Schaden durch Haustiere von der Kaution abziehen?

Hallo,

Ich habe in meiner 2-Zimmer Wohnung für neun Monate ein Zimmer an eine Freundin untervermietet. Sie hat 2 Katzen mit in die Wohnung gebracht, wobei ich von Anfang an ein schlechtes Gefühl hatte. Deshalb habe ich im Untermietervertrag festgelegt, dass Sie für sämtliche Schäden, die von den Katzen verursacht werden, aufkommen muss. Jetzt zieht sie aus und leider läuft nicht alles glatt. Sie weigert sich für entstandene Schäden aufzukommen. Konkret geht es um folgendes:

  1. Die Katzen haben an der Tapete im Flur gekratzt. Muss sie jetzt nur die Stelle aufbessern, oder den ganzen Flur neu streichen, wenn eine Ausbesserung nicht klappt?

  2. Schäden am Sofa in der Küche, ebenfalls durch Katzenkrallen verursacht. Das Sofa war vorher nicht neu, aber in gutem Zustand. In welchem Rahmen kann ich dafür die Kaution kürzen?

  3. Das Laminat. Sie hat leider in keiner Weise darauf geachtet, verstreutes Katzenstreu aufzusaugen oder wegzufegen. Dadurch dass sich das Zeug in der ganzen Wohnung verteilt hat, ist das Laminat nun an einigen Stellen deutlich abgenutzt. Kann ich hier nachweisen, dass der Schaden durch sie entstanden ist und einen Teil der Kaution einbehalten?

  4. Der allgemeine Zustand der Wohnung. Die gesamte Wohnung ist mit Katzenhaaren verdreckt. Sie hat zwar "geputzt" beim Auszug, dennoch ist die Wohnung noch immer sehr dreckig. Darf ich in einem solchen Fall ein Reinigungsunternehmen von der Kaution beauftragen?

  5. Die Katzen haben einige Küchengegenstände runtergeworfen und zerbrochen. Besonders weh hat mir eine antike Teekanne von meiner Großmutter getan, für die ich bis jetzt keinen Ersatz erhalten habe. Darf ich hier einfach einen Ersatz kaufen oder muss sie das selber machen?

Der Mietvertrag endet am 31.08., sie ist aber bereits ausgezogen. Die offizielle Übergabe findet erst zum Ende des Mietvertrags statt. Ich wäre wirklich sehr dankbar für einige antworten.

Haustiere, Mietrecht, Kaution, Schäden, Untermiete
Darf der Vermieter die reparierte Wohnungstür ausbauen?

Untermieter, der 2 Monate (01.08. - 01.10.) in meiner Wohnung gewohnt hat (per Untermietvertrag) hat in der letzten Woche die Tür aufbrechen müssen (andere Story xD) Bei Ende der Untermietzeit haben wir ein Übergabe-Dokument formuliert und unterschrieben und ein Schadensprotokoll erstellt und der Untermieter hat sich dann über Handwerker informiert.

Ich habe dann meine Vermieterin unterrichtet und diese meinte dass dies sich als nicht so einfach herausstellen würde da die Türen spezielle farben innen und außen haben sollen und sie sich dann praktisch dazwischengeschaltet hat und mit der Hausverwaltung das ausdiskutiert hat.

Sie hat daraufhin einen ihr bereits bekannten Handwerker engagiert. Die neue Tür hat übelst lang auf sich warten lassen aber am ende kam sie dann doch.

Dann bekam ich von ihr ein Schreiben, ich solle "685,- für den entstandenen Aufwand" per Überweisung 01.12. mit der gewohnten Miete zahlen. (???Ich kann mich auch nciht mehr erinnern wann aber sie meinte dass sie vom Untermieter nix wissen wolle und die Zahlung über mich machen will.???)

Naja weiter im Text :p

Ich hab mit dem Handwerker und mit der Vermieterin telefoniert denn der Untermieter wollte eine Rechnung sehen frei nach "keine Buchung ohne Beleg!". Und beide wollten mir keine Auskunft darüber erteilen, dann hab ich dem Untermieter geben sich mit beiden auseinander zu setzen und dieser ist auch nicht weiter gekommen.

