Wie lange kann der Hauptmieter meine Kaution einbehalten?

Hallo ihr Lieben,

ich bin im Februar in eine WG gezogen, ich bin 38 Jahre alt. Es ist eine reine Frauen WG. Zu dem Zeitpunkt war ich alleine in der WG. Im März sind alle anderen eingezogen, alles junge Frauen im Alter von 18 bis 21. Ich habe einer WG Mitbewohnerin mein Zimmer überlassen. (Weil ständig jemand reingeschaut hat, entweder der Hauptmieter oder seine Mitarbeiter). Das Zimmer in welches ich ziehen sollte war zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig. Sondern erst Ende März, Anfang April. Für März habe ich die Miete gekürzt weil im Zimmer keine Wand war, ich schlief auf dem Sofa im Wohnzimmer. Ich hatte daraufhin Stress mit dem Hauptmieter, der übrigens ein Mann ist. Dazu kam, daß ständig Männer in die WG gekommen sind mit dem Hauptmieter zusammen der aber nicht in der WG wohnt. Dazu muss ich sagen, das der Hauptmieter jedes Mädel mit Schatz anspricht, ich am Anfang Quai Liebesnachrichten erhalten habe. Der Typ aber eine Frau hat und ein Kind mit ihr.Als die neuen Mieteterinnen eingezogen sind fing er an einer davon 18 Jahre alt, an den Arsch zu fassen. Etc... Das war auch der Grund weshalb ich nicht wollte das die Typen da ein und ausgehen wie sie wollen.

Ich hatte mich dermaßen mit dem Hauptmieter verzofft, das er mich anschrie, ich soll ausziehen am besten sofort. Er wolle mich da nicht mehr haben und auch nicht mehr sehen. Ich habe am gleichen Tag Anfang April meine Sachen gepackt und bin ausgezogen. Nun behält er meine Kaution ein. Ignoriert meine Nachrichten und auch Anrufe. Außerdem finde ich das ich da nicht mehr richtig reingehört habe, mit meinen 38. Ich hatte das Gefühl ich muss sie mit Essen mitversorgen, dann sollte ich Amtsbesuche mit ihnen machen, also ich hab mich gefühlt als wäre ich die Mutti. Dann kamen Sprüche wie " du bist ja schon älter".

Wie soll ich vorgehen? Ich bin auf Wunsch des Hauptmieter ausgezogen. Er möchte mir aber scheinbar die) Kaution nicht mehr wieder geben.

Mieter, Mietwohnung, Mietvertrag, Untermiete, WG, Wohngemeinschaft, Hauptmieter, WG-Zimmer
Probleme mit einem der Hauptmieter der WG, verzögert einfach seinen Umzug und er muss raus was tun?

Hi wir hatten in unserer WG leider größere auseinandersetzungen mit einem der Hauptmieter. Wir sind insgesamt 4 Hauptmieter/innen und 2 Untermieter/innen.
Einer der Hauptmieter hat einige Aktionen geliefert, die uns dazu gebracht haben ihn leider rausschmeißen zu müssen.
Nun hatte er ursprünglich gemeint er sei am 15. Dezember raus und egal ob wir wen finden oder nicht, sei er am 31. 100% aus dem Mietvertrag ausgestiegen.
Nun haben wir jemanden (nennen wir die Person Y) der natürlich am 1. Januar einziehen will, mit seinen Möbeln.
Und jetzt erzählt uns der Ausziehende (nenn wir ihn einfach mal X) dass er doch erst am 15. Januar raus ist.
Das bringt uns und Y (welcher ab 1. keine wohnung mehr hat) natürlich vor riesige schwierigkeiten. X weigert sich einen Lagerraum zu nehmen oder sonstige schritte zu unternehmen die ein humaner Mensch tun würde. X hat bereits eine neue Wohnung und weigert sich ebenfalls die dinge da rein zu stellen.
X meinte nun auch dass er noch lange bräuchte bis er aus dem Vertrag raus ist.
Nun fragen wir uns: Wir haben das "Agreement" per Chat also alles Schwarz auf weiß dass wir uns darauf geeinigt haben. Gibt es rechtlich etwas dass wir der Hausverwaltung vorweisen können, dass wir X schnellst möglich raus haben wollen und bereits einen Nachmieter haben?
Ist es legal das Hab und Gut von X einfach in den Keller zu stellen? Schließlich ist das Zeug dann im Moment ja noch auf unserem Grundstück.
Wäre es möglich das Zeug in einen Lagerraum zu stellen und eine Umzugsfirma zu beantragen und X dafür in Rechnung zu stellen? Eine Abmachung nimmt dann ja auch rechtlich eine Vertragsform an oder nicht?

