Hallo, ich habe folgende Frage: In einer Studenten-WG mit 4 Mitbewohnern hat einer der Mitbewohner den Hauptmietvertrag, die anderen 3 sind Untermieter. Im Untermietvertrag ist eine monatliche Nettomiete vereinbart, dazu eine monatliche Nebenkostenpauschale. Diese Nebenkosten beinhalten alles was von Seiten der WG (also nicht vom Vermieter aus) an Nebenkosten anfällt. Also Strom, Telefon, Internet und Kabelfernsehen, die Verträge für diese Dinge laufen ebenfalls alle auf den Hauptmieter.

Die WG wurde vor einigen Monaten im Einvernehmen aller Mitbewohner aufgelöst, aber zu diesem Zeitpunkt lag natürlich noch keine Endabrechnung des Stroms vor. Damals erklärte eine der Mitbewohnerinnen (Untermieter), dass sie, da alle aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Strompreise mit Nachzahlungen rechneten, laut Untermietvertrag und der darin vereinbarten Nebenkostenpauschale zu keinen Nachzahlungen an den Hauptmieter verpflichtet wäre und diese auch nicht zahlen würde, was ja so auch zu stimmen scheint. Nun hat sich aber jüngst herausgestellt, dass weniger Strom als zuvor verbraucht wurde und der Hauptmieter daher eine Rückzahlung bekommt. Jetzt meldet sich plötzlich besagte Mitbewohnerin wieder und möchte ihren Anteil an den Rückzahlungen haben. Gehe ich Recht in der Annahme, dass sie darauf kein Anrecht hat, eben wegen der vereinbarten Nebenkostenpauschale auf die sie sich selbst noch berufen hat?

Ich war ebenfalls Untermieterin in besagter WG und bis auf obige Mitbewohnerin waren wir uns alle einig, trotz Pauschale unseren Anteil an der Nachzahlung zu tragen, da wir das ganze eher aus der moralischen Sicht sehen, auch wenn wir rechtlich nicht verpflichtet wären.

Was uns jetzt interessieren würde, wäre schlicht und einfach, ob sie irgendeinen Anspruch auf diese Rückzahlung hat bzw. sich dieser Anspruch auf irgendeine Weise ergeben könnte, oder ob man ihr das genau mit ihrer damaligen Begründung (Verweis auf die NK-Pauschale) verweigern kann? Vielen Dank schonmal! Sara