Nun will die Vermieterin zum 16.12. die Tür ausbauen lassen.


An der Zahlungsmoral meines Untermieters hapert es nicht. Der will nur sehen wofür er diesen Löwenbetrag zahlen soll.

deshalb stellen sich mir nur folgende Fragen:

a) darf die gute Dame mir die Tür da rausbauen?

b) wenn JA? muss sie dann für Ersatz sorgen?

c) wenn Nein? wie lange kann die da noch hängen?

d)ist überhaupt diese einwöchige frist zulässig?

e)schalte ich die polizei ein wenn die vor meiner tür steht und diese ausbauen will?

f)wie soll ich nun weiter reagieren? (Im Bezug auf die Vermiterin und den Handwerker ...da läuft ja son steuerrechtlich fragwürdiges ding)

PS: Der Untermieter sucht bereits nach einen neuen Handwerker.


Vielen lieben dark schonmal im Voraus.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Handwerker, Untermiete, Untermieter
Zur Untermiete bei einem schizophrenen Tyrann: Wie kann ich mich wehren?

Nun, ich muss leider mal wieder ne frage stellen, in der es darum geht, was ich nun machen soll. ich bin zur untermiete in einer 2-mann wg. der hauptmieter... (deutsch und philosophie lehrer an einem gymnasium), hat wohl zu wenig zeit, ist schizzophren und braucht tägliche unterhaltung, bestätigung seiner tollen person etc. nun ich wohne erst seit 6 monaten hier, und mitlerweile, hatten wir uns geeinigt, nachdem er mir 2 kündigungen ohne grund gegeben hatte. erste war zum 1.1. 2016 die neue war eine kündigung zum 15.11. (wo ich mir auch nicht sicher bin ob man einfach mir nichts dir nichts ein kündigungstermin ändern kann).

ich bin ja absolut einverstanden, da es halt menschlich hier absolut gar nicht passt. ich war eine miete im rückstand, und das war das komplette ende dieser "freundschaft". ich habe schon fast die schuld beglichen, doch wegen anscheinend zu viel langeweile, sucht er andauernd fehler oder macht mir das leben zur hölle. jetzt hat meine firma leider meine kohle verspätet rausgeschickt, und somit konnte ich die halbe miete dieses monats nicht zahlen bisher.... er natürlich schon montag morgen komplett durchgedreht, (montag morgen) das geld ist nicht da. ich versicherte ihm das ich das problem regel. nun dann war dienstag immer noch keine kohle drauf... (sprich heute) (2er werktag des jahres)... ich zur arbeit, nachgefragt etc... zuhause wieder angekommen, ist in meinem zimmer der strom aus, die küche abgeschlossen, und alle meine sachen aus der küche in einen karton gepackt.... ich sagte dann, weil ich versuche konflikten dieser art aus dem weg zu gehen, was mit meinem kühlschrank dann ist... "ja der bleibt als pfand bei mir. und demnächst schliesse ich dann auch das bad ab".... zitat ende...

nun ich weiss, dass er das alles nicht darf. aber ich weiss auch, dass sich die polizei in mietsachen raushält... also wen nehm ich da zu rat?

wenn ich am 15en nicht ausziehen kann, da die frist von 2 wochen zu kurz war, um eine neue wohnung zu suchen, kann er dann die polizei rufen, die mich dann rausschmeisst? oder wohin geht man dann als "vermieter?" denn ich habe keine lust wegen dem doof, son stress zu haben um ne bude zu finden. da las ich es lieber drauf ankommen dass ne räumungsklage reinkommt... hört sich doof an, und auch ich möchte diesen doofen typen nicht mehr sehen.. aber ich will nicht auf der strasse landen.

kann ich diesen menschen anzeigen wegen dieser sachen, der verweigerung meines eigentums? oder dieser heizungs geschichte? achja strom wurde abgestellt und heizung auch ... ach da ist so viel, womit er mich die ganze zeit tritzt nur um mich rauszu ekeln... aber nicht einfach so, sondern mit steinen im weg.... denn u.a. stellt er sich ja selbst beinchen... wie soll ich zb ne wohnung suchen, wenn er mir telefon und internet verweigert... das sind leider zustände hier die nicht schön sind...

ich verzeifel etwas.... muss ich mir für die ganze sache nen anwalt suchen ?

