Hallo,

ich habe heute den Strafbefehl zu meinem unetnschuldbaren Vergehen, einer Alkoholfahrt, zu gesandt bekommen.

Meine Strafe bei einem Blutalkoholwert i.H.v. 1,78 Promille beträgt laut Strafbefehl des Amtgerichts 11 Monate Fahrverbot (ein Monat seit dem Führerscheinentzug wurden bereits angerechnet) und 1600€ Geldstrafe. Ich bin Ersttäter.

Von MPU ist in diesem Strafbefehl keine Rede. Nachdem ich mich ein bisschen im Netz kundig gemacht habe, meine ich jedoch, dass ab 1,6Promille eine Mpu Pflicht ist.

Stimmt es, dass ich diese Auflage erst erfahre, sobald ich den Führerschein kurz vor Ablauf dieser 11 Monate bei der Führerscheinstelle beantrage?

Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten und bitte darum, die Belehrungen außen vor zu lassen, da ich weiß, dass diese Tat unentschuldbar ist.

Vielen Dank.

MFG