Notfallrucksack als Verbandkasten-Ersatz?

Hallo zusammen.

Aufgrund meiner Ausbildung bin ich in der Lage erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund habe ich den herkömmlichen Kfz-Verbandkasten in meinem Fahrzeug gegen einen Notfallrucksack ausgetauscht, damit man damit auch arbeiten kann.

Dieser ist bewusst nicht übertrieben ausgestattet und enthält auch alles, was in einem Kfz-Verbandkasten laut DIN hinein gehört. Darüber hinaus dann noch Gegenstände wie Ambu-Beutel, Güdel-Tubus, etc.

Nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen damit, ob der TÜV diesen Ersatz anerkennt? Meiner Ansicht nach entspricht die Ausrüstung den Erfordernissen des §35h StVZO:

"§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens

  1. ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
  2. 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."

Verkehr, Erste Hilfe, Hauptuntersuchung, Rettungsdienst, Straßenverkehr, TÜV
Wer ist alles anlieger an der anliegerstrasse?

Ich wohne-wie wahrscheinlich viele in einer anliegerstrasse.Doch diese anliegerstrasse hat mehrere öffentliche einrichtungen-und zwar

eine grund+hauptschule,

einen sportplatze,

2 3-fachturnhallen,

ein lkw-unternehmen

eine holzfabrik

einen kinderhort,

einen kindergarten

ein restaurant

ein jugendzentrum

und ca 80 anlieger.

Anfangs (vor ca 10 jahren) waren zwar schon fast alle einrichtungen vorhanden,allerdings hat sich beim verkehr deutlich was getan. va die schule,dowie der kindergarten und die sporthalle haben enorm an verkehr zugenommen. Wärend anfangs noch in maasen autos kamen,um ihre kinder zu schule/kg und sporthalle zu bringen kommt seit kurtzer zeit jeden morgen zum kollaps,da die 1-spurige strasse nicht auf 300 autos innerhalb einer halben stunde ausgelegt ist,die zusätzlich noch den gesteig,der eigentlich für die kinder gedacht ist zuparken. wenn jetzt noch ein lkw kommt wird die situation sehr krietisch-va für die kinder,die wegen den zugeparkten gehsteigen nun auf der strasse laufen müssen.

da ich nun schon seit einiger zeit besorgt zuschaue-und mich ehrlichgesagt auch darüber ärgere,dass es mir tw morgens nicht mehr möglich ist mit meinem 2-rad fahrzeug aus meiner EIGENEN ausfahrt zu fahren,frage ich

IST ES ERLAUBT DEN ELTERN DER SCHULKINDER(denn die machen ca 90%des verkehrs morgens aus) IHRE KINDER IN DIE SCHULE ZU BRINGEN,WELCHE IN EINER ANLIEGERSTRASSE LIEGT?(ausgenommen schüler,welche wegen gesundheitlichen gründen zur schule gebracht werden müssen)

ich weiss es leider nicht-würde mich einfach mal interessieren-und va:wer zahlt für die sanierung der strasse? laut vertrag sind wir als anlieger da finanziell mit verpflichtet,obwohl va die lkw's sowie die autos der eltern den grössten teil der schäden verurscahen.

thx im vorraus für gute antworten!

Auto, Schule, Recht, Straße, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

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