Parken vor eigener Ein - und Ausfahrt?

Halli Hallo,

meine Frage an euch ist, ob man vor seiner eigenen Einfahrt parken darf?
Folgendes ist passiert nach über 20 Jahren - mein Vater parkt wie immer vor seiner eigenen Ein - und Ausfahrt &' am nächsten Tag hat er einen Strafzettel bekommen. Gegenüber ist eine andere Ein - und Ausfahrt von einem ANDEREN Grundstück, aber es ist trotzdem genug Platz für die Eigentümer des Grundstückes gegenüber vorhanden, da sie zusätzlich einen großen Hof haben &' mit ihrem/ihren Auto/Autos vorwärts herausfahren können.
Vor unserem Grundstück ist zusätzlich noch Parkverbot, weswegen weiß ich nicht. Es ist genügend Platz. Irgendwo habe ich gelesen, dass man trotz Halteverbots dort parken darf mit einem Parkausweis oder ähnliches &' wenn man keinen hat, kann man trotzem Einspruch erheben &' einen beantragen.

Bei unserer 1. Ein - und Ausfahrt (wir haben hinten und vorne eine) ist gegenüber auch eine andere Ein - und Ausfahrt von einem anderen Nachbar und die Nachbarn parken meist vor ihrem Haus. Quasi gegenüber von unserer Ein - und Ausfahrt.
(Unsere Ein - und Ausfahrt ist so breit, dass ca 1/4 gegenüber der anderen ist &' der Rest vor deren Haus, wo sie parken &' uns quasi gefährden oder behindern?)

Wenn schon, dann bitte gleichberechtigt? Wie sieht ihr das? Der gleiche Mist ist bei einer anderen Straße unserer Kreuzung erlaubt? Was für einen Sinn ergibt das denn? Wieso sollten wir unsere UNFAIRE und UNBERECHTIGTE Strafe zahlen?!

Die Straße ist außerdem zweispurig. Es gibt nicht mal eine Gefährdung für die anderen, bei unserer 2. Ein - und Ausfahrt, aber bei der 1. Ein - und Ausfahrt geht es oder wie?
Wir müssen immer rückwärts herausfahren &' aufpassen, damit wir nicht mit auf das Auto von gegenüber von hinten aufeinander stoßen. Dort sollte dann doch genauso Parkverbot sein?

#edit

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Parken_vor_eigenen_Grundstuecken.php

Könnten wir vielleicht mit der Polizei reden und könnten die dann eventuell etwas unternehmen? Unsere Stadt interessiert es ja nicht. Es geht nämlich auch weiter hinter, hinter die Ein - und Ausfahrt von unserem Grundstück und des Grundstückes gegenüber. Wie gesagt, die andere Straße ist exakt gleich aufgebaut, aber dort ist gar nichts. Selbst bei den engsten Straßen hier darf jeder parken wie er will, aber hier bei unserem Haus und UNSERER Ein - und Ausfahrt dürfen wir es nicht. Das ist schon total verdächtig, vor allem weil nirgendwo Parkverbot/Halteverbot ist, außer bei uns. Nach über 20 Jahren. :-)

Kann mir da jemand mehr Informationen geben und eventuell Gesetz-Paragraphen?
Vielen Dank im Voraus.

Auto, Polizei, Recht, Gesetz, parken, Strafe, Strafrecht, Straßenverkehr, Paragraph
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsbetrug und Urkundenfälschung. Was erwartet mich?

Moin leute, ich wurde samstag nach mit meinem 50ccm Roller der 70kmh fährt von der Polizei erwischt. Als wir von einem Schulhof runter fuhren kam die Polizei und machte das Blaulicht an ich habe dann gas gegeben, weil der Roller ein Nummernschild von 2013 (Weils Grün ist) dran hatte und 3/4 zusammen gebaut war. Ich habe nur eine Mofa Prüfbescheinigung und ja ... aufjedenfall sind wir abgehauen und die Polizei hat uns mehrere male geschnitten, sodass ich zu schnell in die Kurve gefahren (mit 70kmh) bin und rausgeflogen bin (ein freund hatte ich hinten auch drauf), ich binn in den Graben gefahren und dann haben wir noch versucht abzuhauen, aber der Polizist hat geschrien dass er schiessen würde wenn wir nicht stehen bleiben würden. Dann gingen wir zu der Polizei hin und dann kam der Krankenwagen und ein zweiter Streifenwagen der uns letztendlich mit auf die Wache nahm. Mein roller wurde abgeschleppt.

