Und zwar habe ich neulich einen Antrag auf ALG2 abgegeben. Ich hab angegeben, dass ich zur Untermiete bei einer Freundin lebe. Die ARGE möchte von nun von mir die Erklärung über die Untermiete, den Hauptmietvertrag von der Freundin und zusätzlich die Erlaubnis vom Vermieter zur Erlaubnis der Untervermietung. Diese kann ich leider nicht besorgen, da die Wohngesellschaft nicht informiert ist, dass ich dort lebe. Sie hat sich tatsächlich nur für die Wohnung angemeldet, weil sie über ausreichende Einkünfte verfügt und keine Einträge in der SCHUFA hat im Gegensatz zu mir. Somit steht sie mit dem anderen Kollegen, der ebenfalls in der Wohnung lebt - im Mietvertrag. Ich habe also lediglich eine Meldebestätigung, einen Untermietvertrag und den Hauptmietvertrag, welche ich der ARGE vorzeigen kann. Reicht das denn nicht aus um trotzdem Miete zu erlangen? DANKE