Polizei, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Untermiete
Untermieterin verbraucht zu viel, was tun?

Wir haben vor drei Monaten ein Zimmer bei uns im Haus untervermietet. Die Mieterin zahlt an uns nur die Nebenkosten und keine Miete (ist Verwandtschaft). Wir haben alles recht niedrig angesetzt weil sie alleine ist und nur abends Zuhause ist. Nun mussten wir aber feststellen, dass sie keine Ahnung hat was sparen bedeutet. Sie heizt die ganze Zeit mit der E-Heizung obwohl abgemacht war, dass sie den Holzofen nutzen soll. Dieser wird manchmal noch zusätzlich zur E-Heizung genutzt (also doppelt geheizt). Dann vergisst sie das Fenster nach dem lüften wieder zu schließen und heizt währenddessen. Sie duscht fast täglich und ziemlich lange, lässt ständig das Licht brennen obwohl sie nicht im Raum ist und schläft bei eingeschaltetem TV und Licht ein. Momentan zahlt sie 100€ für alle Kosten (Strom,Wasser,Heizung, Wlan, Müll, ich wasche für sie auch mit).

Aber das wird absolut nicht passen. Da sie aber keinen extra Zähler hat wird sie nicht mehr zahlen wollen. Ich hatte es schon mal angedeutet, dass Strom auch wieder teurer wird und sie dann mehr zahlen muss aber sie meinte nur 'ich verbrauch doch nicht viel '.

Was kann ich jetzt tun? Soll ich mehr verlangen? Wieviel mehr? Wie kann ich das ihr verständlich machen ohne dass es in Streit endet? Sie ist einfach noch sehr naiv und hat keine Ahnung was das Leben kostet. Es ist ihre erste 'Wohnung' bzw. erstes eigenes gemietetes Zimmer. Sie wird auch nicht mehr bezahlen können da sie nur Azubilohn hat. Sie müsste sich dann wohl einen Minijob zusätzlich suchen aber darauf hat sie keine Lust.

Wohnung, Miete, Strom, Mietrecht, Kosten, Untermiete, Verbrauch
Miete - Untermiete Betrug?!

Hallo, Ich schildere euch mein Anliegen bzw das einer bekannten mal auf die schnelle.. Und zwar hat diese besagte Person eine Wohnung zur Untermiete an gemietet. Vertrag ist bestehend. Wohnung ist von der Wohnungsgesellschaft in diesem Fall espabau ebenfalls abgezeichnet und erlaubt. Meine Bekannte bekommt derzeit Hilfe von Staat. Die Vermieterin hat den Vertrag selbst aufgesetzt. Ich denke ihr ahnt es.. Als wir von der espabau auf Verlangen des jobcenters ein schreiben über die Gesamtmiete verlangt haben um zu sehen wer wie viel zahlen soll.. Meinte die Vermieterin es würde kein neuen Vertrag geben und die Miete sei seither erhöht. Den alten Vertrag hätte sie nicht. Nun hat die bekannte von der espabau selbst ein schreiben geholt.. Und ja die Miete beträgt wesentlich weniger als angegeben. Die insgesamt Miete beträgt lediglich 435. laut Geheiß der Vermieterin wollten Bekannte und sie sich die laufenden Kosten teilen. Bekannte zahlte seit zwei Monaten aber nun 330€ pro Monat. Vertrag ist ebenfalls darauf ausgelegt. Die qm Anzahl der Vermieterin in der Wohnung beträgt sogar etwas mehr als die der bekannten. Muss die Grundmiete nicht nach qm berechnet werden? Ist dies nun Betrug oder hat bekannte nun selber schuld? Gar Betrug an der espabau? Da die versucht Profit aus dem Eigentum eines Dritten zu machen? Ps: das Geld musste sie sich leihen und vorstrecken da jobcenter sich natürlich zu Recht geweigert hatte. Bitte rechtliche Informationen! Am besten sogar Paragraphen zu diesem Thema?

