Guten Abend, liebe gutefrage Community.

Ich habe eine Anklageschrift bekommen wo behauptet wird, dass ich eine Person (Weiblich ca. 20) ins Gesicht geschlagen und in den Schwitzkasten genommen. Der Verlauf war so: Ich betrunken mit 1,6 Promille ein Fahrrad zerstört, dann erschien der Halter des Fahrrads und ruft die Polizei und...: Diese Person hat mir meine EC-Karte aus der Hand gerissen. (So wie es hier drin steht hat diese Person das getan, um an meine Personalien zu kommen, wegen der Sachbeschädigung) Ich habe sie von der Seite genommen, also mit dem rechten Arm an mich gedrückt und auch nicht wirklich fest und mit der anderen Hand die Karte aus ihrer genommen. Ich war mir bewusst, dass ich da jetzt ganz gut aufpassen muss, wie ich diese Person festhalte, da 6 Leute von Ihr vor mir standen und man ganz schnell behaupten könnte ich hätte diese Person in irgendeiner Weise verletzt. So wie es ja nun dazu gekommen ist.

Nachdem ich schon meinen Griff gelöst hatte und meine Karte wieder hatte, hat eine andere Person(Person 2) von hinten mich gezerrt. Da ich mich bedroht gefühlt habe, habe ich schon fast reflexartig mit der Faust gegen das Gesicht der Person 2(Männlich ca. 20 Jahre) geschlagen. Und dann mich von dem Ort für 5 Meter entfernt zu meinem Kollegen.

Nach ca. 5 Minuten kam eine andere Person 3(Männlich ca. 20 Jahre), diese sagte zu mir "Du schlägst also Mädchen?" Wobei ich mir gedacht habe, was der scheiß denn jetzt bedeuten soll und ich einfach nicht drauf reagiert hab. Kurz nachdem Person 3 ihren Satz beendet hat, hat diese Person 3 mich mit der Faust ins Gesicht 2 mal geschlagen bis ein Freund von mir ihn zurückgestoßen hat. Vermutlich hat Person 1 das Person 3 gesagt, dass ich sie geschlagen hätte, weswegen Person 3 sich dann auch schließlich entschieden hat mich zu schlagen.

Die Polizei erschien und nahm alles auf.

9 Zeugen erzählten wohl der Polizei deren Lügengeschichte. Es sind nun 9 Zeugen gegen mich und nur einer auf meiner Seite.

Meine Fragen sind folgende: Kann ich nach 3 Monaten noch Gegenanzeige erstatten wegen Körperverletzung und Übler Nachrede? Wie gehe ich am besten vor, um mich vor dieser falschen Behauptung zu schützen bei 9 Zeugen gegen mich?

Beide Geschuldigten hatten wohl Schmerzen und Schwellungen, aber haben keinen Arzt aufgesucht. Hier heißt es auch: "Person 2 beobachtete wie der angeschuldigte sich Person 1 griff und versuchte den Angeschuldigten von dieser zu trennen, was ihm auch gelang. Der Angeschuldigte hat sich jedoch sodann aus seinem Griff befreit und Person 2 ebenfalls ins Gesicht geschlagen." Aber davor steht "Der Angeschuldigte schlug Person 1 ins Gesicht, nachdem er diese zuvor in den Schwitzkasten genommen hat." Also habe ich Person 1 im Schwitzkasten, schlage sie und habe sie nochmal im Schwitzkasten? Diese Geschichte passt mal überhaupt nicht zusammen..

Werde das morgen auch meinem Anwalt geben, aber wollte schon mal von euch Ratschläge hören.

Hoffe ihr könnt mir etwas aushelfen.

Grüße