Ich bin Polizeilich nicht unbekannt ( Fahren ohne fahrerlaubnis, sachbeschädigung, Schwere körperverletzung und Einbruch diebstahl) Aber in vielen sachen wurde ich von falschen freunden mit reingezogen! Aber Fahren ohne Fahrerlaubnis und sachbeschädigung habe ich 2x begangen. Einen Gerichtsprozess hatte ich noch nicht.

Meine Frage : Was erwartet mich?

Ihr denkt jetzt dass ich ein ganz schlimmer bin, aber so einer bin ich nicht, von den Freunden mit denen ich den ganzen Blödsinn gebaut habe habe ich mich schon abgewendet !

Ich liebe es Motorrad zufahren und deshalb hatte ich schon viel ärger.

Danke , Alex

PS: Hier der Polizei bericht : http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68441/3297276 steht ganz unten in hambergen passiert

Polizei, Mofa, Roller, Strafrecht, zu schnell
Macheten & Beile in der Öffentlichkeit führen?

Hi!
Da ich als Kind öfters gern mit Freunden im Wald war, und mich seit
längerem für's Bushcraften interessiere, habe ich vor kurzem wieder
angefangen mich öfter nach draußen in die Natur zu begeben. Nun
da ich gelernt habe wieviel Spaß es tatsächlich macht (Und was für
ein Workout das ist), selber zu bushcraften wollte ich es, anstatt nur
mal ein Feuerchen zu machen, ein paar Stöcke anzuschnitzen, oder
einfach etwas zu wandern, etwas ernster angehen.

Ergo, will ich mir einiges an Equipment zulegen, was ein Bushcrafter
so gebrauchen könnte. Feuerstahl, Camping Geschirr, ein richtiger
50L Rucksack, Kompass, Erste Hilfe Kit, etc. Aber eben auch ein
paar Werkzeuge.

Nun hab ich zwar gelesen, dass, wenn man es für Garten-Arbeit
verwendet / Es zum Ort der Benutzung bringt, es voll-kommen ok
ist. Allerdings ist der Wald ja nicht gerade mein Garten, und am
liebsten würde ich mein Beil außen am Daypack, und die Machete
am Gürtel tragen. Gesehen wird beides also. Und da kann ich mir
vorstellen, dass die ein oder andere besorgte Frau, oder älteres
Ehepaar etwas Angst bekommen kann wenn ein 18 Jähriger
mit einer Machete in der Hand im Wald rumrennt, und evtl. die
Polizei ruft. Auch wenn die Meisten Menschen wohl kein Problem
haben werden, möchte ich wissen:

Ist es ok wenn ich leicht sichtbar damit in der Öffentlichkeit rumlaufe?

Was kann mir drohen, wenn jemand die Polizei ruft?

Ich gehe davon aus, dass, auch wenn es evtl. verboten ist, ein Polizist
es verstehen wird wenn ich ihm erzähle, was Bushcraften ist, und keine
Anzeige erstattet. Dennoch wüsste ich gern, wie die Rechtslage da ist.

Vielen Dank,
Sincerely, Nekro.

Rechte, Strafrecht, Bushcrafting
Verurteilt wegen einem Witz - was kann ich nun unternehmen?

Hallo,

im Jahr 2006 war ich mit einem Kumpel an meinem PC und wir haben PC-Spiele gezockt. Dann ist uns die "tolle" Idee gekommen, andere im Internet-Chat zu verarschen. Wir sind in ein Erotìk-Chat gegangen und wir haben dauernd den Satz "Hat hier jemand Kinderpornos zu tauschen??" dort geschrieben. Also bestimmt 10x mal hintereinander, wir wollten die anderen einfach nur provozieren. (ich war damals 21 und mein Kumpel 20)

Halbes Jahr später im Januar 2007 klingelt es an der Tür, Hausdurchsuchung! Wegen diesem Satz in dem Chat. Waren 3 Kripo-Beamte und einer hat mir die Chat-Protokolle gezeigt. Ich hab damals keine Aussage gesagt, weil in dem Durchsuchungs-Beschluss stand, dass "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit BEWEISMaterial gefunden wird". Und ich wusste ja, dass die nix finden, weil ich mit sowas nix zu tun hatte! Jedenfalls haben die den PC usw. beschlagnahmt.