Danke im Voraus! LG!

Miete, Vertrag, Mietvertrag, Jobcenter, Untermiete
Kann der Hauptmieter die Kaution des Untermieters einfach einbehalten?

Hallo, ich habe derzeit ein rechtliches Problem und bin unsicher, wie ich vorgehe. Die Geschichte: Ich habe als Untermieter mit befriestetem Mietvertrag in einem Zimmer einer Wohnung gewohnt. Diese wurde von der Freundin des Hauptmieters bewohnt. Laut Mietvertag war der Mietgegenstand mein Zimmer mit Nutzungsrecht an der Wohnung. Die Hauptmieter wollten mit mir aus der Wohnung ausziehen, mein Untermietvertrag endete praktisch mit ihrem Hauptmietvertrag. Sie räumten die Wohnung aber schon zu Anfang des Monats, während ich noch bis ans Ende des Monats in meinem Zimmer blieb.

Der Hauptmieter bat mich am Ende mein Zimmer zu streichen und die Wohnung durchzuwischen und schon 2 Tage vor Ende des Vertrages auszuziehen, damit sie die Übergabe mit dem Makler machen konnten. Ich machte alles nach bestem Wissen und Gewissen und übergab den Schlüssel. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht, da der Hauptmieter nicht anwesend war.

Die Hauptmieter bekamen bei der Übergabe an den Makler mit diesem Probleme. Die Wohnung sei schlecht gestrichen (auch mein Zimmer) und es seien Schäden vorhanden/ es müsse nachgereinigt werden. Dies war noch vor Ende des Monats (und meines Mietvertrages). Ich bot dem Hauptmieter an, mein Zimmer nochmals nachzustreichen, was er mir verweigerte (und den Schlüssel hatte ich ja schon abgegeben).

Danach hörte ich lange nichts mehr vom Hauptmieter und er reagierte auch nicht auch Kontaktversuche. Nachdem ich mir etwas energischer eine Antwort erbot (wegen meiner noch fälligen Kaution) antwortete er in einer Mail, dass sie einen Maler engagieren mussten, die Wohnung extra putzen lassen mussten und alles Mögliche. Er rechnete mir etwas vor, bei dem von meiner Kaution dann noch genau "+/- 10 €" übrig bleiben würden. Dabei sind Kosten für Maler, für Reinigung, einer privat engagierten Person und die Reisekosten des Hauptmieters enthalten, die ich anteilig übernehmen soll. Ich verstehe bei dem ganzen nicht wirklich, warum ich mich an Kosten beteiligen soll, die mein Zimmer gar nicht betreffen (in dem ich nur etwa ein 3/4 Jahr wohnte). Alles in allem habe ich das Gefühl, dass man mich einfach um meine Kaution betrügen will, kann mir aber auch keinen Anwalt leisten (es geht um 350 €, würde sich kaum lohnen, denke ich).

Wie kann ich in dem Fall vorgehen, ohne selbst zusätzliche Kosten zu haben? Kann ich mich dagegen wehren, ohne gleich rechtlich aktiv zu werden?

Ich wäre um ein paar gute, hilfreiche Antworten sehr dankbar!!!

Mietrecht, Kaution, Untermiete
Untermiete - Mietpflichten bei Auszug

Hallo zusammen,

ich bin vor einem Jahr in eine WG gezogen. Weil der damalige Hauptmieter ausgezogen ist, war die Bedingung, dass ich den Hauptmietvertrag übernehme. Ich habe ihn übernommen und das vorherige Übergabeprotokoll plus Ergänzungen meinerseits ohne offizielle Übergabe mit dem Vermieter übernommen. Ich habe mit meinen Mitbewohnerinnen einen Untermietvertrag abgeschlossen. (Standardmietvertrag aus dem Internet). Hier gibt es drei zusätzliche Klauseln: 2 MM Kaution, Nebenkostenabrechnungen werden zu einem Drittel getragen und der Untermieter erkennt den Hauptmietvertrag an.

