Kann ich eine Wohnung mieten aber selber nicht drin wohnen für eine kurze Zeit?
Hallo liebe Community,
seit ein paar Tagen wurde eine Wohnung in der Stadt frei die sehr zentral und günstig kostet frei. Die Wohnung gefällt mir sehr und finanziell passt die perfekt, nochmal findet man solch eine Wohnung nicht. Ich suche schon seit ca nem halben Jahr aber alles lag 200€ über meinem Budget.
Ich würde die Wohnung mieten aber ich kann 3-5 Monate dort nicht wohnen weil mein Problem wird’s sein, mit dem Job. Da ich erst am 03.03.2020 meinen Jobwechsel beginne und 3 Monate Probezeit habe kann ich meinen Chef nicht nach einer Versetzung fragen. Ich hab mir sehr viel Kopf in der Zeit gemacht und wenn ich die Probezeit überstehe, könnte ich erst dann nach ner Versetzung fragen was klappen würde wenn mein Chef es genehmigt. Sollte es nicht klappen dann würde ich mich sofort darum kümmern dort in der Nähe meiner Wohnung einen neuen Arbeitsplatz anzustreben.
Jetzt ist die Frage ob ich in der Zeit die Wohnung untervermieten kann? Hab da auch schon einen Freund der sofort für die kurze Zeit einziehen könnte und die Miete selbst übernimmt. Sobald ich eine Versetzung akzeptiert bekomme würde ich sofort selber einziehen wovon mein Kumpel auch Bescheid weiß.
Am liebsten würde ich selber direkt einziehen nur wie gesagt mit dem Job ist es schwer weil es dann von der Wohnung 100km entfernt wäre und ich ca ne Stunde Arbeitsweg hätte.
9 Antworten
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Der Vermieter muss die Untermiete genemigen.
Wenn du den Vermieter fragst, bevor du die Zusage für die Wohnung hast, kann es sein, dass du die Wohnung nicht kriegst (ich würde auch an niemanden vermieten, der die Wohnung nur untervermieten will). Wenn du erst danach fragst, kann es sein, dass du auf der Wohnung sitzen bleibst.
Allgemein halte ich es für keine gute Idee, eine Wohnung auf Verdacht zu mieten.
was klappen würde wenn mein Chef es genehmigt
Wie du schon selber richtig erkannt hast : wenn. Und wenn nicht? Währst du wirklich bereit dir einen neuen Job zu suchen (mit erneuter Probezeit)?
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Das ist nur eine Idee. Viele bieten Airbnb an und finanzieren somit ihre Wohnung.
Das Risiko würde ich eingehen. Mein Ziel ist sowieso nach Köln umzuziehen und zum Plan gehört erstmal Dir jetzige Arbeitsstelle zu safen und dann rüber zu ziehen aber für die Lage ist die Wohnung halt sehr günstig.
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Jetzt ist die Frage ob ich in der Zeit die Wohnung untervermieten kann?
Wenn der Vermieter das genehmigt, ist es kein Problem. Ohne Genehmigung des Vermieters darfst du aber nicht untervermieten.
Beachte bitte, dass du auch bei einer genehmigten Untervermietung weiterhin alleiniger Vertragspartner des Vermieters bist. Du allein haftest diesem gegenueber also fuer die rechtzeitige Mietzahlung und auch fuer Schaeden, die von deinem Untermieter verursacht werden.
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Das ist verständlich. So wie ich die Wohnung Miete werde ich auch dafür aufkommen wenn etwas passieren sollte.
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Ich halte es schon für unwahrscheinlich, dass du die Wohnung überhaupt kriegst, solange du 100km entfernt arbeitest und noch in der Probezeit bist...
Klar, mit einem Spitzenverdienst und/ oder einem dicken Bankkonto könntest du den Vermieter vielleicht überzeugen. Aber damit könntest du dir auch eine Zweitwohnung oder eine höhere Miete leisten.
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Immer den Vermieter informieren.
Inzwischen machen in manche Städte Behörde Jagd auf Scheinvermietungen.
Also unbedingt nicht unbewohnt stehen lasen.
Nur zur Info.
Aber, nochmals, immer den Vermieter darüber informieren!
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Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Dies allerdings nur mit der gesetzlichen Kuendigungsfrist. Bei einem unbefristeten Mietvertrag ohne wirksame Kuendigungsverzichtsvereinbarung bringt das dem Mieter also gar nichts. Schliesslich kann er dann sowieso jederzeit mit der gesetzlichen Kuendigungsfrist kuendigen.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Geht theoretisch, aber Untervermietung bedarf der Erlaubnis des Vermieters.
Du musst ihn fragen und er muss ja sagen, er kann grundlos ablehnen.
Dann solltest du dir das noch schriftlich geben lassen.
Und ja, du haftest weiterhin.
Macht er was kaputt, haftest du dem Vermieter und dein Freund dir.
Durchreichen geht nicht, hast du Geld, dein Freund nicht, zahlst du und bekommst nix von ihm.
Auch für die Miete, für alles.
Nicht informieren, um Zustimmung ersuchen.
Wenn du einfach untervermietest->fristloser Kündigungsgrund
Er muss es gestatten und kann es grundlos verwehren.
Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.