Juni 2007: Per Post kam ein Strafbefehl vom Gericht. Wegen dem VERSUCHTEN Erwerbs von kinderpornògrafischer Schriften wird gegen mich eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen festgesetzt. (war etwas über 550 Euro)

Als ich diesen Strafbefehl in der Hand hielt, wusste ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Als Begründung dort stand: "Sie haben mehrmals versucht sich kinderpornògrafische Schriften in dem Chat zu beschaffen"

Ich war wie gesagt 21 Jahre damals, kannte mich mit Gericht und Justiz überhaupt nicht aus und DACHTE, dieser Strafbefehl ist sowas wie ein Strafzettel. Also man zahlt die Strafe und dann ist die Sache gegessen. Also hab ich damals die Geldstrafe von 550 Euro gezahlt in 2 Monatsraten.

Ich hatte diesen Strafbefehl nach wenigen Monaten wieder vergessen und geriet mit 2 Freunden in eine Polizei-Kontrolle. Dann wurden unsere Ausweise abgefragt, und zu mir sagte dann der Polizst, der die Abfrage machte, was dass "mit dem Kindersèx war". Meine 2 Kumpels schauten mich an und ich hab auf die Frage nicht geantwortet. Jedenfalls waren die Polizisten wieder weg, haben mich meine 2 Freunde gefragt, ob ich ein Pädophìler sei..

Ich versuchte denen zu erklären, dass das ein Spaß damals war im Chat usw. aber die haben das nicht geglaubt. Jedenfalls haben diese 2 Freunde sich dann von mir verabschiedet und haben im ganzen Freundeskreis herumerzählt, ich wäre ein "Kinderfìcker".

So, jetzt wusste ich, ich bin richtig im Eimer. Ich bekam fürchterliche Panikattacken, die ich bis heute habe. Aufgrund der Panikattacken bin ich drogenabhängig geworden und tablettenabhängig.

Nun haben wir 2016 und langsam aber sicher hab ich die Faxen dicke. Es KANN NICHT SEIN, dass man wegen einem WITZ (ja über solche Themen macht man eigentlich keine Witze, aber ich war noch jung und dumm damals mit 21!) Das man wegen einem WITZ das ganze Leben versàut bekommt?

Ich will jetzt irgendetwas unternehmen. Der Richter, der mir damals diesen Strafbefehl ausstellte, der WUSSTE GANZ GENAU, dass er mir mein Leben versàut. Was kann ich nun unternehmen? Ich bin mittlerweile zu fast allem bereit.

Polizei, Recht, Gericht, Drogen, Justiz, Richter, Strafbefehl, Strafrecht
Unterschlagung durch Ex-Freund, was tun um das Geld zurück zu bekommen?

Hallo Gutefrage-Community,

Anlass meiner Anmeldung hier ist ein Problemfall meiner Partnerin, welcher ich behilflich sein möchte.

Meine Partnerin lieh ihrem Ex-Freund im Laufe von deren Beziehung etwa 10.000,- €, welche sie ihm teilweise in bar übergab und teilweise überwies. Über diese Beträge wurden ein Darlehensvertrag sowie zwei Schuldscheine gefertigt, welche nachweisen, wann wo wieviel Geld an ihn übergeben worden sind und bis wann er das zurück zu zahlen hat. Dieses Geld übergab sie ihm mit der Annahme, dass er das Geld binnen ein paar Wochen zurück zahlen könne. Dies wurde ihr mehrfach von ihm versichert.

Der Ex kommt dieser Einhaltung nicht nach und wir stellen uns die Frage, was für zivilrechtliche Möglichkeiten uns zur Verfügung stehen. Eine Rechtsschutzversicherung hat sie bisher nicht und ich vermute, dass dieses Ereignis nicht abgedeckt wäre, wenn sie heute eine abschließen würde (?).

Weiter kam mir die Überlegung eines Inkassounternehmens, diese handeln jedoch soweit ich weiß auch nur nach einem erfolgreichen Zivilrechtsstreit, welcher ebenfalls wieder einen teuren rechtsanwaltlichen Beistand voraussetzen würde.

