Hallo Leute,

ich habe eine sehr spezielle Frage. Ich weiß, wenn man in einem Strom oder auch Internetanbietervertrag steckt und z.B. ins Ausland oder ein Studentenwohnheim zieht, der Stromvertrag damit außerordentlich gekündigt werden kann. Liegt einfach dadran, dass der Anbieter an dem neuen Wohnort keine Versorgung zustande bringt. Jetzt ist meine Frage, wie es aussieht, wenn ich in ein Zimmer zur Untermiete einziehe? Ich kann ja vom Hauptmieter nicht verlangen, meinen Stromanbieter zu nutzen. Kann mir da jetzt jemand mal die rechtliche Sachlage dazu schildern?

Grüße