtigung und muss aufgrund meines zu geringen Einkommens, Wohngeld beantragen. Beim Amt wurde mir aber gesagt, dass ich Wohngeld erst beantragen kann, wenn mir die Wohnung zugesprochen wurde. Deshalb ist meine Frage an euch, wie ich dem Vermieter das klar machen soll.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen

Liebe Grüße

Andre