Hallo zusammen,

ich stehe momentan vor einem kniffligen Problem: Der Vermieter bzw. die den Vermieter vertretende Hausverwaltung verlangt eine rückwirkende Mieterhöhung (5 Monate) wegen unterlaubter Untermiete.

Wir sind eine 3er WG mit einem Hauptmieter und 2 Untermietern. Der Hauptmieter hatte sich bei Einzug in die 4-Zi-Wohnung vor 6 Jahren eine mündliche Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt. Seitdem wird die Wohnung vom Hauptmieter und wechselnden Untermietern bewohnt.

Vor einem Jahr wurden wir darauf hingewiesen, dass keine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter zur Untervermietung bestehe und dass die entsprechende Erlaubnis zur Untervermietung eine rückwirkende Mieterhöhung der Nettokaltmiete von 200€/Monat mit sich ziehe.

Nach einigem Hin und Her trafen wir dieses Jahr im Februar mit dem Vermieter folgende mündliche Vereinbarung: Mieterhöhung der Nettokaltmiete um €150, wirksam ab März 2012 (also NICHT rückwirkend). Das entsprechende Schreiben, was wir 1 Monat später für die Mieterhöhung erhielten, enthielt nicht den vereinbarten Betrag der Mieterhöhung. Daraufhin mahnten wir dies an und erhielten nach weiteren fehlerhaften Schreiben erst diesen Juli die mündlich vereinbarte Mieterhöhung, die allerdings rückwirkend auf März 2012 datiert ist. Da wir die rückwirkende Zahlung nicht akzeptieren, droht uns der Vermieter mit einer fristlosen Kündigung.

Meine Frage: Ist das zulässig? Gilt eine mündlich vereinbarte Mieterhöhung ab dem Zeitpunkt der Absprache oder ab dem Zeitpunkt des Erhalts der schriftlichen Zustellung der Mieterhöhung?