Wie kann man gegen eine Nachbarin rechtlich vorgehen die sich über die Gesundheit anderer hinwegsetzt?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer Nachbarin die mit ihrem Handlungen andere Mieter gefährdet, und was könnte ich rechtlich dagegen machen?


Ich wohne in einen 6 Parteien Haushalt von einer Wohnungsgesellschaft zur Miete. Ich wohne im ersten Stockwerk. Die Nachbarin die etwas Ärger macht wohnt im Erdgeschoss. Es geht um ein Fenster im Treppenhaus zur 1te Etage. Die Verantwortlichen für die Reinigung des Fensters sind die zwei Parteien in der 1ten Etage, laut Hausordnung. Wie ich erfahren habe dürfen eigentlich nur die Partei aus der 1ten Etage das Fenster nach Belieben aufmachen und schließen. Meine Nachbarin aus dem Erdgeschoss darf nicht in meinen Bereich vom Treppenhaus zur 1te Etage sich aufhalten oder das Fenster auf machen. Das ist ihr aber sehr egal. Bei Minus Garde draußen ist das Fenster Stunden lang auf so das es im Treppenhaus kälter ist als draußen. Sie öffnet es täglich und macht es dann auch nicht mehr zu. Ich muss mehrmals täglich im Treppenhaus hoch und runter laufen, weil ich meine Mutter im Haushalt helfe und sie ebenfalls im Erdgeschoss wohnt. Durch dem extrem lüften bekam ich eine Erfrierung 2ten Grades und bekam nach dem aufwärmen lauter Bläschen mit einer klarem Flüssigkeit am Nacken, Schultern und Arme. Ich hatte dicke Bekleidung an gehabt. Durch den extrem kaltem Treppenhaus werden aufgrund der Regulierung der Heizkörper durch die Thermometer im Heizkeller wird auch bei voll aufgedrehter Heizung die Wohnungen nicht richtig warm, weil das Fenster im Treppenhaus offen ist. Auch die Wohnungsgesellschaft hat schon mehrmals mit der Nachbarin geredet das sie die Fenster geschlossen bleiben sollen wenn es so kalt draußen ist. Trotz mehrmaligem reden macht sie weiter das Fenster auf obwohl 5 von 6 Parteien es zu kalt finden. Sie spricht sich auch nicht ab mit den Parteien warum wir bei Minus Garde das Treppenhaus Fenster über 8 Std auflassen sollten.

Es sind einige Parteien gesundheitlich angeschlagen. Mein Sohn bekam auch schon eine Lungenentzündung sowie meine Mutter auch wegen der Kälte im Haus.

Welche Schritte kann ich Unternehmen und was hätte ich für Ansprüche wenn der Vermieter das Problem nicht lösen kann.






Gesundheit, Mietrecht, Strafrecht
Anzeige Urkundenfälschung polizeiliches Führungszeugnis?

mein Ex Freund hat eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bekommen. Er brauchte für eine neue Arbeit ein Führungszeugnis. Das zeugnis hatte mehrere Einträge und lies das Führungszeugnis durch einen Freund die Einträge löschen und legte das gefälschte Führungszeugnis dann dem neuen Arbeitgeber vor . Dieser hat ihn nach ein paar Wochen von gebeten das originale Zeugniss vorzulegen da es sich bei dem vorhandene um eine Kopie handelt . Mein Ex Freund legte dann das Original Führungszeugnis vor und bekam natürlich die sofortige Kündigung. Bei einem großen Streit mit ihm den ich mit ihm hatte, bei dem er mich bedrohte usw bin ich zur Polizei und habe ihn angezeigt . Dabei habe ich dann auch die Anzeige wegen Urkundenfälschung gemacht und der Polizei auch ein chatverlauf mit einem Bild der Fälschung gegeben.Zwischenzeitlich haben wir uns geeinigt was die Anzeige wegen Bedrohung angeht, diese habe ich zurück genommen.Die Anzeige wegen Urkundenfälschung läuft das habe ich ihm gesagt . Jetzt hat er eine Vorladung und übt Druck auf mich . Ich habe gesagt ich helfe ihm aber werde auf keinen Fall für ihn lügen. Das müsse ich wohl notfalls es wäre ja schließlich meine Schuld das er jetzt Ärger hat .Meine Frage nun was kann ihm passieren im Bezug auf die Urkundenfälschung, welches Maß an Strafe könnte er bekommen? Hinzu kommt er ist bekannt aktenkundig sowie mehrfach vorbestraft und war auch inhaftiert.

Anzeige wegen Urkundenfälschung 0%
Urkundenfälschung polizeiliches Führungszeugnis 0%
Recht, Strafrecht, Urkunde, Urkundenfälschung, polizeiliches Führungszeugnis
Wann wird dieser Eintrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht?

Hallo,

Am 13.11.2009 erreichte mich folgendes Schreiben des Bundesamtes für Justiz:

"Sehr geehrter Herr X,

nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) sind u.a. auch gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit oder auf psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen wird, unter bestimmten Voraussetzungen in das Bundeszentralregister einzutragen (§11 BZRG).Nach Absatz 2 dieser Vorschrift bin ich in diesen Fällen gehalten, die betroffene Person von dieser Eintragung zu unterrichten.

