Kann ich eine Wohnung mieten aber selber nicht drin wohnen für eine kurze Zeit?

Hallo liebe Community,

seit ein paar Tagen wurde eine Wohnung in der Stadt frei die sehr zentral und günstig kostet frei. Die Wohnung gefällt mir sehr und finanziell passt die perfekt, nochmal findet man solch eine Wohnung nicht. Ich suche schon seit ca nem halben Jahr aber alles lag 200€ über meinem Budget.

Ich würde die Wohnung mieten aber ich kann 3-5 Monate dort nicht wohnen weil mein Problem wird’s sein, mit dem Job. Da ich erst am 03.03.2020 meinen Jobwechsel beginne und 3 Monate Probezeit habe kann ich meinen Chef nicht nach einer Versetzung fragen. Ich hab mir sehr viel Kopf in der Zeit gemacht und wenn ich die Probezeit überstehe, könnte ich erst dann nach ner Versetzung fragen was klappen würde wenn mein Chef es genehmigt. Sollte es nicht klappen dann würde ich mich sofort darum kümmern dort in der Nähe meiner Wohnung einen neuen Arbeitsplatz anzustreben.

Jetzt ist die Frage ob ich in der Zeit die Wohnung untervermieten kann? Hab da auch schon einen Freund der sofort für die kurze Zeit einziehen könnte und die Miete selbst übernimmt. Sobald ich eine Versetzung akzeptiert bekomme würde ich sofort selber einziehen wovon mein Kumpel auch Bescheid weiß.

Am liebsten würde ich selber direkt einziehen nur wie gesagt mit dem Job ist es schwer weil es dann von der Wohnung 100km entfernt wäre und ich ca ne Stunde Arbeitsweg hätte.

Wohnung, Miete, Untervermietung, erste Wohnung, Arbeitsweg, Wohnsitzwechsel
Vermieter lässt mich nicht früher aus Wohnung - Untervermietung?

Hallo zusammen.

Folgender Fall:

Ich werde Ende diesen Monats mit meiner Freundin in eine neue Wohnung umziehen.

Das bisher von mir bewohnte möblierte Zimmer habe ich (aufgrund der kurzfristigen Zusage der neuen Wohnung) im Oktober gekündigt, sodass laut der gesetzlichen Kündigungsfrist ich bis 31.01.2020 noch Mieter für dieses Zimmer bin.

Nun haben in der Vergangenheit viele Mieter in diesem Haus für Ihr Zimmer innerhalb der Kündigungsfrist bzw nach wenigen Wochen/Tagen dem Vermieter geeignete Nachmieter empfehlen können und konnten somit früher aus der Wohnung.

Das habe ich auch versucht, nur teilt mir der Vermieter seit 1 1/2 Wochen mit (über seine Assistentin), dass sie sich noch nicht entschieden haben (bei drei Kandidaten).

Ein Anruf von mir und einem der Bewerber hat ebenfalls keine neuen Infos erbracht.

Da ich leider zu Beginn des Mietverhältnisses eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter hatte, vermute ich dass er mich nun nicht früher aus der Wohnung lassen möchte...

Jedoch könnte er mir das einfach mitteilen und wäre absolut (juristisch nicht moralisch) im Recht.

Die Tastache dass ich bis Ende Januar Mieten für zwei Wohnungen zahlen muss, ist finanziell äußert schwierig für mich.

Da ich keine juristische Handhabe gegen den Vermieter habe und mein vorzeitiges Entlassen ein Gefallen seiner Seite ist, sind meine Optionen stark beschränkt.

Meine Frage ist nun ob ich das Zimmer untervermieten kann (an einen Freund, einen der Kandidaten) um dem finanziellen Ruin zu entgehen.

Dies ist zwar laut Mietvertrag untersagt, doch habe ich ja bereits gekündigt und dem Vermieter würde kein finanzieller Schaden entstehen. Natürlich wäre es trotzdem nicht rechtens, daher meine Frage, was mir schlimmstenfalls passieren kann, wenn ich gegen den Punkt der Untervermietung im Mietvertrag verstoße?

Vielen Dank schon Mal.

Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, wohnungskündigung
Mietzuschlag Untervermietung angemessen?

