Neue Straftat während Bewährung Hilfe?

Ich bin 2017 zu einer Bewährungsstrafe zu 10 Monaten auf 3 Jahren Bewährung verurteilt worden wegen Warenbetrug. Ich habe über Ebay Kleinanzeigen Kinderkleidung meiner zwei Kinder verkauft (Markensachen), woraufhin ich sehr viele Käufer hatte und bald den Überblick verlor, somit bekamen ein paar Leute ihre Sachen nicht und es kam zu 12 Anzeigen. Ich bereue das sehr und wollte auch niemanden absichtlich um sein Geld bringen, es handelte sich um 5-20 Euro Beträge, die ich teilweise sogar noch vor der Gerichtsverhandlung zurück gezahlt habe. Ich habe mich bei jedem im Gericht persönlich entschuldigt und war mehr als schockiert als das Urteil kam. Eine Bewährungsauflage war, dass ich weder im Internet etwas verkaufen noch etwas kaufen darf. Das habe ich jetzt 1 1/2 Jahre auch strikt befolgt, aber als Anfang des Jahres vor 2 Wochen genau genommen meine Kinder Kostüme haben wollten, die im Laden nicht auffindbar waren, habe ich doch im Internet etwas gekauft, was ich nun seeeehr bereue. Wir entschieden uns für verschiedene Kostüme und ich habe das Geld erst heute überweisen können, zwei Wochen später als vereinbart, da die Verkäufer die Ware aber schon losgeschickt hatten und dachten Sie würden kein Geld bekommen erstatteten sie Anzeige bei der Polizei ( es geht um 3 Kostüme ). Ich bekam dann letzte Woche den Brief mit den Strafanzeigen und bin förmlich zusammengebrochen. Ich wollte niemanden betrügen, ich habe aber trotzdem gegen meine Bewährungsauflagen verstoßen. Ich kann Nachts nicht mehr schlafen, morgen ist mein Anhörungstermin bei der Polizei und ich habe wahnsinnige Angst, das meine Bewährung aufgehoben wird. Ich hättw niemals etwas kaufen sollen im Internet. Tut mir leid für den langen Text. Hatte jemand einen Ähnlichen Fall ? Ich bin nervlich am Ende und habe auch Angst um meine Kinder.

Recht, Anwalt, Gericht, Anzeige, Strafrecht, Straftat, bewährungsstrafe, bewährungswiderruf
Zu zweit mit 1g Gras erwischt Kollege nimmt Besitz auf sich?

hi community

Ich bin 22 Jahre alt, komme aus NRW und bin Student. 

Ich wurde schon vor 4 Jahren mit zwei Freunden auf einem Parkplatz dabei erwischt Cannabis zu konsumieren und zu besitzen. Das ganze ist dann nach einer Vorladung fallen gelassen worden. „geringe Menge etc.“ 

Jetzt wurde ich vor 2 Tagen (Samstag) mit einem Freund zusammen dabei erwischt wie wir bei ihm vor der Haustür auf einem Parkplatz beim Cannabis Konsum erwischt wurden. 

Das ganze lief so ab: 

Wir standen neben meinem Auto und waren gerade fertig mit dem Konsum. Dann kam auch schon die Polizei. Der Joint war aus. Eine Gefährdung des Verkehres war also nicht gegeben.

Anschließend wurden wir dann gefragt ob wir dort irgendetwas geraucht hätten. Wir haben ehrlich geantwortet mit Ja. 

Anschließende Körperkontrolle am Auto. 

Mein Kollege packte seine Drehutensilien aus und gab dabei auch zu es sei alles seins. 1g 

Danach wurde dann mein Auto durchsucht. Ohne Fund. 

Meine Frage ist jetzt: 

Wird das Verfahren nur gegen meinen Freund erstellt oder muss ich auch mit einem Verfahren rechnen? 

Dadurch dass sie mein Kennzeichen aufgeschrieben haben? Kann ich mit einem drogenscreening rechnen?

Ich befürchte dass das Verfahren am Ende sowieso eingestellt wird. Aber ist mein erster Delikt der auch fallen gelassen wurde von Nachteil? Dürfte ja nichts in meiner Akte stehen. 

Kann es sein dass ich garkein Brief bekomme oder direkt den ersten Brief mit der Einstellung des Verfahrens ? 

Ich bedanke mich vielmals im Voraus 

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gras, Drogen, Cannabis, erwischt, Strafe, Strafrecht
Ladendiebstahl bei P&C?

Guten Tag,

Ich bin Schüler und habe Vor ein paar Tagen meinen ersten und auch letzten Ladendiebstahl bei P&C begangen.

Dort wurde ich auf frischer Tat ertappt und habe die Tat auch letztendlich zugegeben. Die Polizei wurde nicht hinzugezogen. 