Danke und beste Grüße

Wohnung, Umzug, Recht, Mietvertrag, WG, Hauptmieter, Untermieter, Vertragsbruch, Mietvertrag Kündigung
Wie gegen (fristlose) Kündigung der Wohnung wehren?

Ich habe dazu schon gebingt, und für die ordentliche Kündigung ist es mir halbwegs klar, aber für die außerordentliche fristlose nicht.

Also angenommen man bekommt die Kündigung der Wohnung und will sich dagegen wehren, was mache ich da zuerst?

Angenommen, der Verwalter schiebt Gründe vor, die aber nie gesehen sind und er kündigt per Brief fristlos?

Jetzt habe ich gelesen, dass man bei einer fristlosen keinen Widerspruch einlegen kann und auch nicht die Frist eingehalten werden muss. Also kann ich mich ja gar nicht wehren? Und er muss nichts beweisen? (richtig beweisen und nicht nur xy hat gesagt, y glaubt...) Das ist doch nicht fair!

Landet man dann auf der Straße? Was ist mit allen Sachen? So schnell findet man doch nix? und wenn der Mieter Sozialhilfeempfänger ist - und finanziell nicht ausziehen kann - und wenn er eben die Beschuldigungen nicht getan hat, dann dürfen die ihn einfach so rauswerfen?

Kennt sich da wer aus, das verstehe ich nicht?

bei der ordentlichen: widerspruch binnen 2 Wochen, Gang zu Gericht wegen Räumungsklage mit oder ohne Anwalt möglich. Frist richtet sich nach Mietdauer (ungefähr 20 Jahre), es gibt eine Schonung wegen Härtegrad. Hab ich das richtig verstanden?

Und bei der außerordentlichen Fristlosen gilt das nicht und man kann nicht mal vor Gericht? Ähm...ich mein selbst Mörder dürfen versuchen ihre Unschuld zu beteuern und sich erklären...und der Mieter in dem Fall nicht?

Wie ist es im Fall Beleidigung: Mieter dürfen nicht schlecht über Vermieter reden, man darf nix unterstellen das nicht bewiesen ist. Aber darf der Vermieter einen Mieter als Störenfried hinstellen wenn nicht bewiesen ist wers war und böse über den Mieter reden im Brief zb. endlich xy(Nachname des Mieters) loswerden, AB(Straßenname und Hausnummer) soll endlich eine xy-freie Zone werden.

Kündigung, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Kündigungsfrist, Hauptmieter
Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Miet nachweis stellen, was angeben Untermieter oder Hauptmieter?

Ich muss einen Grundsicherung's Antrag stellen, und weis nicht wie ich jetzt den Miet-nachweis angeben soll? Um es besser zu Verstehen hier meine Verhältnisse: Ich Wohne in dem Haus meines Bruders das als Schenkung von meinem Vater an ihn übergeben wurde und ich auf das Erbe verzichtet habe, mit Bedingung das ich Wohnrecht habe in der Keller Wohnung. (dies ist alles Notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen, also sicher). Meine Eltern Leben im Erdgeschoss und haben dafür ebenfalls Lebenslanges Wohnrecht.