Hallo,

kürzlich ist meine Mitbewohnerin (2. Hauptmieterin, ich bin 1. Hauptmieterin) ausgezogen und ich bin nunmehr alleinge Hauptmieterin und habe bzgl. einer Erlaubnis zur Untervermietung bei meiner Hausverwaltung angefragt und diese auch erhalten. Nun wird mir die Untervermietung unter der Bedingung eines Mietzuschlages nach § 26 (3) Neubaumietenverordnung in Höhe von 5,00 € erlaubt. Ich bin mir 1. nicht sicher, ob dies so zutrifft, da jeder sein eigenes Zimmer hat und nur Bad und Küche geteilt werden, 2. eigentlich ja nur ein "Mieterwechsel" erfolgt ist: Die Wohnung war schon die ganze Zeit von zwei Leuten belegt, sodass eine erhöhte Abnutzung nicht der Fall ist, 3. steht in dem Schreiben meines Vermieters: "pro Person um je 5,00 €". Meint das pro "Untermieter" oder tatsächlich 5,00 € für mich und 5,00 € für den Untermieter (also10,00 € gesamt)? Zweiteres wäre für mich vollkommen unverständlich, da aus dem Gesetz nicht hervorgeht, dass diese Mieterhöhung pro Personen in der Wohnung (egal ob Haupt- oder Untervermieter) erhoben werden kann. Den § verstehe ich eher so, dass maximal pro Untermieter ein Zuschlag von 5,00 € erfolgen kann.
Kann mir jemand hinischtlich der drei genannten Punkte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen? Lieben Dank! Die Miete beträgt (aktuell) warm übrigens 647,00 € für knapp 50 m ².

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Untervermietung, Vermieter
Kaution für Möbel/Hausrat einbehalten. Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

ich habe für ca. 1 Jahr eine möbelierte 1-Zimmer-Wohnung gemietet. Mein Vermieter ist Hauptmieter gewesen und hat mir die 1-Zimmer-Wohnung untervermietet. Mitlerweile miete ich die Wohnung selbst direkt beim Eigentümer. Meinem ehemaligen Vermieter habe ich damals eine Kaution zur "Sicherung aller seiner Ansprüche" hinterlegt.

Als er seine Möbel abgeholt hat, hat er zwei Flecken auf der Couch beanstandet. Ich habe ihm mitgeteilt, dass diese nicht von mir seien und schon seit anfang an Vorhanden waren.

Als ich ihn zwei Tage später um Auszahlung meiner Kaution bat, sagte er, er werde mir diese abzüglich der Kosten für die Reinigung und abzüglich der Kosten für Dinge, die er nicht erhalten hat überweisen.

Nachdem ich die im Mietvertrag aufgeführten Möbel durchgegangen bin, ist mir aufgefallen, dass ein kleines Regal von ihm bei mir steht.

Zusätzlich fordert er von mir die Zimmerlampe, welche nicht im Vertrag aufgeführt ist und ein Sandwichtoaster. Der Sandwichtoaster ist ebenfalls nicht im Vertrag aufgeführt und ist eigentlich Hausrat, weswegen er nicht teil des Mietgegenstandes sein kann.

Bei unerfüllten Forderungen des Vermieters bin ich zur Nachbesserung berechtigt, bevor ein Abzug von der Kaution erfolgen darf. Ich denke bei der Couch habe ich keine chance, da ich nicht nachweisen kann, dass die Flecken bereits zu Beginn vorhanden waren. (Ich habe diese nichtmal wargenommen, bis er mir ein Bild davon schickte)

Nun meine Fragen:

  1. Ist eine solche Nachbesserung auch bei den Möbeln möglich? Sodass ich ihm ermögliche diese Abzuholen? (er wohnt jetzt relativ weit weg, Muss er die Sachen abholen oder ich ihm bringen?)
  2. Bin ich verpflichtet ihm die Lampe zu überlassen, da diese nicht im Vertrag aufgeführt wurde?
  3. Bin ich verpflichtet ihm einen Sandwichtoaster zu überlassen, da dieser a) nicht im Vertrag aufgeführt ist und b) es nicht teil des Mietvertrages ist?
  4. Gibt es eine Art Verhältnismäßigkeit bei der Höhe der Kosten der Reinigung der Couch? Bzw. rechtfertigt dies eine gesamte Reinigung der Couch oder ist eine professionelle Fleckenentfernung für den 1cm² großen Flecken ausreichend.

Zusätzlich ist anzumerken, dass ich ab nächstem Sonntag, also in 2 Tagen im Ausland sein werde, und deswegen eine Übergabe schwierig wird. Ich habe kein Problem damit, ihm die Sachen zu überlassen es wird nur sehr umständlich, da ich wie gesagt nicht da bin. Deswegen würde mich die Rechtslage interessieren.

