Während der Elternzeit möchte ich meine gesamte Wohnung untervermieten an eine Person zu der ich keinen familiären oder sonstigen Bezug habe.
Als Alleinerziehende habe ich Lohnsteuerklasse II. Muss ich in Lohnsteuerklasse I zurückwechseln, da ja dann noch jemand in der Wohnung wohnt, auch wenn ich nicht da bin? Verliere ich bei einer Untervermietung meinen Alleinerziehenden-Status und habe dann keinen Anspruch mehr auf 14 Monate Elterngeld? Kennt sich jemand mit der Gesetzeslage aus?