Pflegefachkraft ruft nicht den Notarzt, trotz Lebenbdrohlichem Zustand, Unterlassene Hilfeleistung?

Der Lebensgefährte meiner Mutter bekommt jeden Morgen vom Pflegedienst sein Insulin. Die restliche Pflege des Demenzkranken Mannes hat bisher meine Mutter getätigt. Ich leiste die Betreuung des Mannes, da er mich mehr Geschäftsfähig ist und nicht mal ein Telefon bedienen kann. Am Samstag vor zwei Wochen kam früh um 7 die Pflegefachkraft, sie hat einen Schlüssel zur Wohnung. Meine Mutter saß nach Angabe der Pflegerin im Sessel. Sie habe sie angesprochen, ob es iht gut gehe, Meine Mutter reagierte nur mit Kopfbewegungen und habe ja gesagt, habe aber sehr unverständlich gesprochen, eine Gesichtshälfte war Starr und sie könnte sich wörtlich nicht verständlich machen. Sie habe gefragt, ob sie einen Arzt holen solle, meine Mutter habe nur mit dem Kopf gewackelt, dies habe die Pflegefachkraft als "nein" gedeutet. Sie habe daraufhin meinem Stiefvater ja gesagt, wenn es schlimmer werde, solle er dich einen Arzt holen. Sie stünde unter Zeitdruck und müsse zum nächsten Patienten. Daraufhin hat sie die Wohnung verlassen. Ich war, nach meiner Nachtschicht dann bei meiner Mutter, wie jeden Morgen, um zu fragen ob Sie was brauche.ich fand sie in einem sehrschlechtem Zustand,halb aus dem Sessel gefallen vor. Ich erkannte sofort, trotz nur normaler erste Hilfe Ausbildung, das meine Mutter vermutlich einen Schlaganfall hatte. Rief den Notarzt und ließ meine Mutter ins Krankenhaus bringen. Währe die erste Hilfe 2 Stunden früher erfolgt, müsste meine Mutter nicht im Rollstuhl sitzen. Die Pflegefachkraft begründet ihr Verhalten damit, das sie keinen Pflegevertrag für meine Mutter habe und deshalb auch nicht tätig werden m0sse und eine Anzeige würde nichts bringen. Ich bin aber der Meinung, das es unterlassene Hilfeleistung und nachfolgend gefährliche Körperverletzung durch unterlassen ist. Liege ich da richtig?

Rechtsfrage, Strafrecht
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Darknet-Drogenbestellung?

Swim hat vor einem Jahr größere Mengen Opiate und Amphetamine im Darknet bestellt (mit größere Mengen meine ich nicht jenseits des Eigenkonsums, aber Eigenkonsum für sich selbst und 2-3 Freunde). Scheinbar sind die Bestelldaten irgendwie in die Finger der Polizei geraten. Vor 3 Wochen fand bei Swim eine Hausdurchsuchung statt. Gefunden wurde lediglich ein kleines Tütchen Gras (0,5g - 1g). Außerdem musste Swim einen Urintest machen, der positiv auf THC ausfiel (auf alle anderen Substanzen negativ).Angenommen, die einzigen Anhaltspunkte, die der Staatsanwaltschaft vorliegen sind die Bestelldaten des Darknet-Händlers. Welche Konsequenzen wird dies haben? Der zuständige Beamte sprach davon, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen Strafbefehl hinauslaufen wird. Mit wie vielen Tagessätzen muss Swim rechnen?Swim ist 20 Jahre alt, beginnt in einigen Monaten ein Studium und hat keine Vorstrafen. Er wurde zwar ein Mal als Beschuldigter vorgeladen, weil er angeblich geringe Mengen Cannabis gekauft hat, dieses Verfahren verlief allerdings im Sande.Wie Hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Swim in den nächsten Wochen Post von der Führerscheinstelle bekommt? Swim hat bei der Hausdurchsuchung keinerlei Aussagen gemacht, allerdings die Frage, ob er ein Fahrzeug geführt hätte in den letzten Tagen verneint.