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Möbel, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Kaution, Hausrat, Kautionsrückzahlung, Nachbesserung, beschädigt
Darf Untermieter in Abwesesenheit Schlüssel weitergeben?

Guten Tag,aktuell vermiete ich ein Zimmer in meiner Wohnung unter. In dieser bin ich selbst wohnhaft. Leider trennt sich diese Wohnkonstellation wieder in 3 Monaten - gesetztliche Frist - auf. Bis zu genanntem Ende wird sich die Untermieterin im Ausland aufhalten. Sie möchte in diesem Zeitraum ihren Schlüssel an Freunde weitergeben, um zu etwaigen Unterlagen Zugang zu haben. ( Am Rande: Das könnte ich auch übernehmen) Zudem, soll in ihrer Abwesenheit 3 Tage eine Freundin in ihrem Zimmer schlafen. Meine Untermieterin studiert Jura und beruft sich hier auf einen Besuch und das sie ihren Schlüssel geben kann wem sie möchte. Ich jedoch hatte mit ihr im Mietvertrag festgehalten, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht zulässig ist und sich der Besuch der Freundin nicht als solchiger einstufen lässt, da meiner Meinung nach nur in Anwesenheit der Untermieterin ein Besuch möglich wäre?? Desweiteren bin ich der Meinung, dass sie ihren Schlüssel zwar bei einer Vertrauensperson ihrer Wahl deponieren kann, dieser sich jedoch nicht Zugang zur Wohnung, Briefkasten o.Ä. verschaffen darf, da es sich hierbei wieder um eine Gebrauchsüberlassung handeln würde. Auch bin ich der Meinung, als Hauptmieterin das Hausrecht zu besitzen und es sich - nachdem ich dies ihr gegenüber eindeutig geäußert hatte- um einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung handelt.Entgegenkommend habe ich angeboten, dass in meiner Anwesenheit nach vorheriger Absprache ab und an Zutritt gewährt werden kann.Bin ich mit meiner Interpretion auf dem Holzweg?Ich danke Ihnen im Voraus

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, WG
Beim Freund der Eltern ins Haus einziehen- Steuern, Bafög, usw?

Also vorab: ich will keine Grunddiskussion veranlassen, ob oder warum es gut oder eben nicht gut ist bei den Schwiegereltern in Spe einzuziehen :P . Nun zur Situation:Ich, Studentin, bekomme Bafög und wohne zurzeit in einer WG.Mein Freund, ebenfalls Student, wohnt bei seinen Eltern in deren Haus. Wir möchten nun gerne zusammen bei seinen Eltern ins Haus einziehen (Praktischer für Uni/ und auch privat). Der Vater möchte natürlich die vermehrten Nebenkosten abdecken, was für mich natürlich auch i.O. ist - zahle ich ja jetzt schließlich auch. Weder der Vater, noch ich möchten aus der Situation irgendeinen Gewinn ziehen. Was müssen wir nun beachten? Ein Mietvertrag ist wahrscheinlich unumgänglich, da ich für das Bafög-Amt natürlich auch einen Nachweis stellen muss, wo ich wohne und dass ich Wohnausgaben habe. Wie sieht das steuerlich für den Vater aus, wenn er mir quasi ein Zimmer untervermietet? Gibt es eine Grenze, bis zu der das ganze steuerfrei laufen kann oder muss der Vater das auf jeden Fall steuerlich absetzen? Mit Mietrecht, Steuerrecht, etc. kenne ich mich leider absolut nicht aus :( Ich will ungern der Grund sein, dass der Vater erhebliche Steuern zahlen muss und würde mir in diesem Fall eher eine kleine Wohnung suchen.Aber ich kann doch nicht der erste Fall sein, bei dem diese Situation auftritt? Wie kann man diese Situation regeln? Ich hoffe, jemand kann mir einen Tipp geben oder mir verraten, an welche Stelle ich mich am besten wende. Ansonsten werde ich nämlich am Montag alle Stellen abklappern, die damit zu tun haben könnten. :P Vielen Dank schon mal im Voraus! :) Beste Grüße und ein schönes Wochenende

Steuern, Mieter, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermietung, BAföG, Eigenheim, Steuerrecht, Ausbildung und Studium
Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

Kündigung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Untervermietung, Jura, Jurist, Räumungsklage, Vermietrecht, Zahlungsverzug
Muss ich für den Wasserschaden aufkommen und den Feuerwehreinsatz bezahlen?