Da ich für eine Vertragsstrafe nicht genug Bargeld dabei hatte gingen der Kaufhausdetektiv und ich zu einer Starkasse, damit ich Geld abheben konnte. Ich verließ den Laden vor dem Detaktiv, als Versicherung behielt er meinen Ausweis und mein Handy. Ich hob 340€ ab. Die Vertragsstrafe betrug 200€, das Produnkt im Peis von 40€ und (im Nachhinein sehr dumm von mir) 100€ für den Detektiv die er forderte. 

Ich war von meiner Tat selber überrascht und zeigte sofort Rheue, ich war den Tränen nah. Dem Detektiv sagte ich dass ich als Schüler der auf das Abitur zusteuert Angst vor polizeilicher Verfolgung hätte und nicht zuletzt auch vor meinen Eltern. 

Was ich im Nachhinein sagen kann ist, dass sich der Detektiv sehr merkwürdig verhielt. Er wollte nicht gleichzeitig mit mir aus dem Geschäft gehen und auch am Geldautomaten hatte er einen SEHR großen Abstand, deutlich größer als man es kenn. Auch eine Quittung habe ich nicht bekommen.

 

Ich stelle mir jetzt die Frage was passiert wenn das Ganze doch an die Polizei geht? 

Ich fürchte mich immernoch davor dass meine Eltern das ganze rausfinden. 

Was auch noch wichtig sein könnte ist dass ich die Ware nicht gezeigt habe. Ich gab lediglich zu, dass ich sie stahl und bezahlte was von mir verlangt wurde. Ich könnte daher sagen, dass ich mich nur aus dieser misslichen Lage „rauslaukaufen“ wollte. Auch wenn das für mich SEHR viel Geld ist. 

Besteht die Möglichkeit auf die Einstellung eines möglichen Verfahrens ohne dass meine Eltern etwas davon mitbekommen?

Habe ich zu viel für die Vertragsstrafe gezahlt? In einem anderen Forum sah ich dass die Vertragssrafe normalerweise 100€ beträgt. Habe ich eine Möglichkeit das Geld wiederzubekommen falls es nicht zu einer Anteige kommt?

Wie wahrscheinlich ist es dass ich eine Anzeige bekomme? Ich denke dass sich der Detektiv das Geld einfach in die Tasche gesteckt hat. Gibt es bei soetwas Erfahrungen ob es zu Anzeigen kommt?

Vielen Dank im Vorraus

Recht, Ladendiebstahl, rechtshilfe, Strafrecht
EU Label überkleben am Kennzeichen?

Hallo zusammen!

Vorab: Frage bitte nüchtern beantworten - ich bin kein rechter Asi, welcher sich eine Reichsflagge über das EU Label pappen möchte!

Aus OPTISCHEN Gründen möchte ich mein Kennzeichen anpassen. Mir ist klar, dass eine eigenhändige Änderung grundsätzlich nicht vorgesehen ist, was das Nummern- & Zahlenfeld betrifft - doch wie verhält es sich mit der blauen Fläche "D" & EU Symbol? Ich möchte einerseits aus optischen Gründen lieber einen schwarzen, statt blauen Balken und andererseits kein EU Label auf meinem Auto - ich finde, dies hat da nichts zu suchen und keinerlei Relevanz. Ein schwarzes Label mit einem weißen "D" müsste doch genauso gehen, insofern der Rest unverändert bleibt. Lediglich der Blauton sowie die EU Flagge weichen.

Ich habe jetzt diverse Gerichtsurteile dazu gelesen, wo dies gebilligt wurde. Allerdings auch Urteile, wo dies als Straftat angesehen wurde. Der Eine erzählt mit, mein Auto würde umgehend die Betriebserlaubnis verlieren, der Nächste sieht juristisch kein Problem.

Bei Erwerb der schwarzen Label mit "D" Kennzeichnung liegt wohl ein Auszug eines Gerichtsurteils bei, welchen man bei Kontrolle vorzeigen kann. Ich zitiere Auszüge der Gerichtsurteils des AG-Altenburgs aus einem Artikel der esv.info, Quellenverweis: https://www.esv.info/aktuell/ag-altenburg-fahren-mit-reichsflagge-auf-kfz-kennzeichen-nicht-strafbar/id/88608/meldung.html

Ich hätte jetzt gern mal eine wirklich professionelle Einschätzung der Sachlage, bestenfalls durch einen Juristen oder Polizisten. Klar, meine Meinung spielt hier keine Rolle, aber: wo ist das Problem, wenn das "D" erhalten bleibt und man sich lediglich vom EU Feld verabschiedet. Dieses hat doch sowieso keinerlei Relevanz auf einem deutschen Kennzeichen(!?).

Danke!!!

Auto, Recht, Kennzeichen, Strafrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Zulassung

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