Hallo, ich wurde heute von meinen Eltern angerufen, dass ich in Erzwingungshaft muss, weil ich eine Geldbuße nicht bezahlt habe. Der Bußgeldbescheid ist vom 09.12.2016, welcher an meine alte Wohnadresse zu meinen Eltern geschickt wurde, ich bin jedoch aus meinem Elternhaus ausgezogen, und habe mich zum 01.12.16 ordnungsgemäß umgemeldet. Meine Eltern haben ja nicht das Recht meine Post zu öffnen, die ganze Zeit hatte ich auch keinen Kontakt zu ihnen, Post für mich haben sie immer nur aufbewahrt. Muss ich wirklich, wenn die Bußgeldstelle es an die falsche Adresse sendet, die Haft antreten sowie alle möglichen Gebühren und Auslagen tragen? Kennt jemand die Rechtslage?