Eine Strafantragsstellung behalten wir uns noch vor, jedoch möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es hier primär darum geht, das Geld zurück zu bekommen, statt dem Ex einer Strafe auszusetzten. Unser Augenmerk liegt also auf dem Zivilrechtsweg, nicht dem Strafrechtsweg.

Wie sich mittlerweile rausstellte, handelt es sich bei dem Ex um einen Wirtschaftskriminellen, welcher bereits mehrfach wegen Betrugs in der JVA saß und etliche Anzeigen sowie weitere Geldforderungen zu seinem Nachteil am Laufen hat.

Unsere Fragen dahingehend: Lohnt es sich in einem Fall wie diesem, mit dem hinzuziehen eines Anwalts? Das Recht ist auf unserer Seite, nur bringt uns das Recht auch das Geld wieder zurück? Habe ich die Arbeitsweise von Inkassounternehmen richtig verstanden? Gibt es noch andere Alternativen, die wir nicht bedacht haben?

Aufgrund unserer allgemeinen Ratlosigkeit, was unser weiteres Vorgehen betrifft, hoffe ich dass ihr uns weiterhelfen könnt.... Danke vorab.

Rechtsanwalt, Schulden, Recht, Inkasso, Strafrecht, Unterschlagung, Zivilrecht
Was ist nach einer hausdurchsuchung (verdacht auf handel mit marihuana) zu erwarten, bei welcher eine feinwaage, samen und pfeifen beschlagnahmt wurden?

Mal angenommen bei person a stehen eines schönen nachmittags ein paar polizisten vor der tür und halten ihm einen hd-beschluss vor die nase, auf dem steht person b habe ihn des handels mit marihuana bezichtigt (person a hat angeblich für mind. 50€ marihuana an person b gewinnbringend verkauft), was allerdings nicht der wahrheit entspricht. Nun wurde person a vor grob einem halben jahr mit 1,4g cannabis erwischt und bei der hausdurchsuchung wurden eine feinwaage, an die 30-40 samen und zwei pfeifen beschlagnahmt, sowie das handy, auf dem keine nachrichten gespeichert sind, aber diverse bilder von joints und evtl bilder von geringen mengen cannabis (aus einem hollandurlaub).Auf der waage sind evtl minimale anhaftungen vorzufinden, die samen wurden nicht zum zwecke des anbaus käuflich erworben sondern person a auf einer hanfdemo von einem vertreter einer partei, die mitverantwortlich für die organisation dieser demo war, in die hand gedrückt.Was würdet ihr person a raten, bei der befragung zum tatvorwurf auszusagen, bzw. sollte er vor der aussage einen anwalt engagieren und welche rechtlichen konsequenzen könnten ihn erwarten?

Nachträgliche frage: wie siehts denn im hinblick auf die fahreignung aus? Muss sich person a sorgen machen eine mpu bzw. abstinenznachweiß aufs auge gedrückt zu bekommen? Können sich sonst noch irgendwelche schwierigkeiten mit dem führerschein ergeben? 

Hausdurchsuchung, Strafrecht
Verstoß sprengstoffgesetz?

Ja hallo habe ein Problem und zwar wird mir zur Last gelegt laut dem Bericht der Hausdurchsuchung 3 Villa gebaut zu haben auf einem Video wo ich zu sehen war sage ich auch dass da Aluminium drinnen ist und Co ja auf den anderen zwei Videos ist ein Bekannter zu sehen laut dem Bullen haben die erkannt wo das auch gewesen ist nämlich so eine Hütte ja da wo ich drauf zu sehen war haben sie gemeint sie können nicht sagen wo es aufgenommen wurde nur so als Information bei der Hausdurchsuchung haben sie mir diverse deutsche Böller mitgenommen eine Art von Zündschnur mitgenommen und K 20 Gramm rotes Eisenoxid Kaliumnitrat auch car 20 Gramm zwei klebebandrollen wo einfach irgendwo rumgelegen sind ja so sieht es aus und wie könnte ich jetzt dafür bestraft werden von dem Gefundenen war ja auch an sich nichts illegal und zum Bauen von Böller fehlte Jahr auch noch Metallpulver und passende Behältnisse wo vorgesehen sind bitte jemand antwortenwo s ich da auch auskennt danke vor allem kann man ja nicht sehen was in Wirklichkeit das für Teile sind auf dem Video oder wo es aufgenommen wurde zum Beispiel bei mir und es wurden auch zwei Zigaretten Automaten von irgendjemand gesprengt da fragten sie auch ob ich das war das nahmen sie an obwohl das nur zwei Straßen weiter war aber da gibt es keinerlei Beweise das war ich auch wirklich nicht danke für eure Antworten