Recht, Anwalt, Führerschein, Hausdurchsuchung, Drogen, Cannabis, Strafrecht, Urintest, Betäubungsmittelgesetz
Kann ich jemanden Anzeigen der meinen Hund ableint?

Hallo, ich war heute Einkaufen und habe meinen Hund erstmal mitgenommen. Zuhause üben wir das allein bleiben noch und ich brauchte ein paar Lebensmittel, also bin ich mit ihm hingelaufen und habe ihn im Schatten mit einem Knochen angebunden. Das ist für ihn weniger Stress und da er Leute die sich ihm nähern anbellt und ich mich sehr beeilt habe dachte ich das würde gehen, sonst warte ich lieber bis mein Mann nach hause kommt um kurz zu gehen aber heute hatte dieser leider Spätschicht... Ich habe ihn mit 2 Haken befestigt und solange er auf seinem Knochen kaut ist er auch entspannt. Als ich an der Kasse stand habe ich dann auf einmal mitbekommen dass ein Mitarbeiter wohl gerade einen Hund aus dem Laden gescheucht hat also habe ich sofort gefragt wie er Aussah. Jemand hatte wohl meinen Hund abgeleint und ich musste ihn einige Zeit suchen da er in voller Panik war und ich natürlich auch. Mit Baby und vielen Einkäufen hätte ich mir ganz ehrlich nichts schlimmeres Vorstellen können. Sein Geschirr war noch dran aber die Leine wurde abgemacht, das hätte er selbst nie geschafft. Zuerst finde ich es von den Mitarbeitern unverantwortlich einen Hund einfach herauszuscheuchen anstatt zu Fragen ob er jemandem gehört, er hat mich ja nur gesucht und sonst nichts getan. Aber was überhaupt nicht geht ist einen Fremden Hund einfach abzuleinen der einen anbellt? Mir wurde Berichtet dass Leute bei ihm standen und er sie angebellt hat weil er sich bedroht fühlte. Ich habe ihn nach einigem Suchen dann unverletzt wieder am Laden gefunden und er war bei mir dann auch ganz schnell wieder ruhig aber er wäre fast angefahren worden und ich kann mir nicht Vorstellen dass es legal ist einen Hund abzuleinen oder zu versuchen mitzunehmen. Da der Laden sicher Überwachungskameras hat überlege ich nun rechtliche Konsequenzen zu ziehen da ich es nicht okay finde wenn Leute so etwas machen ohne dafür auch Bestraft zu werden... Natürlich werde ich meinen Hund nie wieder irgendwo anbinden und so ein Risiko nie wieder eingehen

Hund, Polizei, Rechte, Anzeige, Strafrecht
Strafanzeige wegen Stinkefingergeste und Eintrag ins Führungszeugnis?

Hallo,

mir ist heute eine ganz doofe Situation passiert. Ich hab ein neues Fahrrad getestet und fuhr durch eine Ortschaft - 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung - auf der Straße aber ganz am Rand weil ich ja als Erwachsener nicht auf den Gehweg darf sofern ich das Rad nicht schiebe. 

Ich bekam ein Problem mit meiner Gangschaltung beim Runterschalten und musste dementsprechend anhalten weil die Kraftübertragung der Pedale nicht mehr funktionierte richtig.

Hinter mir fuhr ein Auto, was aber nicht den Mindestabstand halbe Tacholänge (in dem Fall hätte es ca. 10 - 15 Meter sein müssen da ich eine Geschwindigkeit von 20 km/h hatte) einhielt und ganz dicht hinter mir hing.

Ich musste also unerwartet anhalten sodass das Auto hinter mir weil es so dicht draufhing, ebenfalls scharf bremsen musste und nach links auslenkte. Darauf hat das Auto mich mit einem Hupkonzert scharf überholt, es lief laute Musik und ich wurde aus dem offenen Fenster von einem älteren Herrn beschimpft - kann aber nicht mehr sagen was es war. Im Affekt zeigte ich ihm dann den Stinkefinger. Er hielt 15 Meter vor mir an, fuhr dann aber doch weiter.

