Straftat nach dem BtMG mit Cannabis und Zubereitungen, wie reagieren?

Guten Tag zusammen,

ich habe einen schönen brief von unserem ''Freund und helfer'' bekommen.

Auf den Fotos ist eigentlich alles relevante zu sehen was meine frage betrifft.

Zu dem Tatvorwurf, es geht um Marihuana/Cannabis und eine Menge von ca 1 - 1,5g welches bei einer Personenkontrolle bei mir ''sichergestellt'' wurde. Also definitv fällt dies unter den Eigenbedarf. Ich habe bis dato nur einmal mit der Polizei zu tun gehabt, wo mir aber nichts nachgewiesen werden konnte und dabei ging es auch um eine geringe Menge, wo ich mich auch sehr kooperativ gezeigt habe (wahrscheinlich ein fehler, aber da war ich noch jünger und wusste nicht wie das abläuft bei der Polizei).

Nun ist nur meine frage was ich bei dem schreiben ankreuzen soll bzw. ob ich überhaupt darauf reagieren soll, denn ich gehe stark davon aus dass das verfahren sowieso eingestellt wird. Da ich weder lust habe meine zeit mit einem Gerichtstermin oder bei der Polizeiwache zu verschwenden für eine aussage, geschweige denn Geld für einen anwalt auszugeben für ein verfahren in dem es um Gras im wert von 10€ geht, würde ich gerne wissen wie ihr reagieren würdet, bzw ob ihr überhaupt auf dieses schreiben eingehen würdet.

Und wenn ich nicht auf das schreiben reagiere, ist die wahrscheinlichkeit dann hoch dass ich in paar wochen wieder post bekomme in der steht dass das verfahren eingestellt wurde?

Lg, und vielen dank schonmal im vorraus für eure Hilfe :)

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Polizei, Anwalt, Drogen, Marihuana, Strafe, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz
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