Folgende Situation, ich bin zur Zeit arbeitslos (Hartz IV) und beginne ab August eine Ausbildung. Ab dem Zeitpunkt will ich Wohngeld beantragen. Nun ist es so, dass ich jemanden zur Untermiete bei mir wohnen habe, noch bis Oktober und danach bestimmt jemand neuen. Zählt dieser Untermieter nun normal zur Wohngemeinschaft und inwiefern kann ich angeben, dass ich dadurch weniger Wohnraum und natürlich auch weniger Miete zu zahlen habe. Ich hab bei dem Antrag im Netz nichts gefunden, wo ich das angeben soll. So ich hoffe das war halbwegs verständlich. Für Hilfe bin ich dankbar.