Polizei, Anwalt, Gesetz, Strafrecht, sprengstoffgesetz
Wie kann man gegen mehrere Falschaussagen vorgehen?

Frau und Mann wollen sich scheiden lassen und es kommt zu einen Aufenthaltsbestimmungsrechtverfahren um eine ca. 3 Jahre alte Mädchen. Das Kindeswohl sei das wichtigste und dementsprechen soll das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer Partei zugesprochen werden.

Zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt, eben wie dazu beauftragten "Mediatiorin", (Sie nahnte sich "Anwalt des Kindes" und ist als Verfahrensbeistand beauftragt worden einen Bericht über die Eltern und das Kind zu erstellen) haben gemeinsam ein Bericht vom Jugendamt beim Gericht eingereicht.

Bei diesen Verfahren wird es ersichtlich, dass von einer Seite mehrere Freunde und einige Nachbarn (Landsleute halten zusammen) aussagen wollen, dabei wird es festzustellen, dass die Aussagen nicht richtig sein können und das Kind wird von derselben Seite miteinbezonen und gegen andere Partei beinflusst.

Zuständige Sachbearbeiter von Jugendamt schenkt der Falschaussagen selber Partei glaube und wird selbst somit parteiisch und handelt dementsprechend. In gegenseits zum Jugenamt geht Mediatorin/Verfahrensbeistand anders vor und lernt beide Partei erstmals kennen, wobei es sich z.B. bemerkbar macht, dass die Belastung durch Vorwürfe und Falschaussagen durch bei nahe zu aller beteiligten Personen ausschließlich aus Erzählungen einer Partei stammen und vieles könnte ausgeschlossen werden.

Derzeit haben sich mehrere und eindeutige Beweiße darüber gesammelt, dass Freunde von der Partei das Gerichtsverfahren durch Falschaussagen beiflüssen wollten. Dabei könnte von Bedeutung sein, dass diese Aktionen beim Jugendamt, sowie auch bei Mediatiorin/Verfahrensbeistand abgegeben worden und sind in Form eines Berichtes beim Gericht eingegangen. Eine Nachbarin hat von sich aus eine schriftliche Erklärung unterzeichnet, wo sie behauptet Zeuge in einer erfundene Geschichte gewesen zu sein. Diese wurde an die Richterin übergeben.

Die Frage: Hat man das Recht sich dagegen zu wehren um diese Personen zur Verantwortung zu ziehen? Wie geht man in solche Situationen vor?

Vielen Dank!

Betrug, Recht, Familienrecht, Scheidung, Gesetz, Gericht, Gutachten, Jugendamt, Strafrecht
Fahrlässige KV wegen Verkehrsunfall + Probezeit. Rechtsanwalt nötig?

Hallo, neulich hatte mein Freund einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall- er ist bei grüner Ampel nach links abgebogen, ohne auf den Geradeausverkehr zu achten, der da ja noch Vorfahrt hat (da kein Linkspfeil in Ampel). Als Folge entstanden zwei Autos mit Totalschaden (Versicherung hat zumindest beim eigenen bereits gezahlt) und ein verletzter Unfallgegner (war 3-4 Tage im Krankenhaus). Dieser will keine Strafanzeige machen, sofern seine Versicherung für den Arbeitsausfall aufkommt (noch nicht sicher, sieht aber danach aus).

Neulich kam dann ein Anhörungsbogen wegen fahrlässiger KV, haben ihn nur mit Personalien bestückt zurückgeschickt.

Mein Freund ist noch in der verlängerten Probezeit, da er mal zu schnell war und deshalb zur Nachschulung musste. Hat neulich jetzt noch einen B-Verstoß wegen Überladung bekommen, von der Probezeit wegen droht aber nur bei einem weiteren Punkt der nächste Schritt (ich glaube freiwillige MPU wäre das).