Nun zieht mein Freund mit mir in die Wohnung und meine beiden Mitbewohnerinnen aus. Mein Freund wird mit in den Hauptmietvertrag aufgenommen. Bevor es zu allfälligen Streitigkeiten bezüglich Renovationen kommt und weil ich irgendwie das Gefühl habe, mich in einer rechtlichen Grauzone zu befinden, wollte ich mich vorher schon einmal über die rechtliche Lage informieren. Ich habe noch nie untervermietet und weiss nicht, was ich von Untermietern beim Auszug verlangen kann.

  1. Die Wände des Zimmers der einen Untermieterin sind stark verschmutzt. Ist sie verpflichtet, diese zu streichen?
  2. Die Küchenwände sind auch stark verschmutzt. Kann ich verlangen, dass wir diese in Gemeinschaftsarbeit streichen?
  3. Sind für Ausbesserungsarbeiten in den Gemeinschaftsräumen meine Untermieterinnen auch verpflichtet?

Ich danke für jegliche Unterstützung! Madame

Mietrecht, Untermiete
Wie viel Kaution kann ich für Schäden an Möbeln und nicht besenreiner Übergabe abziehen?

Ich habe von September 2011 bis Juli 2012 mein möbliertes Zimmer in meiner WG an eine sogenannte Freundin untervermietet. Wir haben einen Untermietvertrag aus dem Internet ausgefüllt und sie hat mir zusätzlich 300 € Kaution überwiesen. Als die Mietzeit abgelaufen war und ich zurück in mein Zimmer ziehen wollte, war sie persönlich nicht anwesend, daher gibt es keine offizielle Übergabe und auch kein Übergabeprotokoll. Ich hatte jedoch einen Freund bei mir, der bezeugen kann, wie ich das Zimmer vorgefunden hatte.

Da meine Untermieterin im Prozess war, in ein anderes Zimmer in der WG zu ziehen, hatte ich ihr angeboten, sie könne zur Not ein paar Sachen in meinem Zimmer lassen, falls sie im Flur keinen Platz für ihre Sachen findet, solange ich das Zimmer ordentlich wiederfinde und genug Platz für meine eigenen Sachen habe. Sie hinterließ mein Zimmer jedoch komplett ungeputzt und vollgestopft mit ihren Sachen. Es war weder gesaugt, noch gewischt, es waren klebrige Spritzer an der Innentür, die Schubladen entweder mit ihren Sachen voll oder voller Haare und Staub, die Regalböden staubig, der Balkon von solch einer Erd- und Dreckschicht bedeckt, dass man die Kacheln nicht sehen konnte und diese selbst nach 4 Stunden intensiver Reinigung immer noch verfärbt sind. Da ich selbst nicht in diesem Dreck leben wollte und sie eine Woche nicht anwesend war, um die Mängel selbst zu beheben, habe ich selbst 2 Tage lang geschrubbt und geputzt und ihre Sachen ins neue Zimmer getragen.

Dazu kommt, dass ein Teil meiner Möbel ohne Absprache von ihr abgebaut und im feuchten Keller gelagert wurden, woraufhin sie schimmelten und verrosteten. Regalböden waren verkratzt, mein Schreibtischstuhl hat einen großen Riss im Leder, ich fand ein großes Loch in der Wand, aus dem eine Wandbefestigung herausgebrochen ist, mein Lattenrost ist kaputt und man liegt nun schief auf dem Bett, usw.

Ich dachte eigentlich, wir können das friedlich klären und als sie mich bat, ihr die Kaution zu überweisen, schrieb ich ihr freundlich zurück, dass ich das gerne mache, ich mich aber zunächst gerne mit ihr absprechen möchte, wie viel genau, da leider ein paar Sachen kaputt gegangen sind (welche ich detailliert auflistete) und was für einen Betrag sie angemessen fände. Daraufhin hörte ich 4 Monate lang nichts von ihr und heute kam plötzlich ein Einschreiben, in dem sie mich auffordert, die Kaution ungekürzt und umgehend auf ihr Konto zu überweisen oder sie leite rechtlich Schritte ein.