Mein Mitbewohner hat mir ein Zimmer untervermietet. Die Badewanne war verstopft und das Wasser ist nicht mehr abgeflossen. Ich habe alles mögliche ausprobiert. Essig und Backpulver, mit einer Saugglocke versucht den Abfluss zu reinigen, ohne Erfolg. Mein Mitbewohner war im Urlaub. Ich habe ihn angerufen. Ihm war s egal. Er war betrunken, hat gelallt und meinte, er kommt erst am Mittwoch zurück. Das war an einem Samstag. Er hat sich sogar noch lustig darüber gemacht! Ich musste zur Arbeit, fatal, hab das Sieb aufgeschraubt . Wusste nicht das man das nicht machen darf, im Gegensatz zu meinem Mitbewohner. Trägt das zu der Sachlage bei? Oder ist das egal, weil ich fahrlässig gehandelt habe?

Ich musste dann aus dem Haus und eine Stunde später hat sich die Feuerwehr über das Fenster Zugriff verschafft. Der Nachbar unter uns hat einen Wasserschaden, die Elektronik im Badezimmer ist ausgefallen. Ich glaube die Sicherung ist ausgefallen. Das ganze wurde an die Polizei übergeben.

Jetzt muss der Feuerwehreinsatz bezahlt werden und ich habe Sorge das die Hausverwaltung nichts übernimmt. Ich habe den Fall an meine Haftpflichtversicherung weitergeleitet. Aber weil mein Mitbewohner generell total verantwortungslos ist, sehe ich irgendwie nicht ganz ein, dass ich für den Schaden aufkommen soll?!?

Recht, Mietrecht, Untervermietung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Darf Untervermietung in der Kündigungsfrist verneint werden?

Hallo zusammen,

Ich habe eine neue größere Wohnung gefunden und habe nun meine aktuelle Wohnung gekündigt.
(Aktuell 25 m2, neue 50 m2) Der Vermieter stimmt nicht zu, dass ich ihm Nachmieter suche und vorschlage, somit verneint er meine Bitte mich früher aus dem Mietvertrag rauszulassen (bei unserer Wohnungslage bekommt man die Wohnung in 1-2 Tagen weg) Aber es ist sein gutes Recht, muss ich akzeptieren.

Jetzt ist die Frage. Darf ich untervermieten? Mir jemand für die Zeit suchen? Auch hier gilt lt. der Rechtssprechung, wenn ich es richtig verstanden habe, dass man vorab die Genehmigung des Vermieters einholen muss. Soweit, so gut. Laut BGB darf allerdings der Vermieter nur in Ausnahmefällen aus driftigen Gründen dies verbieten und es müssen auch driftige Gründe, wie zB Auslandsaufenthalt oder finanzielle Engpässe seitens des Mieters vorliegen. Doppelt Miete ist für mich ein finanzieller Engpass, gilt dies also auch für mich?
Wie soll ich vorgehen, wenn er dennoch verbietet, muss ich das akzeptieren?

Wie sieht es auch damit aus: meine Nachbarin ist vor Kurzem ausgezogen und sie hat einen Freund als Nachmieter vorgeschlagen, da war alles kein Problem. Mein Vorschlag einen Nachmieter vorzustellen wurde mit der Antwort verneint: wir brauchen keinen Nachmieter, ich suche die Mieter selber aus. Gibt es hier einen Anspruch auf Gleichstellung? Bei der Nachbarin war dies ja anscheinend kein Problem.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Mithilfe!

Eure Löwin

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Untervermietung, Nachmieter
Frage zur Untervermietung und Jobcenter?

Hallo, will von meiner 4 Zimmer Wohnung 3 Zimmer an eine Familie untervermieten. Die Familie bekommt Leistungen von Jobcenter. Soll heißen, dass die 3 Zimmer durch das Jobcenter bezahlt werden. Habe die mündliche Erlaubnis von meinem Hauptvermieter. Ich bekomme keine Leistungen vom Jobcenter, da ich seit längerer Zeit Vollzeit arbeite und mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben will. Haben mich lange genug schikaniert.

Habe der Familie die Mietbestätigung ausgefüllt und einen Untermietvertrag gemeinsam aufgesetztz, welcher von der Familie bisher nicht unterschrieben wurde, weil das OK vom Amt fehlt.