Haben jetzt mal einem Anwalt angerufen, der meinte, Akteneinsicht und Beratung und so würden schonmal mindestens 300€ kosten... Lohnt sich das überhaupt? Denn mit einem momentanen Teilzeitgehalt von 450€ würden Strafen in Tagessätzen ja nicht sonderlich hoch ausfallen? Oder muss er bei Verfolgung des Verfahrens mit Führerscheinentzugs rechnen (wegen der Probezeit)?

LG

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Gericht, Fahrerlaubnis, Probezeit, Strafrecht, Straßenverkehrsordnung
Hausverbot bekommen bei einer Öffentlich zugänglichen Einrichtung in der Innenstadt, wie gehe ich dagegen vor?

Der Tag ist für mich gelaufen, oder besser gesagt die nächsten Wochen und Monate um es mal Ehrlich zu sagen :( Ich würde hier jetzt nicht Posten, wenn ich mir meiner Unschuld zu 100% sicher wäre!!!

Es geht um folgenes: Ich bin seit 2006/2007 fasst Täglicher Kunde bei einer Öffentlichen Einrichtung wo man zb was Essen kann, was Trinken kann, Smoothies Trinken kann etc.. Dieses Gebäude steht mitten in der Innenstadt und ich habe dort noch nie Probleme gehabt, ich bin da mit sicherheit schon über Tausenmal dort geweden um was zu Essen oder nur einen Kaffee zu trinken, das ist so mein Täglicher Tagesablauf mich da einmal am Tag Blicken zu lassen...

Vor gut 6 Monaten hat mich dort der Leiter dieser Halle angesprochen als ich da was Getrunken habe und hat mit mir Geredet ob ich mir den Denken könnte worum es geht, ich was total Überascht und wusste nicht was los ist und habe ihn gesagt das ich zu 100% keine Ahnung habe, er hat mir dann gesagt das dort in der Markthalle eine Dame sich von mir Belästigt Fühlt und mir ist das Herz fasst stehen geblieben als ich das gehört habe, da ich in meinem Leben noch nie eine Frau Belästigt habe etc. im Gegenteil ich bin immer Hilfsbereit und freundlich und Schüchter...

Ich habe ihn dann gefragt wer das gesagt hätte und welche sie denn sowas Behaupten könnte Einfach aus dem Nichts heraus, er hat mir dann gesagt das er es mir nicht sage nkann, da die jenige es sich nicht Traut usw. Wir sind dann so verblieben das er mir 14 Tage Hausverbot erteilt hat und er das klären wird in der Zeit. Nach 14 Tagen bin ich da wieder hingegangen da ich ja wirklich nix gemacht habe und habe da das gemacht was ich immer mache!

Ich bin mir ziemlich Sicher welche Sie das gesagt hat, da ich ein sehr Feinfühliger Mensch bin und Blicke von Personen auch sehr viel Aussagen.... Dieser Abschaum von Frau unterstellt mir etwas von Belästigung wo ich mir der jenigen noch nie nur ein Wort gewechselt habe, das müsst ihr euch mal Vorstellen... Für mich ist das eine Straftat Übele Nachrede oder wie man das nennt... Wenn die sich doch so Sicher ist bei dem was sie Behauptet, wieso ist sie nicht bereit gewesen bei dem Gespräch Mitzuwirken? Für mich ganz klare Dikriminierung und Verarsche Hoch Zehn! Ihr werdet euch bestimmt Denken das da was dran sein muss, aber ist es nicht!!!

Naja, heute nun der Hammer: Als ich mit meinem Smoothie fertig war, kam der Typ mit 2 anderen auf mich zu und ich konnte es nicht Glauben, ich wusste Natürlich das es ja wieder damit zusammenhängen muss und er hat mir Hausverbot erteilt für 1 JAHR ohne Begründung worum es eigentlich geht, was für eine Sauerei........ Ich hatte schon so ein komisches Gefühl die ganze Zeit die Angestellte vom Stand hat so komisch geschaut und war total Unfreundlich wo ich mir den Smoothie geholt habe...

