Hallo,

ich bin Mieter und in meiner Wohnung trat ein Wasserrohrbruch auf. Die vom Trockner erzeugten Stromkosten habe ich per Jahresabrechnung bezahlt. Der Vermieter weigert sich nun die Kosten zu erstatten. Er weigert sich ebenfalls den Zählerstand des Trockners mitzuteilen. Inwieweit er schon mit der Versicherung abgerechnet hat kann ich nicht sagen. Ebenso kenne ich die Versicherung nicht. Ich habe dann dem Vermieter geschrieben dass ich die Kosten Abschlagsweise mit der Miete aufrechne wenn er nicht binnen 6 Wochen antwortet. Nachdem ich 2 Monatsmieten aufgerechnet habe bekam ich die fristlose Kündigung. Die Frage ist ob diese Aufrechnung wohl rechtlich sauber war es gibt dieses Ding dass nur unstrittige Zahlungen aufgerechnet werden dürfen. Im Mietvertrag gibt es keine Klausel Aufrechnungsverbot oder Einschränkung. Wie soll ich mich am besten verhalten? Geld für einen Anwalt habe ich keines.

Mit freundlichen Grüßen

Christian