Stromkosten Whirlpool

Hallo, mein Vater ist in ein neues Haus umgezogen und wundert sich nun über die hohen Stromkosten. Er hat sich einen (nicht kleinen) Whirlpool einbauen lassen. Kann es sein, daß dieses Teil so viel Strom frisst? Wenn ja, kann es jemand errechnen?

Hier das Datenblatt:

  • Gewicht 1200.0000
  • Länge (cm) 238 cm
  • Breite (cm) 238 cm
  • Höhe (cm) 92 cm
  • Sitzflächen (n) 6 Personen
  • Aqua Rollmassage Nein
  • Schalenstruktur Microban antibakterielles Acryll
  • Wartungsfreien Aussenverkleidung Ja
  • Anzahl LED-Leuchten in Corner Panels Nicht anwendbar
  • StarBrite LED Unterwasserbeleuchtung Ja
  • Sitzflächen (n) (inkl. lounge) 5 Sitzplätze und 1 Liegeplatz (Lounge)
  • Anzahl der Aktive Rotierende Hydrotherapiedüsen 50
  • Gesamtanzahl Düsen 50
  • Anzahl der Luftdüsen Nicht anwendbar
  • Anzahl der Luftsteuerunge Mehrere Luftzufuhr Steuerungen
  • Ozonator Ja
  • Wasserfall 2 beleuchtete Wasserfontaenen
  • Wasserablauf Ja
  • Anzahl der Kopfstützen 3 luxuriöse Kopfkissen
  • Filtersystem Vollautomatisch
  • Heizungssystem ACC
  • Aromatherapie Ja
  • LED Unterwasserbeleuchtung 12 Volt LED Lampen
  • Stereosystem mit IPOD-Anschluss Ja
  • TV/DVD Audio Systeem Nicht Anwendbar
  • Lautsprecher 2 x Pop Up Lautsprecher
  • Pumpe 1 3.0 PS Dual
  • Pumpe 2 3,0 HP
  • Pumpe 3 Nicht Anwendbar
  • Pumpe 4 Nicht Anwendbar
  • Pumpe 5 Nicht Anwendbar
  • Pumpe 6 Nicht Anwendbar
  • Pumpe 7 Nicht Anwendbar
  • Pomp 8 Nicht Anwendbar
  • Filtratie Großflächenfilter
  • Betriebssystem ACC Electronics
  • Heizsystem 3,0 kW
  • Wasserkapazität 1420 Liter
  • Netto spa-gewicht (kg) 445
  • Spa-Gewicht - mit Wasser 1865
  • Isolation Doppelte thermische Isolation
  • Standardanschluss 230 V / 20 Amp

Ich glaube, dass das Wasser permanent auf ca.35° geheizt wird und der Whirlpool 1 - 2 mal die Woche genutzt wird.

Kann man mit diesen Daten den ca.-Verbrauch/-Kosten errechnen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Whirlpool, Stromverbrauch, Energiekosten, Stromkosten
Bei Stromversorger angemeldet vor Mietbeginn (Abschlag, Grundgebühren)

Hallo zusammen,

zunächst einmal ist Folgendes geschehen:

Am 28.03.2015 habe ich einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben, mit Mietbeginn 01.05.2015. Im Vorfeld wurde mir bereits zugesagt, dass ich z. B. zum Ausmessen und auch zum Aufstellen der ersten Möbel bereits in die Wohnung kann, da diese unbewohnt war. Demnach hat auch auch bereits vor Mietbeginn eine Übergabe stattgefunden, genauer gesagt am 25.04.2015. Im Rahmen der Übergabe fiel auch die Aussage "Wir melden Sie dann auch beim Grundversorger für Strom an." Da dies meine erste Wohnung ist, war die Aussage erstmal positiv für mich: Ich hab zum Einzugsdatum Strom und muss mich offensichtlich nicht kümmern.

Doch heute kam ein Schreiben meines Grundversorgers, dass ich doch bitte 116 € für den Posten Abschlag Hochrechnung" überweisen möchte. Dass man eine monatliche Vorauszahlung tätigt, ist mir soweit bewusst, doch 116 € erschien mir viel. Nach Rücksprache mit dem Grundversorger erhielt ich die Information, dass ich bereits zum 31.03.2015 angemeldet wurde. Dass ich zum 25.04.2015, zum Zeitpunkt der Übergabe, tatsächlich angemeldet werde, würde ich nachvollziehen können - ab da hätte ich Zugriff auf die Wohnung und auch die Möglichkeit Strom zu verbrauchen.