Zu dieser Geste stehe ich und weiß dass es ein absoluter Fehler war. Kann das eine Anzeige nach sich ziehen wenn er ein Bild von mir gemacht hätte, in der Zeit wo er angehalten hat?

Es gab eine Zeugin im Garten am Straßenrand eines Hauses, ich weiß aber nicht was die mitbekommen hat. Alles ging so schnell.

Ich bin selbst Student und kaum ohne Einkommen d.h. an Tagessätzen gibt es bei mir nix zu holen. Findet sowas einen Eintrag im Führungszeugnis? Ich bin niemals in meinem Leben auffällig gewesen und habe noch nie eine Strafanzeige oder ein Verfahren gehabt.

Über eure Hilfe wäre ich echt dankbar.

Auto, Fahrrad, Verkehrsrecht, Anzeige, Führungszeugnis, haftstrafe, Strafrecht, Straßenverkehr, Ortschaft
Verleumdung/Anstiften zur Straft/Rufmord/Falschaussage Wegen einer falschen Behauptung von einer Person geschlagen worden Viele Zeugen, viele Lügen wie handeln?

Guten Abend, liebe gutefrage Community.

Ich habe eine Anklageschrift bekommen wo behauptet wird, dass ich eine Person (Weiblich ca. 20) ins Gesicht geschlagen und in den Schwitzkasten genommen. Der Verlauf war so: Ich betrunken mit 1,6 Promille ein Fahrrad zerstört, dann erschien der Halter des Fahrrads und ruft die Polizei und...: Diese Person hat mir meine EC-Karte aus der Hand gerissen. (So wie es hier drin steht hat diese Person das getan, um an meine Personalien zu kommen, wegen der Sachbeschädigung) Ich habe sie von der Seite genommen, also mit dem rechten Arm an mich gedrückt und auch nicht wirklich fest und mit der anderen Hand die Karte aus ihrer genommen. Ich war mir bewusst, dass ich da jetzt ganz gut aufpassen muss, wie ich diese Person festhalte, da 6 Leute von Ihr vor mir standen und man ganz schnell behaupten könnte ich hätte diese Person in irgendeiner Weise verletzt. So wie es ja nun dazu gekommen ist.

Nachdem ich schon meinen Griff gelöst hatte und meine Karte wieder hatte, hat eine andere Person(Person 2) von hinten mich gezerrt. Da ich mich bedroht gefühlt habe, habe ich schon fast reflexartig mit der Faust gegen das Gesicht der Person 2(Männlich ca. 20 Jahre) geschlagen. Und dann mich von dem Ort für 5 Meter entfernt zu meinem Kollegen.

Nach ca. 5 Minuten kam eine andere Person 3(Männlich ca. 20 Jahre), diese sagte zu mir "Du schlägst also Mädchen?" Wobei ich mir gedacht habe, was der scheiß denn jetzt bedeuten soll und ich einfach nicht drauf reagiert hab. Kurz nachdem Person 3 ihren Satz beendet hat, hat diese Person 3 mich mit der Faust ins Gesicht 2 mal geschlagen bis ein Freund von mir ihn zurückgestoßen hat. Vermutlich hat Person 1 das Person 3 gesagt, dass ich sie geschlagen hätte, weswegen Person 3 sich dann auch schließlich entschieden hat mich zu schlagen.

Die Polizei erschien und nahm alles auf.

9 Zeugen erzählten wohl der Polizei deren Lügengeschichte. Es sind nun 9 Zeugen gegen mich und nur einer auf meiner Seite.

Meine Fragen sind folgende: Kann ich nach 3 Monaten noch Gegenanzeige erstatten wegen Körperverletzung und Übler Nachrede? Wie gehe ich am besten vor, um mich vor dieser falschen Behauptung zu schützen bei 9 Zeugen gegen mich?

Beide Geschuldigten hatten wohl Schmerzen und Schwellungen, aber haben keinen Arzt aufgesucht. Hier heißt es auch: "Person 2 beobachtete wie der angeschuldigte sich Person 1 griff und versuchte den Angeschuldigten von dieser zu trennen, was ihm auch gelang. Der Angeschuldigte hat sich jedoch sodann aus seinem Griff befreit und Person 2 ebenfalls ins Gesicht geschlagen." Aber davor steht "Der Angeschuldigte schlug Person 1 ins Gesicht, nachdem er diese zuvor in den Schwitzkasten genommen hat." Also habe ich Person 1 im Schwitzkasten, schlage sie und habe sie nochmal im Schwitzkasten? Diese Geschichte passt mal überhaupt nicht zusammen..

