Notfallrucksack als Verbandkasten-Ersatz?

Hallo zusammen.

Aufgrund meiner Ausbildung bin ich in der Lage erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund habe ich den herkömmlichen Kfz-Verbandkasten in meinem Fahrzeug gegen einen Notfallrucksack ausgetauscht, damit man damit auch arbeiten kann.

Dieser ist bewusst nicht übertrieben ausgestattet und enthält auch alles, was in einem Kfz-Verbandkasten laut DIN hinein gehört. Darüber hinaus dann noch Gegenstände wie Ambu-Beutel, Güdel-Tubus, etc.

Nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen damit, ob der TÜV diesen Ersatz anerkennt? Meiner Ansicht nach entspricht die Ausrüstung den Erfordernissen des §35h StVZO:

"§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens

  1. ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
  2. 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."

Verkehr, Erste Hilfe, Hauptuntersuchung, Rettungsdienst, Straßenverkehr, TÜV
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