Nun haben wir den Keller etwas mehr ausgebaut und ich nutze mehr als was meins ist. Der gesamte Keller ist an die Wohnung im Erdgeschoss angeschlossen was Zähler angeht Das Haus wird auf 2 Darlehns abgezahlt, eins mein Vater und das Andere mein Bruder. Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf dauer. Da meine Rente nicht so hoch ist da ich erst 39 bin, habe ich anrecht auf Grundsicherung. Was NUN ? ich muss einen Miet nachweis abgeben und eine Kopie des Miet Vertrages. Ich Zahle an meinen Vater für strom Wasser, also sämtliche Nebenkosten die für mich sind und für den zusätzlichen raum den ich nutze eine gesamt Miete von 250€. Ohne es irgendwie schriftlich festgehakten zu haben, hat mein Vater mit meinem Bruder sich die gemeinsamen nutzbaren Räumlichkeiten unter sich aufgeteilt, der Keller nutzt mein Vater komplett, auch da wo ich wohne, und mein Bruder nutzt dafür den gesamten Dachboden.

Jetzt ist die eigentliche FRAGE. Was geb ich an im miet-nachweis?

Mein Vater als Vermieter obwohl mein Bruder der Besitzer ist?

Oder mein Bruder als Vermieter?

oder gebe ich mich als Untermieter bei meinem Vater an, da meine Wohnung an seine Zähler angeschlossen ist, obwohl ich eine Komplette separate Wohnung habe, mit allem was dazu gehört, Bad/WC, Küche, 2 räume und Gästezimmer und Garten stück.

Wohnrecht, Recht, Grundsicherung, Untermiete, Hauptmieter
Stromnachzahlung - Strom soll abgestellt werden. Was kann man als Untermieter tun?

Hallo ihr lieben,

Vor ab ein paar Informationen:

Wir wohnen in einer WG. Der Hauptmieter hat Insolvenz angemeldet, schon vor Monaten, zumindest sagt er das. Wir zahlen die hälfte der Miete + ein Teil der Nebenkosten, so wie es vorher in unserem Untermietvertrag festgelegt wurde.

Der Hauptmieter trägt also auch noch die Hälfte der Kosten. Leider ist er aber nur alle 2-3 Woche mal 15-30 Minuten da und meistens dann, wenn man selbst nicht daheim ist.

Nun kam er mit der Information, das es eine Stromnachzahlung gibt. Diese muss bezahlt werden, sonst wird der Strom abgestellt. Verstehe ich. Ist auch das geringste Problem, wenn es tatsächlich so ist.

Ich habe jetzt ein paar Fragen:

Normal werden solche schreiben doch per Post geschickt oder? Wie kann er davon wissen, wenn seine Post hier her kommt und ich zu 100% sagen kann, dass er keinen dieser Briefe gesehen hat? Wie weiß er also von der Nachzahlung?

Ich meine ich werde ihm nicht ohne etwas schriftliche gesehen zu haben, Geld überweisen. Natürlich möchte ich die Nachzahlung einsehen.

Was kann ich jedoch als Untermieter machen? Wenn der Stromanbieter, den strom abstellen will? Gibt es eine Möglichkeit mit dem Stromanbieter in Kontakt zu treten und eine Lösung mit ihm zu finden, auch als Untermieter? Reicht da der Untermietvertrag?

Würden wir an den Punkt kommen, dass der Strom über den Hauptmieter abgestellt würde, könnten wir als Untermieter einen eigenen Stromanbieter wählen ohne seine Kosten tragen zu müssen?

Wenn wir als Untermieter, zu den Hauptmietern werden würden. Müssten wir seine Schulden übernehmen oder gibt es einen Weg, ohne seine Schulden zu tragen? Immerhin wissen wir ja selber auch nicht, wie viel Geldschulden er hat und wollen nicht für seinen Mist Bürgen...

Danke ihr lieben

Schulden, Strom, Mietvertrag, Mahnung, Nachzahlung, Hauptmieter, Untermieter
Ich halte das WG-Leben mit meiner Mitbewohnerin nicht mehr aus. Wie ist das mit dem Ausziehen geregelt, wenn wir beide Hauptmieter sind?