Werde das morgen auch meinem Anwalt geben, aber wollte schon mal von euch Ratschläge hören.

Hoffe ihr könnt mir etwas aushelfen.

Grüße

Gesetz, Strafrecht, ueble-nachrede
Muss ich so eine hohe Regressforderung zahlen?

Guten Tag liebe Community,

Meine Name ist Vladislav, ich bin seit kurzen 21 Jahre alt geworden und habe vor kurzen mein Fachhochschulreife erlangt. Nach dem Fachabi habe ich im Okt 2016 einen Unfall während meines Liefer Mini Jobs gehabt, mit einem Transit , dabei habe ich den Schaden an meinem Wagen zu spät gesehen und wurde wegen Fahrerflucht angeklagt.

Ich war bereits vor Gericht und habe auch meine Geldstrafe von knapp 1000€ gezahlt. Nun nach 3 Monaten nach der Verurteilung habe ich Post von der Versicherung, der Firma erhalten für die ich gearbeitet habe. Diese verlangen nun eine Regressforderung, in Höhe von 2500,00 EUR.

Der Schaden beim Auto Betrag anscheinend 4400€, was ich nicht verstanden habe, aber so hinnahm. Jetzt beträgt der von der Versicherung Knapp 6000€. Ich habe den Schaden den ich verursacht habe nie gesehen und nur den am Transit gesehen, der nicht gerade groß war und so kann ich auch den Sachschaden nicht gerade verstehen.

Ich konnte die Geldstrafe vollkommen verstehen, aber jetzt nochmal 2500€ zu zahlen ist echt hoch. Vor allem für mich, einen Freiwillig Wehrdienstleistenden, der noch keine Ausbildung oder sonstiges hat.

Ich selber habe für so eine so Hohe summe gar kein Geld und weiß nicht wie ich dies handhaben soll.

Meine Frage ist kann ich die Regressforderung noch minimieren oder gar irgendwie Fallen lassen?

Versicherung, Verkehrsrecht, Fahrerflucht, Strafrecht, Straftat, Versicherungsrecht
Straftat nach dem BtMG mit Cannabis und Zubereitungen, wie reagieren?

Guten Tag zusammen,

ich habe einen schönen brief von unserem ''Freund und helfer'' bekommen.

Auf den Fotos ist eigentlich alles relevante zu sehen was meine frage betrifft.

Zu dem Tatvorwurf, es geht um Marihuana/Cannabis und eine Menge von ca 1 - 1,5g welches bei einer Personenkontrolle bei mir ''sichergestellt'' wurde. Also definitv fällt dies unter den Eigenbedarf. Ich habe bis dato nur einmal mit der Polizei zu tun gehabt, wo mir aber nichts nachgewiesen werden konnte und dabei ging es auch um eine geringe Menge, wo ich mich auch sehr kooperativ gezeigt habe (wahrscheinlich ein fehler, aber da war ich noch jünger und wusste nicht wie das abläuft bei der Polizei).

Nun ist nur meine frage was ich bei dem schreiben ankreuzen soll bzw. ob ich überhaupt darauf reagieren soll, denn ich gehe stark davon aus dass das verfahren sowieso eingestellt wird. Da ich weder lust habe meine zeit mit einem Gerichtstermin oder bei der Polizeiwache zu verschwenden für eine aussage, geschweige denn Geld für einen anwalt auszugeben für ein verfahren in dem es um Gras im wert von 10€ geht, würde ich gerne wissen wie ihr reagieren würdet, bzw ob ihr überhaupt auf dieses schreiben eingehen würdet.

Und wenn ich nicht auf das schreiben reagiere, ist die wahrscheinlichkeit dann hoch dass ich in paar wochen wieder post bekomme in der steht dass das verfahren eingestellt wurde?