Hier meine Frage: wie viel Geld darf ich denn rechtlich wegen nicht besenreiner Hinterlassung und Schäden an den Möbeln von der Kaution abziehen? Brauche ich dazu alle Rechnungen? Ich habe ja alles selber geputzt. Wie beweise ich, dass die Schäden nicht schon vorher da waren? Hat sie eine rechtliche Grundlage mich zu verklagen, wenn ich doch Mängel zu monieren habe und sie darauf nie reagiert hat? Was mache ich denn jetzt am besten?

Kaution, Untermiete
Untermieter - Nebenkosten-Rückzahlung trotz Pauschale?

Hallo, ich habe folgende Frage: In einer Studenten-WG mit 4 Mitbewohnern hat einer der Mitbewohner den Hauptmietvertrag, die anderen 3 sind Untermieter. Im Untermietvertrag ist eine monatliche Nettomiete vereinbart, dazu eine monatliche Nebenkostenpauschale. Diese Nebenkosten beinhalten alles was von Seiten der WG (also nicht vom Vermieter aus) an Nebenkosten anfällt. Also Strom, Telefon, Internet und Kabelfernsehen, die Verträge für diese Dinge laufen ebenfalls alle auf den Hauptmieter.

Die WG wurde vor einigen Monaten im Einvernehmen aller Mitbewohner aufgelöst, aber zu diesem Zeitpunkt lag natürlich noch keine Endabrechnung des Stroms vor. Damals erklärte eine der Mitbewohnerinnen (Untermieter), dass sie, da alle aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Strompreise mit Nachzahlungen rechneten, laut Untermietvertrag und der darin vereinbarten Nebenkostenpauschale zu keinen Nachzahlungen an den Hauptmieter verpflichtet wäre und diese auch nicht zahlen würde, was ja so auch zu stimmen scheint. Nun hat sich aber jüngst herausgestellt, dass weniger Strom als zuvor verbraucht wurde und der Hauptmieter daher eine Rückzahlung bekommt. Jetzt meldet sich plötzlich besagte Mitbewohnerin wieder und möchte ihren Anteil an den Rückzahlungen haben. Gehe ich Recht in der Annahme, dass sie darauf kein Anrecht hat, eben wegen der vereinbarten Nebenkostenpauschale auf die sie sich selbst noch berufen hat?

Ich war ebenfalls Untermieterin in besagter WG und bis auf obige Mitbewohnerin waren wir uns alle einig, trotz Pauschale unseren Anteil an der Nachzahlung zu tragen, da wir das ganze eher aus der moralischen Sicht sehen, auch wenn wir rechtlich nicht verpflichtet wären.

Was uns jetzt interessieren würde, wäre schlicht und einfach, ob sie irgendeinen Anspruch auf diese Rückzahlung hat bzw. sich dieser Anspruch auf irgendeine Weise ergeben könnte, oder ob man ihr das genau mit ihrer damaligen Begründung (Verweis auf die NK-Pauschale) verweigern kann? Vielen Dank schonmal! Sara

Mietrecht, Nebenkosten, Rückzahlung, Untermiete
Untermieterin in WG, Kostenbeteiligung an Waschmaschine und Sanierung von Kaution?

Hallo Zusammen,

ich habe ein dringendes Anliegen und ich hoffe wirklich, dass ihr mir helfen könnt.