Hallo, ich hoffe hier ist jemand, der sich mit so etwas auskennt und mir weiterhelfen kann.

Meine WG-Mitbewohnerin und ich haben einfach grundsätzlich andere Vorstellungen, was Ordnung und Sauberkeit betrifft. Sie lässt ihr schmutziges Geschirr nach dem Kochen immer 2-3 Tage stehen, bis es anfängt zu stinken oder teilweise sogar zu schimmeln. Überall fliegen ihre Haare rum (Küche, Bad…). Und sie lüftet nie. Wir hängen unsere Wäsche zum Beispiel immer im Wohnzimmer auf, weil wir in unseren Zimmern jeweils keinen Platz haben. Als ich meine Wäsche dort aufhängte, habe ich extra die Wohnzimmertür zugemacht, weil die Küche direkt nebenan ist. Was macht sie? Sie kocht wieder irgendetwas, was einfach nur nach Bratenfett stinkt und macht die Wohnzimmertür auf, weil sie dort was holen musste, macht sie aber nicht wieder zu. Meine ganze Wäsche stinkt dann des öfteren nach Fett. Sie lüftet generell nie, noch nach einer Woche riecht es in der Wohnung oft nach abgestandenem Fett.

Ein weiteres Problem ist, dass sie immer und überall das Licht anlässt. Letztens hat sie den Wasserhahn nicht ganz zugedreht und den Herd vergessen auszumachen. Sie ist einfach so egoistisch und geht auch mit den Dingen, die ich mit in die Wohnung gebracht habe, nicht sehr sorgfältig um. Ich finde das echt respektlos.

Ich habe sie nun schon ein paar Mal darauf angesprochen, aber sie fühlt sich dann immer sofort extrem persönlich angegriffen. Beim letzten Gespräch ist es dann eskaliert und seit dem reden wir nicht mehr miteinander. Also echt gar nicht mehr.

Ich will hier einfach nur weg, allerdings weiß ich nicht, wie das gesetzlich geregelt ist. Wir sind beide Hauptmieter, der Vertrag gilt vorerst ein Jahr. Wir sind im August eingezogen, das heißt, ich müsste im Mai kündigen und dann wäre die Sache gegessen?! Oder muss sie auch unterschreiben? Darf ich wirklich nur mit ihrer Unterschrift hier ausziehen und bin quasi gefangen? Wie sieht das mit dem Nachmieter aus, bin ich dafür verantwortlich, einen neuen Mitbewohner für sie zu finden? Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe! Ich bin echt verzweifelt!

Mietrecht, ausziehen, Kündigungsfrist, Sauberkeit, Streit, Unordnung, WG, Hauptmieter
Mieterwechsel bei Wohngemeinschaften?

Hallo,

4 Personen wohnen in einer Wohngemeinschaft. Alle Personen sind Hauptmieter. Die Wohnung ist im Mietvertrag, welcher seit über 8 Jahren besteht, nicht ausdrücklich als WG angegeben, allerdings existieren schon 10 Nachträge zum eigentlichen Mietvertrag. Diese Nachträge beinhalten die diversen Mieterwechsel. Über die Jahre sind insgesamt 10 Mieter in den Vertrag eingetreten und ausgetreten. Das "nomale" kommen und gehen in einer Studentenstadt halt.

Im letzten Nachtrag, welcher die Aufnahme des neusten Bewohners in den Mietvertrag regelt, ist folgender Paragraph zu finden:

"Mit Abschluss dieses Nachtrages Nr X wird einvernehmlich vereinbart, dass für die gesamte Mietdauer keine weiteren Nachträge hinsichtliche eines Mieterwechsels erfolgen werden. Sollte eine der Mieter aus dem Mietverhältnis entlassen werden, ist das gesamte Mietverhältnis von allen Mietern zu kündigen."