Ich muss mich doch dagegen wehren können??? Ich habe ein Nebenjob gar nicht weit von dem Lasen wenn sich das rumspricht was ja schnell geht, dann bin ich den Job los.

Hausverbot, Strafrecht
Zu unrecht verurteilt, was kann ich noch tun?

Kurze Vorgeschichte:

Nachdem ich alles verloren habe (Job, Wohnung, Freundin, etc.) raffte ich mich wieder auf und machte mich im Sommer letzten Jahres auf den Weg um wieder Arbeit zu finden und ein Leben aufzubauen. Ich reiste quer durch die Republik und bewarb mich sowohl schriftlich als auch initiativ (d.h. ich besuchte vorher recherchierte Unternehmen), machte Probe-Arbeiten und Praktika. Ich besuchte Unterhmen in Bremen, Essen, Freiburg, Leipzig. Ich war sogar in den Niederlanden und in Polen um mich zu bewerben bzw. vorzustellen. In dieser Zeit wohne ich bei Freunden, Bekanntschaften aus dem Internet, im Auto und nicht zuletzt in billigen Hostels.

In dieser Zeit, in der ich unterwegs war, bekam ich Post. Es war ein Strafbefehl, also eine Verurteilung. Ich soll irgendwen beleidigt haben und nun dafür 1270€ bezahlen. Ich war aufgrund meiner Arbeitssuche unterwegs und als ich wieder in meinem damaligen Heimatort ankam und diesen Strafbefehl zu gesicht bekam, war die Widerspruchsfrist bereits verstrichen.

Ich meldete mich umgehend bei dem zuständigen Amtsgericht und und wollte erfahren, was das soll. Ich habe weder irgendwen beleidigt noch wurde ich jemals dazu aufgefordert Stellung dazu zu beziehen. Man sagte mir, man habe mir eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung zukommen lassen. Diese habe ich aber NIE bekommen(!). Das einzige und erste Schreiben was ich bekam war der Strafbefehl. (dazu muss ich sagen, dass die Post-Situation in meinem damaligen Wohnort katastrophal war. Obwohl Briefkästen alle gut lesbar beschriftet waren, ist meine Post sehr oft bei den Nachbarn gelandet, welche sie mir nicht selten erst nach Wochen vor die Türe legten, bzw. in meinen Briefkasten warfen).

Ich erklärte dem Amtsgericht also die Sachlage:

1) ich habe die mir vorgeworfene Tat NICHT begangen! .. die Anschuldigung, ich hätte einen mir vollkommen unbekannten Mann beleidigt ist genauso wie die im Strafbefehl aufgefürten Schimpfwörter vollkommen an den Haaren herbeigezogen.

2) ich habe nie die Gelegenheit bekommen mich zu irgendwelchen Vorwürfen zu äußern! .. Hätte man mich mit vorwürfen konfrontiert, hätte ich darauf reagiert und, sofern es sich nicht um einen Irrtum gehandelt hätte, sicherlich eine Gegenanzeige wegen Verleumdung bzw. Rufmord (oder was weiss ich wie das heisst) gestellt.

3) Ich habe nicht fristgerecht Widerspruch einlegen können, da ich NICHT DA WAR und zwar aus zwingendem Grund!

Was man mir also vorwirft ist, dass ich keine zukunfts-voraussagende Glaskugel besitze, die mir sagt, ich müsse schnell den weiten Weg "nach Hause" machen weil aus heiterem Himmel irgendeine falsche Anschuldigung gegen mich erhoben wurde.

Ich habe bereits Einsetzung des Verffahrens sowie Beschwerde eingereicht, leider erolglos. Man beharrt darauf, dass ich nicht fristgereicht den ersten Widerspruch eingereicht hätte.

Was kann ich noch tun? ich habe weder das Geld noch sonderlich Lust so viel Geld für etwas was ich NICHT getan habe, zu bezahlen?

Anwalt, Gericht, Beleidigung, Beschwerde, Strafrecht, Widerspruch
Hallo ich mir wurde bei einer DM Filiale versuchter Ladendiebstahl vorgeworfen und ich brauche dringend Hilfe ( minderjährig) ?

Hallo ich mir wurde bei einer DM Filiale versuchter Ladendiebstahl vorgeworfen und ich brauche dringend Hilfe!

