Hallo.

Ich wohne in einer 3er-WG als Untermieter und übernehme demnächst den Hauptmietvertrag, da der Hauptmieter auszieht. Für das Zimmer des Hauptmieters ist ein Ersatzmieter gefunden, daher entfällt die dreimonatige Kündigungsfrist für den Hauptmieter. In der WG wohnt eine dritte Person, ebenfalls Untermieter, mit der ich den Mietvertrag nicht aufrecht erhalten möchte. Sie hat eine Kündigung von der aktuellen Hauptmieterin erhalten. Meine Frage: Übernehme ich den Hauptmietvertrag, fallen dann sämtliche Rechte und Pflichten haargenau auf meinen abgeschlossenen Hauptmietvertrag zu? Kann ich den Mietanteil des Untermieters einfordern?

Danke im Voraus.