Diesen Paragraphen hat nicht nur diese WG sondern alle WGs, welche von der Hausverwaltung verwaltet werden in ihren neuen Verträgen stehen. Hintergrund ist, das die WGs auf Grund ihres langen bestehens für die Region relativ niedrige Mieten zahlen, was die Hausverwaltung durch neue Verträge gern ändern würde.

Die WG hat erfahren das es ein Urteil gibt (Landgericht Berlin (Az.: 65 S 377/12 ) und ein Urteil aus Frankfurt), wonach Vermieter den Mieterwechsel in Wohngemeinschaften akzeptieren müssen. Daher stellt sich für die Wohngemeinschaft nun die Frage ob die Klausel in ihrem Vertrag ungültig ist und sie einen Mieterwechsel gegenüber den Vermieter durchsetzen kann, da bald einer der Bewohner ausziehen möchte.

Mietrecht, WG, Hauptmieter
WG - 2 Hauptmieter - 1 verweigert Nachmieter?

Hallo zusammen,

Ich wohne seit einiger Zeit zusammen mit einem zweiten Hauptmiete und einem Untermieter zusammen. Nun möchte ich ausziehen, was ich im Vorfelde schon meinen Mitbewohnern und dem Vermieter berichtet habe und alle einverstanden waren.

Unser Vermieter ist sehr locker und möchte nur eine Nachmieterstellung und würde dann einen Umschreibungsvertrag aufsetzen.

Nun könnte ich zum 1.11 ausziehen. Einen potenziellen Nachmieter gibt es, jedoch erfuhr ich gestern so nebenbei, dass dieser arbeitslos ist und somit aufgrund der finanziellen Abdeckung nicht in den Hauptmietvertrag aufgenommen werden kann. Daraufhin bot ich an, einen Nachmieter zu suchen, aber der andere Hauptmieter lehnte dies ab und meinte, wir könnten ja einen Untermietervertrag machen bis er eine Arbeitsstelle gefunden hat. Das möchte ich nicht. Ich hafte nicht dafür, dass jemand anderes dort wohnt und ggf die Miete ausfällt.

Leider kam es bis jetzt nicht zu einer friedlichen Lösung. Mir ist bewusst, dass der andere Hauptmieter zustimmen muss (oder liege ich da falsch?). Auf jeden Fall muss das Gänze bis Montag geklärt werden, da dann die Vertragsunterschreibung für die neue Wohnung stattfindet.

Gibt es die Möglichkeit, dass der andere Hauptmieter alleine im Hauptmietvertrag bleiben kann oder muss eine mindest Finanzdeckung vorhanden sein?

Oder könnte der Nachmieter vl doch irgendwie reinkommen? Oder habe ich in dem Fall doch irgendwie das Recht einen anderen Nachmieter zu stellen?

Ich danke für eure Antworten!

Mietrecht, Auszug, WG, Nachmieter, Verweigerung, Hauptmieter
Mietvertrag mit 2 Hauptmietern und einer Vollmacht, dass jeder ohne Zustimmmung des Anderen kündigen kann. Der andere zieht nicht aus. Was tun?

Ich weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen. 2008 habe ich zusammen mit einer Freundin einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. Wir sind beide Hauptmieterinnen. Zusätzlich haben wir uns gegenseitig eine Vollmacht gegeben, dass jede ohne Zustimmung der anderen die Wohnung kündigen kann.

Da unser Verhältnis nicht mehr das beste ist, ich mich auch beruflich verändern möchte und sie im März aufgehört hat, ihren Teil der Miete zu bezahlen, da sie obendrein noch in selbst verschuldeten finanziellen Problemen steckt, habe ich nun im Juni von der Vollmacht Gebrauch gemacht und auf 30.09.15 die Wohnung gekündigt. Das habe ich ihr schon lange im Voraus mitgeteilt. Sie streitet auch gar nicht ab, dass sie davon Kenntniss genommen hat. Trotzdem weigert sie sich auszuziehen. Ich bin mitlerweile umgezogen, sie lebt immer noch in der Wohnung.

