Stromkosten einer Ölheizung
Auf meinen Zähler läuft seit einigen Jahren Strom einer Ölheizung, in einem 2 Familien Haus. Die Anlage über 23 Jahre alt. Ich hätte gerne gewußt, wiviel Strom in einem Jahr anfällt. Die Heizung ist eine Vießmann Anlage. MfG Uwe Hergarten
3 Antworten
Hallo uher1845,
prinzipiell hast du bei einer Ölheizung normalerweise folgende Verbraucher:
Umwälzpumpe(n) für den/die Heizkreis(e) Zirkulationspumpe für das Warmwasser
Stromkosten für den Betrieb des Ölbrenners und der Regelung
Zur Berechnung:
Umwälzpumpe für Heizung: Randbedingungen: 150 Tage Heizperiode, K(strom) = Kosten Strom Kosten(Upumpe) = Heizperiode in Stunden * Leistung Pumpe in kW * Kosten Strom in €/kWh Beispiel: Kosten = 150d*24h/d * 0,060 W * 0,22 €/kWh = 47,52 €
Zirkulationspumpe für die Warmwasserberechnung: Gleiches Vorgehen wie oben: wobei die "Heizperiode" hier bei mit einer Zeitschaltuhr ca. 4000 Std. je nach Einstellung im Jahr betragen kann. Die Leistung ist oft so um die 15 W.
Kosten Ölbrenner: Hier kommt es natürlich ganz auf den Typ an: Hier muss das Öl vorgewärmt werden, Lüfter und Pumpen müssen betrieben werden dazu noch die Regelung. Erfahrungswerte hierzu belaufen sich auf ca. 200 Watt
Um hier die Kosten zu berechnen muss die Brennerlaufzeit geschätzt werden. Kosten(brenner) = Laufzeit in h * 0,2kW * el Kosten in €/kWh
Ich empfehle diesen Link hier: http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/119600/Stromverbrauch-Oelbrenner für weitere Erfahrungswerte
Es müsste normalerweise einen Zwischenzähler geben, der vor Ihren Zähler geschaltet ist. Der Verbrauch und die Kosten müssten in Ihrer Betriebskostenabrechnung aufgeführt und Ihnen anteilig gutgeschrieben werden. Ist das nicht der Fall, können Sie die Kosten anhand der technischen Daten der Heizungsanlage (Stromverbrauchsangabe) und des verbrauchten Öls ermitteln. Ihren Anteil daran müssen Sie selbst tragen, den des zweiten Mieters natürlich nicht. Der Vermieter müsste das verrechnen (ob das rechtlich einwandfrei ist, weiß ich allerdings nicht). An Ihrer Stelle würde ich samt Abrechnung zum Mieterschutzbund gehen und mich beraten lassen. In solchen Abrechnungen ist oft vieles nicht i.O.
Wenn Sie die Abrechnung erhalten, haben Sie vier Wochen Zeit, dem Vermieter Mängel anzuzeigen.
Pro Wohnungseinheit ca. 150 KWh Für Heizung und Warmwasser Versorgung so zeigt es ungefähr unser Zähler an (WE 120 m² )