Ich teile Ihnen deshalb mit, dass zu Ihrer Person in das Zentralregister folgende eingetragen wurde:

Entscheidungsdatum: 12.11.2009

Entscheidende Stelle: StA Trier

Aktenzeichen: Lasse ich weg.

Rechtskraftdatum:

Tatbezeichnung: Hausfriendensbruch sowie Sachbeschädigung

Angew. Vorschriften: StGB §123, §303, §53, §20

Datum der letzten Tat: 16.07.2009

Verfahren eingestellt wegen Schuldunfähigkeit

Datum des Gutachtens: 26.10.2009

Ich weise darauf hin, dass diese Eintragung nicht in Privatführungszeugnisse, sondern nur in Behördenführungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte aufgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lasse ich weg."

Jetzt ist die Frage, wann dieser Eintrag gelöscht wird. Ich bedanke mich für die Beantwortung dieser Frage vorab!

Datenschutz, Schule, Recht, Führungszeugnis, Strafrecht, bundeszentralregister
Fahrzeughalter erhält Brief zur Ermittlung des Fahrers - ohne Ursache und Foto - legitim?

Mein Vater (Fahrzeughalter) erhielt gestern einen Brief vom Land Salzburg, in dem er aufgefortert wird, Auskunft darüber zu geben, wer an einem bestimmten Termin (vor 2 Monaten!), Uhrzeit, Ort und Richtung das auf ihn gemeldete Fahrzeug gelenkt hat.

Kommt er der Auskunftspflicht binnen 2 Wochen nicht nach oder macht ungenaue Angaben, so würde man ein Strafverfahren gegen ihn einleiten.

Worum es hier überhaupt geht, wird nicht erläutert (vermutlich Geschwindigkeitsüberschreitung). Ein Foto ist auch nicht beigefügt worden.

Ist das in Österreich mittlerweile der gängige Weg? Sonst bekommt man doch als Fahrzeughalter direkt den Vorwurft mit Foto und kann dann Einspruch einlegen.

Für mich klingt das ganze so, dass evtl. eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wurde und das Nummernschild fotografiert wurde, allerdings das Gesicht des Fahrers unerkennbar ist und denen somit ein schriftliches Geständnis die Arbeit erleichtert.

Das Problem ist: Wir wissen selber nicht mehr, wer auf der bestimmten Autobahnstrecke gefahren ist. Mein Vater, meine Mutter und ich haben uns beim Fahren abgewechselt. Auf dem Formular gibt es jedoch nur die Möglichkeit, entweder die Person zu benennen, die gefahren ist oder diejenige, die es weiß. Es gibt kein Freifeld.

Kann mein Vater in einem formlosen Schreiben die 3 potenziellen Fahrer nennen oder könnte er dann wegen "ungenauer Auskunft" strafrechtlich verfolgt werden?

Ist ein solches Schreiben ohne Ursache und 2 Monatsabstand zum unbekannten "Vorfall" überhaupt legitim?

Vielen Dank im Vorraus!

fahrer, Polizei, Recht, Blitzer, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht, fahrzeughalter, Geschwindigkeitsübertretung, Auto und Motorrad
Urkundenfälschung mit Vorstrafen?

Hallo,

ich ( 20, Bayern) habe eine Vorladung von der Polizei bekommen wo ich auf Grund eines Strafverfahrens gegen mich wegen Urkundenfälschung aussagen soll.

Die Schuldfrage steht außer Raum denn ich habe es getan und werde es auch zugeben.

Bei den Urkunden handelt es sich um Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen welche ich ausschließlich an meinen Ex-Arbeitgeber per Mail zugesendet habe. Somit habe ich ca 2 Monate am Stück gefehlt und anschließend habe ich gekündigt sodass ich die eingeforderte Ablieferung der Originalbescheinigungen umging. Lohn für diese 2 Monate habe ich bekommen, musste ich jedoch fast komplett zurückzahlen.

Leider bin ich kein unbeschriebenes Blatt. Meine Vorstrafen umfassen 50h soziale Arbeit wegen Körperverletzung ( Geschädigter wurde nicht verletzt und Anzeige wurde von dessen Mutter erstattet ). Ebenfalls habe ich einen Wochenendarrest hinter mir, welchen ich wegen eines Diebstals in der Berufsfachschule die ich besuchte bekam.

Alle Taten wurden im Alter von 18-19 begonnen und bestraft. Ich habe alle Fehler eingesehen und alle in jeden Verfahren bis jetzt offen und ehrlich zugegeben und beteuert.

Nun zu meine Fragen:

- Brauche ich einen Anwalt?

- Gerichtskostenhilfe o.ä. steht mir nicht zu, richtig?

- Mit welcher Strafe kann ich ca. rechnen? Mit/Ohne Anwalt?

- Was würde mich ein Anwalt ca. kosten?

Anwalt: Ja 80%
Anwalt: Nein 20%
Betrug, Polizei, Recht, Anwalt, Angeklagt, Fälschungen, Strafrecht, Straftat, Urkunde, Urkundenfälschung, Verbrechen
Geld fehlt. