Hallo zusammen,

ich habe folgendes "Problem":

Ich bin vor ca. 7 sieben Monaten zur Untermiete (mit ordentlichem Vertrag und so) in eine WG eingezogen. Der Hauptmieter hat zusammen mit meiner Vorgängerin die Küche renoviert (Schränke, Regale, Tisch und Stühle, sowas halt). Da sie auch früher ausgezogen ist als geplant und das alles nicht mehr ausreichend nutzen konnte, habe ich einen Abschlag von 230,- € gezahlt. Nun ziehe ich auch wieder aus (auch früher als geplant, da es echt nicht schön ist). Christopher, der Haupt- und mein Vermieter hat bei meinem Einzug, noch bevor ich den Abschlag gezahlt hatte, gesagt ich könne bei meinem Auszug auch wieder Abschlag verlangen und würde quasi pro Monat 10,- € "abwohnen". Jetzt habe ich ihn darauf angesprochen und er meinte so, ja "pech", der Abschlag ist gezahlt und fertig. Ich hatte ja gar nix von der Küche durch die kurze Wohndauer und diese verbleibt ja auch in der Wohnung. Kann ich denn Abschlag von meinem Nachfolger verlangen, wenn ich selbst welchen gezahlt habe? Oder kann ich die Auszahlung von Christopher verlangen, es war wie gesagt nur eine mündliche Vereinbarung und dafür gibt es auch keine Zeugen. Danke für Eure Hilfe. Lieben Gruß Sabrina