Lg, und vielen dank schonmal im vorraus für eure Hilfe :)

Bild zum Beitrag
Polizei, Anwalt, Drogen, Marihuana, Strafe, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz
Kann unberechtigtes Parken auf Privatparkplatz angezeigt werden?

Hallo :)

Ich wohne in einem Block, der noch einen Hinterhof mit einigen Parkplätzen hat. Diese Parkplätze gehören den Anwohnern, bzw zu bestimmten Wohnungen gehört ein Parkplatz.

Nun hat mich heute eine Bekannte besucht, offensichtlich war sie mit ihrem Moped da. Jedenfalls hat sie das Schild übersehen und auf einem solchen Parkplatz geparkt. Während sie bei mir war, kam der Besitzer mit seinem Auto wieder. Als sie runter ging, war ihr Moped mit einem fahrradschloss angeschlossen. Da nichts weiter zu sehen war, hat sie das daraufhin dokumentiert und fotografiert und ihren Vater angerufen. Gerade als dieser kam, kam auch der Besitzer. Er hatte wohl eigentlich einen Zettel hinterlassen, dieser muss wohl runter gefallen sein. Meine Bekannte hatte sich wohl entschuldigt, aber das habe er wohl nicht hören wollen. Genauso wenig wollte er das Moped abschließen. Daraufhin holte der Vater einen Bolzenschneider und sagte, er würde das schloss durchtrennen, wenn er es nicht abschließen würde. Der Besitzer weigerte sich weiterhin und deshalb wurd das Schloss aufgebrochen. Nun will der Besitzer Schadensersatz für das Fahrradschloss.

Wie ist hier die rechtliche Grundlage? Er hatte auch was von verklagen erwähnt? Kann man für das widerrechtliche Parken angezeigt werden? Weil eigentlich ist es ja auch nicht erlaubt, das Moped anzuschließen.

Auto, Rechtsanwalt, Anwalt, Rechte, Autofahren, Anzeige, parken, Strafe, Strafrecht
Wer kontrolliert den Staatsanwalt?

Hallo,

wie wird in Deutschland sichergestellt, dass Staatsanwälte auch tatsächlich Anklage gegen Verbrecher erheben?

Einen Strafprozess kann, soweit ich weiß, nur die Staatsanwaltschaft beginnen. Ich (als privater Bürger) kann nicht einfach eine Anklageschrift beim Gericht einreichen und so einen Prozess starten, selbst wenn ich 100% Beweise vorlege, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat. Als Bürger hat man sich also gefälligst darauf zu verlassen, dass Staatsanwälte ihre Arbeit machen und Verbrecher tatsächlich vor Gericht bringen.

Was ist aber, wenn ein Staatsanwalt einen Verdächtigen gar nicht anklagen will? Hat man als einfacher Bürger überhaupt rechtliche Mittel, um doch einen Strafprozess gegen jemanden zu erzwingen? Wie wird im deutschen Staat die Willkür der Staatsanwälte in Grenzen gehalten - anscheinen können sie ja nach Belieben (bzw. nach Dienstanweisung) entscheiden, welche Straftaten verfolgt werden und welche nicht?

Stellen wir uns einen theoretischen Beispiel vor: ein Mord auf offener Strasse vor vielen Zeugen, Passanten halten den Mörder fest. Doch die Staatsanwaltschaft weigert sich die Anklage zu erheben "aus Mangel an Beweisen". Was kann man nun dagegen tun? Den Mörder selbst vor Gericht anzuklagen geht nicht, und wenn man die Staatsanwaltschaft "wegen Untätigkeit" verklagt, bekommt man wahrscheinlich einfach eine erneute Absage "aus Mangel an Beweisen". Was nun?

Der Staat könnte hier anscheinend beliebige Straftaten tolerieren, indem die Exekutive einfach Dienstanweisungen an Staatsanwälte gibt, bestimmte Straftaten nicht zu verfolgen. Wie wird im deutschen Rechtsstaat eine solche Möglichkeit von Machtmissbrauch verhindert?

Deutschland, Rechtsstaat, Strafrecht

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