Nun meine Frage: Darf es sein, dass ich bereits zum 31.03.2015 beim Stromversorger angemeldet werde? Fallen da nicht auch schon die monatlichen Grundgebühren für März UND April rein? Müsste die Zählerstanddifferenz zwischen 31.03.2015 bis 25.04.2015 nicht vom Vermieter gezahlt werden, in diesem Zeitraum habe ich ja keine "Möglichkeit" gehabt Strom zu verbrauchen.

Da dies meine erste Wohnung ist, bitte ich um ein wenig Nachsicht. Generell habe ich ein rechtliches Verständnis, würde mich dennoch über detaillierte Erläuterungen sehr freuen (...eventuell auch um meinem Vermieter das genau zu erläutern).

Viele Grüße und danke im Voraus! Jan

Miete, Strom, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten, Stromkosten, Stromversorger, Abschlag, Grundversorger
Abschlagszahlungen / Wasserkosten im Wohnungseigentum

Hallo Leute,

folgende Frage(n): Ich wohne in meiner Eigentumswohnung. Der Hausverwalter erstellt eine Betriebkostenabrechnung für den Zeitraum: 01.01. - 31.12. eines Jahres Die Kosten für Wasser und Schmutzwasser ermittelt er folgendermassen: Jahresrechnung der Stadtwerke August bis August : Kommt da eine Nachzahlung heraus, so setzt er diese an, zzgl. den Abschlägen, welche in dem Kalenderjahr entstanden sind. Wir haben Wasserzähler auf Funkbasis, welche den Zeitraum 01.01. - 31.12. eines Jahres erfassen. Ist er nicht "gezwungen" eine Abgrenzung von 2 aufeinanderfolgenden Jahresrechnungen vorzunehmen, oder darf er das so abrechnen? Wir haben 2 Zapfstellen, welche ohne Zähler versehen sind, auf meinem Wunsch hin , entsprechende Zähler einzubauen, wurde ich überstimmt, mit der Antwort, dass Allgemeinwasser nie einen hohen Verbrauch verursacht. Dieses begründet er mit seinem reichlichen Erfahrungswerten. Er vergleicht aber m.M. nach Äpfel mit Birnen. Da er 2 verschiedene Zeiträume zugrunde legt. Die Wasserrechnung von August 11 bis August 2012 beinhaltet einen Verbrauch von 1067 m³ der gemessene Verbrauch von Januar bis Dezember 2012 liegt bei 884,650 m³.

In dieser ist automatisch eine Abgrenzung zum 01.01.12 der Stadtwerke enthalten. Die Folgerechnung beläuft sich auf 964 m³. Wenn ich dort eine Abfrenzung der m³ vornehme, komme aich für 2012 auf 1025 m³. Das wäre ein Verschnitt von ca. 141 m³. Ist das so erlaubt wie er das macht? Meiner Meinung nach, müsste er die Differenz als Allgemeinwasser hinnehmen und dieses separat nach Miteigentumsanteilen verteilen oder verdammt noch mal die Wasserstände der Hauptuhr zum 31.12. festhalten. Leider befindet sich die Hauptuhr nicht bei mir im Haus. Selbiges wird er für Strom machen. Die Heizkosten für das abzurechnende Jahr erhält er von der Messfirma zu spät, bzw.es hängt dort noch ein weiterer Verwalter mit drin, so das er für z.B. 2012 die Heizkosten aus 2011 zugrunde legt. Wenn jemand ein paar Paragrafen weiss, womit ich mal ein deftiges Antwortschreiben erstellen kann, wäre ich dankbar. Netten Gruß und euch allen einen GUTEN MORGEN und schon einmal ein schönes Wochenende.

Gruß Carsten

Heizkosten, Stromkosten, Wohnungseigentum, Wasserkosten
Nachbar nutzt Stromanschluß mit!

