Wir sind einfach nicht sicher, ob eine Rechnung per E-Mail rechtskräftig ist. Einerseits haben wir schon einige Rechnungen per Mail verschickt und es war kein Problem. Andererseits behaupten manche Leute, im Fall des Falles würde nur eine Rechnung auf Papier "zählen". Weiß das jemand genauer?
Ist eine Rechnung per E-Mail rechtskräftig?
Rechnung,
E-Mail,
Recht,
Rechtskraeftig,
Vorschriften,
Zahlungsverkehr,
Unterschrift,
schriftform
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.