Darf mann Gag Wohnung untermieten?

4 Antworten

Natürlich geht das. Nur sollte sich der Hauptmieter die Erlaubnis des Vermieters zu Untervermietung einholen, sonst riskiert er die Kündigung der Wohnung.

Der Mieter der Wohnung darf auch ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten an wen er es möchte.


Kevin1889  25.04.2015, 20:05

nein, ohne zustimmung ist es ein grund für die fristlose kündigung

0
Capone87er  25.04.2015, 20:06
@Kevin1889

Das ist Unsinn. Klauseln im Mietvertrag die die Untervermietung untersagen sind ungültig.

0
Kevin1889  25.04.2015, 20:26
@Capone87er

kannst du auch lesen, was ich schreibe?, davon habe ich nichts geschrieben, ich habe geschrieben

nein, ohne zustimmung ist es ein grund für die fristlose kündigung

das unterscheidet sich von dem, was du schreibst

untervermietest du, ohne den vermieter um zustimmung zu ersuchen, ist es ein grund für die fristlose kündigung, fertig, aus die maus

was passiert, wenn er die verweigert, ob der die verweigern kann, ist etwas völlig anderes und dafür überhaupt nicht von belang

untervermietest du einfach, riskierst du die fristlose

1
Capone87er  25.04.2015, 20:48
@Kevin1889

Schreibs ruhig öfter, aber der Vermieter darf dir die Nutzung der Wohnung nicht vorschreiben, und ja untervermieten stellt eine Nutzung der Räumlichkeiten dar.

Lediglich bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

0
anitari  26.04.2015, 07:55
@Capone87er

§ 540

Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

1
Capone87er  26.04.2015, 14:38
@anitari

Weitervermieten und untervermieten sind zwei paar Schuhe, auch überlässt er er die Mietsache (Wohnung) keinem Dritten. Das würde bedeuten das er den Untermieter zum Hauptmieter macht, das ist nicht der Fall.

0

ja, das darf er, wenn der vermieter dem zugestimmt hat

Verstehe ich nicht so ganz ...

es geht um ein Untermiete für 1 Zimmer ?

das ist möglich, sofern der Hauptmieter die Erlaubnis hat unterzuvermieten ... dann hast du das Zimmer gemietet und darfst selbstverständlich Bad und Küche mitbenutzen ....