Folgende Situation. Meine Tochter ist schwanger und wird vorraussichtlich von Dezember bis April wieder bei uns einziehen. Ab April wird sie mit dem Vater des Kindes in eine eigene Wohnung ziehen. Das Kind kommt schon Ende Dezember.Meine Tochter ist Studentin und 23 Jahre alt. Meine Tochter beantragt für die Zeit Hartz4 und wir wollen einen Untermietvertrag aufsetzen. Meine Tochter wird eine seperate Etage bekommen mit ca 26 quatratmetern und 2,5 Zimmern sowie einem Badezimmer. Küche und Waschräume würden wir gemeinsam Nutzen.

Die Frage: Was wäre da als Mietforderung angemessen, sodass die Miete komplett erstattet wird und ich die finanzielle Lage meiner Tochter nicht zusätzlich erschwere? Wie verhält sich das dabei mit Verträgen zwischen Eltern und Kindern? Kommt das Amt überhaupt dafür auf oder ist es Teil meiner elterlichen Pflicht ihr das zu ermöglichen auch wenn es mich finanziell arg beschneidet?

Ich bedanke mich im vorraus für eure Antworten. Bernd