Eine Freundin von mir wohnt in einer WG zur Untermiete. Sie wird nun zum 31.01.2013 ausziehen, da sie sich dort total unwohl fühlt. Nun haben 2 der Mädels die dort wohnen Ende November beschlossen eine neue Waschmaschine zu kaufen ohne dies vorher mit meiner Freundin abzusprechen. (Sie hatten eine Waschmaschine, die auch noch funktionierte, jedoch sehr laut war). Da meine Freundin nicht über das Geld verfügt (sie wollen 45 Euro und sie ist noch in der Ausbildung) hat sie fortan bei Freunden ihre Wäsche gewaschen um so eine Mitbenutzung der Maschine zu vermeiden und der Kostenbeteiligung aus dem Weg gehen zu können. Jetzt kurz vor Auszug haben sie eine neue Schikane in petto. Sie wollen ihr weitere 60 Euro für die Sanierung des Badezimmers von der Kaution abziehen und das, obwohl sie noch nicht mal ein Jahr dort gewohnt hat. Das ist doch nie und nimmer rechtens, oder? Ich habe schon viel im Internet gesucht, aber keinen ähnlichen Fall gefunden. Leider konnte ich auch keine genauen gesetzlichen Regelungen für die Untermiete und solche Fälle finden. Ich werde mir die Tage mal den Mietvertrag von meiner Freundin geben lassen und zu prüfen, was ev. vereinbart wurde, aber oftmals sind bestimmte Klauseln ja gar nicht zulässig, daher wollte ich vorher Eure Meinung hören.

Bitte helft mir!!

Herzlichen Dank!

Grüße, Mantasam

Kaution, Untermiete, WG, Neuanschaffung, Kostenbeteiligung
rückwirkende Mieterhöhung wegen Untermiete?

Hallo zusammen,

ich stehe momentan vor einem kniffligen Problem: Der Vermieter bzw. die den Vermieter vertretende Hausverwaltung verlangt eine rückwirkende Mieterhöhung (5 Monate) wegen unterlaubter Untermiete.

Wir sind eine 3er WG mit einem Hauptmieter und 2 Untermietern. Der Hauptmieter hatte sich bei Einzug in die 4-Zi-Wohnung vor 6 Jahren eine mündliche Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt. Seitdem wird die Wohnung vom Hauptmieter und wechselnden Untermietern bewohnt.

Vor einem Jahr wurden wir darauf hingewiesen, dass keine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter zur Untervermietung bestehe und dass die entsprechende Erlaubnis zur Untervermietung eine rückwirkende Mieterhöhung der Nettokaltmiete von 200€/Monat mit sich ziehe.

Nach einigem Hin und Her trafen wir dieses Jahr im Februar mit dem Vermieter folgende mündliche Vereinbarung: Mieterhöhung der Nettokaltmiete um €150, wirksam ab März 2012 (also NICHT rückwirkend). Das entsprechende Schreiben, was wir 1 Monat später für die Mieterhöhung erhielten, enthielt nicht den vereinbarten Betrag der Mieterhöhung. Daraufhin mahnten wir dies an und erhielten nach weiteren fehlerhaften Schreiben erst diesen Juli die mündlich vereinbarte Mieterhöhung, die allerdings rückwirkend auf März 2012 datiert ist. Da wir die rückwirkende Zahlung nicht akzeptieren, droht uns der Vermieter mit einer fristlosen Kündigung.

Meine Frage: Ist das zulässig? Gilt eine mündlich vereinbarte Mieterhöhung ab dem Zeitpunkt der Absprache oder ab dem Zeitpunkt des Erhalts der schriftlichen Zustellung der Mieterhöhung?

Mietrecht, fristlose Kündigung, Untermiete
Freundin mit Hartz 4 zur Untermiete, geht das? (Hamburg)