Die Miete wird nach wie vor von meinem Konto abgebucht.

Der Vermieter meinte, dass er keine Maßnahmen ergreifen wird, solange er das Geld von meinem Konto abbuchen kann.

Wie komme ich nun aus dem Vetrag heraus? Hätten wir keine Vollmacht geschlossen, müsste ich nun Klage zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft einreichen. Mit einer Vollmacht ist das nicht nötig. Was soll ich aber dann machen?

Die Einzugsermächtigung einfach zu widerrufen, möchte ich auf keinen Fall, da der Vermieter wohl trotzden versuchen wird, sich das Geld von mir zu holen.

Vielen Dank im Voraus für Eure zahlreichen Antworten.

Mietrecht, Mietvertrag, Mietnomaden, WG, Wohngemeinschaft, Vollmacht, Hauptmieter
Kündigungsfrist möbliertes WG-Zimmer bei Mietvertrag nach § 573 BGB

Hallo zusammen,

mein erstes Mal hier. Habe schon sämtliche Googleergebnisse/ Mietrechtseiten/ Frageseiten abgeklappert aber konnte bzgl. meiner Situation keinerlei übertragbare Informationen finden. Ich weiß das ich hier keinen juristisch rechtsverbindlichen Rat bekommen kann, aber ich erhoffe mir eventuell die Hilfestellung von jemanden, der mit meiner jetzigen Situation bereits Erfahrungen gemacht hat.

Zu meiner Situation: Habe mich mit meinem Hauptmieter aufgrund seiner Vorstellung von Hygiene in die Wolle bekommen, darauf hin fand ich heute, 14. Dezember, einen Zettel mit der Aufforderung die Wohnung zum 31. Januar zu verlassen vor meiner Tür (meine Meinung: Kritikunfähiger-Choleriker). Ich weiß mittlerweile das diese Art der Kündigung nicht verbindlich ist, möchte jedoch etwas in der Hand haben sofern er es irgendwann mal schaft eine Kündigung richtig zu formulieren bzw. auszuhändigen. Das ich raus muss/ will ist keine Frage, nur die Zeit die ich zum Suchen einer neuen Wohnung habe variiert dabei deutlich, denn

normalerweise würde ich aufgrund der Tatsachen dass ich Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer in einer auch von Ihm (Hauptmieter) bewohnten WG lebe keinerlei Kündigungsschutz genießen (Kündigung bis zum 15. des Monats, Auszug zum Letzten des Monats). Da wäre sein Angebot, sofern es die richtige Form aufgewiesen hätte, noch nett.

Jedoch habe ich einen unterschriebenen Mietvertrag, welcher kein Untermietvertrag ist, sondern ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Als letzterer ist er eingetragen obwohl er ja eigentlich nur der Hauptmieter ist. Der Mieter ist folglich meine Person. In diesem Mietvertrag stehen lediglich die genaue Wohnungsbezeichnung, der fixe Mietpreis, seine Kontodaten, die - aus meiner Sicht relevante Passage §8 Mietdauer - ...Mietverhältnis beginnt am... und läuft auf unbestimmte Zeit .... Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften" sowie der - aus meiner Sicht relevante § 11 Kündigung - "... auf Kündigung des Mietvertrages finden die Vorschriften §§ 573 ff BGB Anwendung." Als letztes kommt noch seine Unterschrift, Datum und Ort. Wichtig ist - wiederum aus meiner Sicht - noch die Tatsache, dass im gesamten Mietvertrag kein Wort von Untermieter oder möbliert steht.

Welche Kündigungsfrist trifft jetzt auf mich zu, 14. Tage (Untermieter in einem möblierten Zimmer in der auch der Hauptmieter lebt) oder 3 Monate nach §573 (obwohl ich gar kein Hauptmieter bin)?

Danke jedem Leser hier.

Gruß,

Peter

Kündigung, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hauptmieter, Mietkündigung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hauptmieter