Habe einen 21j. Sohn aus einer Früheren Beziehung. Zwischenzeitlich hat er woanders gewohnt. Ich habe geheiratet und bin mit meinen Mann zusammen gezogen. Im Herbst ist mein Sohn zu uns gezogen um hier eine Wohnung und Arbeit zu finden. Leider hat es noch nicht geklappt. Mit dem Vermieter war es besprochen und alles Okay. Bis vor 2 Wochen. Nun meint der Vermieter das wir die Wohnung untervermieten. Und nicht nur an meinen Sohn sondern auch an seine Freundin und 4J. Kind. (Die Freundin hat ihre 2 Zimmer in ihrem Eltern-haus und kommt nur zu besuch, Und wir freuen uns wenn das Enkelkind 1-2 mal im Monat hier schläft. Aber mehr ist das nicht) Nun haben wir eine Abmahnung bekommen wegen Untervermietung eines Zimmers an meinem Sohn, dessen Freundin und Enkelkind. Der Vermieter wollte gar nicht zuhören als wir sagten das er beim Einwohnermeldeamt fragen könne wo sie wohnt und das sie Besuch wäre. Ohne das er die junge Frau (Altenpflegerin) und das Kind je gesprochen hat bzw die beiden gar nicht kennt, haben wir das Verbot bekommen das sie uns besuchen dürften. Sie kann wenn nur am Abend kommen weil sie am Tag arbeiten muss. Aber sie stören Niemanden sind leise. Der Vermieter bemerkte das nur wegen ihr Auto. Meine Frage darf der Vermieter uns deswegen abmahnen und einfach behaupten sie wohne hier??? Zählt mein Sohn als Verwandschaft ersten Grades, wenn er nicht das leibliche Kind des Mieters ist? Wer kann mir Helfen?