Ich habe jemanden beleidigt im straßenverkehr

7 Antworten

§1 der StVO spricht über das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Darüber sollten sich erst einmal alle Verkehrsteilnehmer im klaren sein und auch so handeln. Auch im Überschwang der Gefühle, sollte man sich verbale Entgleisungen verkneifen.

Aber du wirst nichts zu befürchten haben, wenn sie keinen Zeugen erbringen kann.

Wenn sich jemand" animalisch" verhält, ist der Terminus nicht zu beanstanden. Abgesehen davon: Wenn der frühere Außenminister Fischer im HOHEN HAUS sagen durfte: "Entschuldigen Sie Herr Präsident, für mich sind Sie ein A.......... ," dann stellt sich mir die Frage, wobei zu bedenken ist, dass bei dir  Aussage gegen Aussage steht, wieso eine solche Replik ehrenrührig sein soll, wenn der Anlass zu besagtem Faux pas von der Radfahrerin ausging?  Weiter: Wurde in der Sache Strafanzeige von Seiten der Dame gestellt? Solange hier keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden, lass "den lieben Gott" einen guten Mann sein.

mach dir kein kopf über diese sache...schlieslich hat sie dir auch gesagt das du unfähig bist auto zu fahren...also das ist harmlos...ins ohr rein und ins andere wieder raus..

Und nun geht Dir die Düse ?

Geschieht Dir recht, musste das denn sein ?

Eine Anzeige würde nichts bringen, weil Aussage gegen Aussage steht !


Biggi1963  09.04.2011, 12:39

Ich gebe dir völlig recht, liebe Anna..:-)

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Also wenn du wirklich nicht den Verkehr behindert oder sonst was hattest dann geht das in ordnung...aber beleidigung is des schon...aber bei einer Anzeige würdest du verscheinlich gewinnen...und ich glaub net das die des macht...aber wen...xD