Hallo zusammen,

direkt zu meiner Frage, mglicherweise kann mir jemand einen Rat geben, das wäre toll:)

Vor ein paar Tagen habe ich meine Stromkostenjahresabrechnung erhalten. Mein Verbrauch war so hoch ( ein Drittel hher als im Vorjahr), dass ich ab in den Keller zum Zähler bin und verglichen habe. Zudem sind im Keller auch Anschlüsse für die Waschmaschinen. Jede Mietpartei hat ihren eigenen Anschluss, die Stromdosen sind abschließbar. Nur besitze ich keinen Schlüsel für meinen Anschluss, der Vermieter meinte damals wohl, das wäre auch ok so. Ich selbst nutze meine Waschmaschine seit zwei Jahren nicht mehr, da diese defekt ist. Nun konnte ich aber auch meinen Stromanschluss nicht abschließen. das Problem: ein Nachbar, welcher seit einem jahr hier wohnt, nutzt meinen Stromanschluss! ich habe ihn darauf angesprochen, er meinte, er würde ihn von Anfang annutzen, weil ihm nichts mitgeteilt wurde und er auch keinen Schlüssel für seine Steckdose besitzt.

Normalerweise meint man ja, dass ein Nachbar nicht einfach so , ohne jemanden zu fragen, seinen Kram irgendwo anschließt. Die anderen beiden Parteien haben ihre Waschmaschinen an den ihnen zugehrigen Stromdschen angeschlossen,diese Nachbarn schließen ihr Döschen auch nie ab.

Die Frage ist nun:

Bleibe ich auf der kompletten Stromnachzahlung sitzen? ich habe meinem Nachbarn ein Jahr lang seine Waschladungen finanziert und das sehe ich nicht ein.

Ist der vermieter nun in der Verpflichtung, da irgendetwas zu unternehmen ( außer das Schloß an meiner Stromdose auszuwechseln und mir den Schlüssel auszuhändigen) oder bin ich als Mieterin selbst schuld, dass ich nicht auf meinen Anschluss geachtet habe?

Auch ist meine Frage, ob ich mich erst an einen Mieterbund wenden soll oder jetzt erst mit dem Vermieter sprechen (der ja unter umständen eine teischuld besitzt, da er keine Schlüssel ausgehändigt hat und den Nachbarn auch nciht aufgeklärt?), der dann als Mittelsmann zwischen meinem nachbarn und mir fungieren könnte?

Mietrecht, Stromkosten
Viel zu hohe Strom-Nachzahlung bei Vattenfall

Hallo!

Wir haben in unserer Studentenwohnung ein kleines Problem:

Wir haben von Vattenfall eine Stromnachzahlung von 600 EUR bekommen und sollen neben dieser außerdem ab sofort 85 EUR pro Monat zahlen. Im Jahr zuvor haben wir 20 EUR pro Monat gezahlt, hatten dann eine Nachzahlung von ca. 100 EUR und wurden auf 40 EUR pro Monat hochgestuft - Das war unserer Meinung nach schon viel, aber wir dachten, wir kriegen sicher wieder etwas zurückgezahlt.

Und jetzt kam diese hohe Nachzahlung von 600 EUR. Vattenfall sagt, wenn das so auf der Rechnung steht, können sie auch nichts machen und wir müssen das zahlen.

Aber das kann doch nicht stimmen! Wir sind 2 Leute auf 60qm und sind sowieso schon relativ sparsam was den Strom angeht. Wie kommen da 600 EUR zustande?

Hat jemand eine Ahnung, wie das kommen kann? Der Zähler wurde richtig abgelesen, das haben wir überprüft, allerdings war der Zählerstand ähnlich wie alle anderen im Haus, und die mussten nicht so viel nachzahlen... Gibt es sonst noch Gründe warum das so hoch sein kann? Kann es sein, dass jemand bei uns mit angezapft hat? Oder dass unser alter Kühlschrank so viel Strom verbraucht dass so eine hohe Rechnung zustande kommt?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen :-) Da wir beide Studentinnen sind, können wir uns weder die 600 EUR Nachzahlung, noch die 85 EUR pro Monat leisten und müssen schnell eine Lösung finden.

Strom, Stromverbrauch, Nachzahlung, Stromkosten, vattenfall

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