Hallo Leute, ich habe folgendes Problem. Also, eine Freundin von mir bekommt zur Zeit Hartz 4, da sie noch keine Ausbildung begonnen, und gerade ein Kind bekommen hat. Aktuell wohnt diese Freundin in einem betreuten Wohnen für junge Mütter, ist dort aber sehr unglücklich und möchte unbedingt ausziehen. In Hamburg ist das nun leider mit einer eigenen Wohnung nicht gerade einfach.. Nun hatte ich die Idee, dass sie ja bei uns einziehen könnte. Ich ziehe demnächst mit meinem Freund und unserer Tochter in ein Haus mit 5 Zimmern, wobei wir mindestens eins davon frei hätten. Sobald das Baby meiner Freundin ein eigenes Zimmer braucht wäre es auch möglich das Arbeits und Gästezimmer zum zweiten Kinderzimmer umzubauen...oder es teilt sich das Zimmer mit unserer Tochter. Wohnzimmer und Küche (und Garten) würden wir gemeinsam nutzen, Badezimmer könnte sie sogar ein eigenes bekommen. Nun ist das Problem, dass es sich bei "unserem" Haus um das Haus meines Schwiegervaters handelt. Ofiziell werden wir da einfach "umsonst" wohnen (bzw. zahlen nur die Nebenkosten). Inofiziell bekommt mein Schwiegervater aber schon Geld von uns...das nennt er dann eben nur nicht "Miete". Einen Mietvertrag oder sowas gibt es nicht. Würde nun meine Freundin einziehen, bräuchten wir aber defenitiv Miete von ihr, zum einen, wegen den erhöhten Nebenkosten duch einen Erwachsenen+ein Kind mehr, zum anderen würde es sich halt auch nur dann ein bisschen für uns lohnen..so reich sind wir nämlich leider auch nicht, dass wir alle Leute umsonst bei uns wohnen lassen können/wollen. Gesamtmiete (inkl. alles Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung) beträgt das ganz nur für uns etwa 1000 Euro, mit meiner Freundin+Kind dann vielleicht 1200. Also, es wäre dann schon schon, wenn wir von ihr so 400 Euro bekommen könnten. Es wäre natürlich auch kein Problem, einen Untermietvertrag für sie auszustellen. Aber wir haben eben selbst keinen "Hauptmietvertrag". Und könnten wir die Kosten von meinetwegen 400 Euro zur Untermiete überhaupt rechtfertigen, wenn wir ofiziell gar keine Miete für das Haus zahlen?? Was muss da alles eingereicht werden, damit meine Freundin bei uns wohnen könnte, und das eben auch per Harz4 gezahlt bekommt?? Und was wäre das maximale, das wir am Miete von ihr verlangen könnten, damit das noch gezahlt wird? Wäre soetwas überhaupt irgendwie möglich??

Ganz vielen Dank schonmal für eure Antworten!!

LG, Sabrina

Miete, wohnen, ALG II, ARGE, Hartz IV, Untermiete
Untermiete Schimmel Kündigungsöglichkeiten

Hallo zusammen,

ich bin zur Untermiete in einem Zimmer einquartiert, das unter der Woche auch von der hauptmieterin genutzt wird, da ich nur an Wochenenden dort wohne. Sie hat in diesem Zimmer öfter ihre Wäsche zum Trocknen aufgestellt und den Raum nicht beheizt. Nun habe ich großflächigen Schimmelbefall vorgefunden an der Wand, ebenso in den Ecken des Zimmers. Wie sie mir jetzt mitteilte, gab es in diesem Zimmer vor meinem Einzug bereits schon einmal ein Schimmelproblem. Sie hat dem Vermieter das Problem gemeldet, aber er meint, wir sollten einfach aus dem Baumarkt ein Antischimmelspray besorgen.

Da es sich um ein wiederholtes Problem handelt, und der Schimmelbefall großflächig ist, bin ich nicht damit einverstanden und möchte, dass das sachgerecht renoviert wird. Andernfalls möchte ich aus der Wohnung ausziehen. Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung der Untermiete wegen Schimmelbefall (der ja offenbar durch ihr Fehlverhalten mitverursacht/begünstigt wurde)? Kann ich eine Mietminderung verlangen? Welche Kündigungsfrist gilt offiziell, wenn kein eigener Mietvertrag zwischen mir als Untermieterin und der Vermieterin abgeschlossen wurde? (wir hatten nur mündlich vereinbar, dass ich monatlich ausziehen kann).

Vielen Dank für Eure Antworten! Dominik

Schimmel, Mietminderung, fristlose Kündigung, Rechte und Pflichten, Untermiete, fristgerechte kündigung

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