Das Amt möchte nun von der Familie den Hauptmietvertrag und die Erlaubnis zur Untervermietung. Hauptmietvertrag möchte ich nicht rausrücken aus Datenschutz Gründen. Und der Hauptvermieter möchte keine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung geben. Er sagt, dass er ebenfalls nix mit dem Jobcenter zu tun haben will. Sein Name geht dem Amt nichts an.

Nun die Frage: Was kann man nun tun? Untermietvertrag ist rechtens und sollte ausreichen. Warum will das Amt nun eine Bestätigung? Woher soll man diese nehmen, wenn der Vermieter nur eine mündliche Genehmigung geben will? Meines Wissens ist sowas doch gar nicht rechtens. War selbst mal ein Untermieter und musste dem Amt keine Bestätigung vorlegen, dass mein damaliger Untervermieter überhaupt vermieten darf.

Danke für eure (hoffentlich hilfreichen) Antworten!

Wohnung, Miete, Mieter, Untervermietung, Vermieter, Arbeitsamt, Jobcenter, Wohnung mieten
Betrüger falle Wohnung gemietet von der falschen Person

Hey ich hab ein Riesen großes Problem , ich frage auch nur um meine Aufregung zu beruhigen (Anwalt schon eingeschaltet) .... Ich habe in Hamburg von privat eine Wohnung gefunden und sie direkt bekommen das war Ende Juni ca , ich habe ein Hamburger miet Vertrag bekommen und hab eine Kaution mit Rechnung Bar hinter legt , und die ersten beiden Monats mieten bis August gleich mit bezahlt ..... Jetzt habe ich den Herren der sie mir vermietet hat nicht mehr erreicht , und die Post mal geöffnet die noch im Brief Kästen an ihn angekommen ist , da liegen vom Gericht Räumungsklagen .... Ich habe bei dem zuständigen Anwalt der Verwaltung telefoniert und ihm erzählt was passiert ist das mir der vormieter die Wohnung vermietet hat und mir gesagt hat das es sein Gebäude sei .... Er hat mich verstanden und hat gesagt ich soll erstmal Ruhe bewahren und nicht aus der Wohnung ausziehen , das er mit der Verwaltung sprechen möchte wegen einer eventuellen Übernahme damit ich mir den Umzug nochmal spare ... So jetzt heute hat er mich angerufen und gesagt das der tatsächliche Eigentümer die Wohnung leer haben möchte , und niemandem vorerst die Wohnung vermieten möchte , ich solle innerhalb 4-5 Tagen aus der Wohnung sofort raus .... Es handelt sich um 85 qm die komplett voller neuer Möbel IST ...... Und wer aus Hamburg kommt weiss wie schwierig es ist eine Wohnung zu bekommen ! Was sagt ihr dazu ? Kann der Vermieter mich innerhalb so kurzer zeit raus jagen ? Ich habe einen Mietvertrag mit einer Person dem das Gebäude nicht gehört .....

Kündigung, Wohnung, Untervermietung, Räumungsklage, Untermieter, Betrüger, Verarschung
Zählt mein Sohn als Untermieter wenn mein Mann der Mieter ist und er nicht sein Leibliches Kind?

Habe einen 21j. Sohn aus einer Früheren Beziehung. Zwischenzeitlich hat er woanders gewohnt. Ich habe geheiratet und bin mit meinen Mann zusammen gezogen. Im Herbst ist mein Sohn zu uns gezogen um hier eine Wohnung und Arbeit zu finden. Leider hat es noch nicht geklappt. Mit dem Vermieter war es besprochen und alles Okay. Bis vor 2 Wochen. Nun meint der Vermieter das wir die Wohnung untervermieten. Und nicht nur an meinen Sohn sondern auch an seine Freundin und 4J. Kind. (Die Freundin hat ihre 2 Zimmer in ihrem Eltern-haus und kommt nur zu besuch, Und wir freuen uns wenn das Enkelkind 1-2 mal im Monat hier schläft. Aber mehr ist das nicht) Nun haben wir eine Abmahnung bekommen wegen Untervermietung eines Zimmers an meinem Sohn, dessen Freundin und Enkelkind. Der Vermieter wollte gar nicht zuhören als wir sagten das er beim Einwohnermeldeamt fragen könne wo sie wohnt und das sie Besuch wäre. Ohne das er die junge Frau (Altenpflegerin) und das Kind je gesprochen hat bzw die beiden gar nicht kennt, haben wir das Verbot bekommen das sie uns besuchen dürften. Sie kann wenn nur am Abend kommen weil sie am Tag arbeiten muss. Aber sie stören Niemanden sind leise. Der Vermieter bemerkte das nur wegen ihr Auto. Meine Frage darf der Vermieter uns deswegen abmahnen und einfach behaupten sie wohne hier??? Zählt mein Sohn als Verwandschaft ersten Grades, wenn er nicht das leibliche Kind des Mieters ist? Wer kann mir Helfen?