Ich bin noch minderjährig (17) und wollte fragen was für Konsequenzen auf mich zuokmmen.Jedenfalls bin ich zum Drogeriemarkt gegangen und habe mir einen Tester angesehen(Wert : unter 1 Euro) , dann wollte ich das Produkt mit demselben einer anderen Marke vergleichen ,also habe ich den Tester in meine Jackentasche gelegt um ihn zum anderen Regal zu bringen.Ich habe vielleicht 3 Schhritte gemacht , als der Ladendetektiv auf mich zukam und zum Raum mit den Überwachungskameras bat.Ich hab natürlich direkt versucht zu erklären ,dass ich keine Intention hatte den Make-Up Tester zu klauen , aber der detektiv war sehr sauer und wollte mir nicht zuhören.Anschließend hat er die Polizei gerufen ,meine Personalien aufgenommen als auch die Telefonnummer meiner Mutter aufgeschrieben.Ein paar Minuten später wurde ich rausgeschmissen und habe Hausverbot bekommen.Was mich etwas gewundert hat war , dass die Polizei nicht zum Tatort erschienen ist und ich keinerlei Informationen bekommen habe über das weitere Verfahren .Meine Fragen wurden abgewiesen.Ich habe nichts unterschrieben und ich weiß nicht was sich der detektiv noch vermerkt hat , da ich die meiste Zeit alleine in dem Raum verbracht habe.Bekomme ich jetzt eine Anzeige oder Brief von der Polizei und werde ich vor Gericht geholt ?(der detektiv hat mir mit einen Gerichtverfahren gedroht )Ich bin nicht vorbestraft und habe noch nie eine Straftat begangen.

Ich bedanke mich für jegliche Antworten im Vorraus

Anzeige, Diebstahl, Ladendiebstahl, Strafrecht
Strafbarkeit wegen Bedrohung im Affekt?

Seit langem schwelt ein Streit innerhalb der Familie, besonders mit meiner jüngsten Schwester, die mir verbieten will, meine Mutter im Krankenhaus zu betreuen und gemeinsam mit ihrem Mann, meinem Schwager, alles Erdenkliche tut, meinen Vater gegen mich zu manipulieren. Jetzt habe ich den Fehler begangen,bei einer ehemaligen Freundin meiner Schwester anzurufen, da diese auch Probleme mit meiner Schwester hat. Besagte Freundin hatte nichts besseres zu tun, als alles, was ich ihr erzählt habe, zu verdrehen und mir angekündigt, dass sie ihrer Wut auf meine Schwester freien Lauf lassen will, wenn diese sich nicht bei ihr entschuldigt. Hierzu will sie in der Nachbarschaft und bei allen Leuten die sie kennt dann behaupten, ich hätte dieses und jenes gesagt. Als ich sie bei einem weitern Anruf deswegen auffordern wollte, dies zu unterlassen, ging ihr Mann an den Apparat und drohte mir mit Anzeige etc. Daraufhin ist mir der Kragen geplatzt und ich habe ihm im Affekt Prügel angedroht mit Worten wie: "Ich reiß dir den Kopf ab; geh mir bloß aus dem Weg, ich mach ein Paket aus dir du Würstchen, dass war dein Todesurteil!" etc. Im Nachhinein könnte ich mich für diese Dummheit selbst ohrfeigen, aber ich hatte nur den Ruf meiner Familie und die Vermeidung dieser Lügenmärchen vor Augen. Hinzu kommt, dass ich unter extremem Schlafmangel leide, da meine Mutter schwer erkrankt im Krankenhaus liegt und ich Angst um sie habe. Bin jede freie Minute im Krankenhaus. Was kann mir schlimmstenfalls passieren, gilt die Ehefrau in diesem speziellen Fall (gehe davon aus, dass die das Gespräch mitgeschnitten haben, die Frau garantiert mitgehört hat). Meine Nerven liegen derzeit hauptsächlich wegen der Krankheit meiner Mutter und der gesamten Lügenmärchen, die diese Leute verbreiten wollen total blank. Bitte helft mir mit einer kompetenten Antwort. P.S.: Dabei würde ich niemals jemandem vorsätzlich Gewalt antun, außer ich werde selbst angegriffen.

Recht, bedrohung, Schuld, Strafrecht, schuldunfaehigkeit

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