Mietrecht, Untervermietung
Jobcenter möchte Bestätigung, dass eine Untermietung erlaubt ist. Vom Untervermieter ausreichend?

Hallo Community,

ich habe nochmals eine kurze Frage bezüglich Hartz IV, bzw ALG II.

Zur Übernahme der unterkunftskosten (Ich bewohne ein Zimmer in einer WG) möchte das Jobcenter neben einer Mietbescheinigung der Untervermieterin, die sich anfangs schon quergestellt hat, noch eine Erlaubnis ihres Vermieters, dass eine Untervermietung erlaubt ist.

Nun sagt meine Untervermieterin, dass es ihr zu weit geht. Der Vermieter hat davon Kenntnis, dass ich dieses Zimmer bewohne und sie hat sich bereits etwas verärgert gezeigt, dass Sie überhaupt ihre Daten alle in der Mietbescheinigung angeben muss. Sie ist nicht bereit die Daten ihres Vermieters auch noch an die ARGE zu senden.

Was kann ich nun tun ? Ich bekomme 382,00 Euro ohne die Unterkunftskosten, da die bisher nicht genehmigt worden sind und habe davon 200 Euro für Januar und Februar an Miete bezahlen müssen. Wie wenig Geld mir da bleibt, ist wohl offensichtlich.

Ich brauche das eigentlich sehr und weiß nicht, was ich tun kann ? Würde es evtl. reichen, wenn meine Untervermieterin dem Jobcenter einfach bestätigt, dass eine Untervermietung genehmigt ist. Das ist doch eigentlich eine Sache zwischen Ihr und dem Vermieter und ICH kann da nun gar nix machen.

Ich möchte gleich meine SB anrufen und sie informieren, habe aber Angst, dass da bloß als Antwort kommt: Dann können wir es auch nicht bewilligen...

Habt ihr einen Rat ?

Liebe Grüße

Wohnung, Untervermietung, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Vermieter wartet böswillig mit der Entscheidung für einen Nachmieter

Hallo zusammen!

Wir haben schon sehr viel gegoogelt und wahrscheinlich haben wir einfach Pech, aber da nirgends das gleiche Problem aufgetaucht ist, fragen wir nun doch noch selber um Rat.

Es geht um folgenden Fall: Wir haben nach 2 Jahre unsere Wohnung gekündigt und mit den Vermietern (leider nur mündlich) vereinbart, dass wir Nachmieter zum 1.9. suchen und diese dann vorstellen. Wir haben 8 potentielle Nachmieter gefunden, die alle die gesamten Kriterien erfüllen.

Nun warteten wir bereits 2 Wochen darauf, dass die Vermieter sich entscheiden. Also haben wir mal nachgefragt. Sie möchten sich erst Ende September für einen der interessierten Nachmieter entscheiden.

Dadurch, dass sich die Vermieter bei Nachbarn und Wohnungsinteressenten über uns auslassen, dass wir nach so kurzer Zeit kündigen, ist schon ein Interessent vergrault worden. Selbstverständlich möchten die Interessenten auch gerne wissen, ob sie ihre Wohnungssuche fortsetzen müssen. So haben schon drei bei uns angefragt, was mit den Vermietern los sei.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, das Mietverhältnis zum 1.9. zu beenden, weil ja noch 7 Nachmieter da wären? Alternativ haben wir nun überlegt, ob wir sagen, dass wir die Wohnung nun unter diesen Umständen doch die ganze Kündigungsfrist behalten möchten (also bis 31.10.) und dann die Wohnung 6 Wochen untervermieten. 6 Wochen ist ja Besuch erlaubt. Wie sähe es da rechtlich aus, wenn unser Besuch uns Geld geben würden?

Für Antworten -sei es auch nur, dass wir machtlos sind- sind wir dankbar.

Herzliche Grüße und Danke.

Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, Mietvertrag, Nachmieter

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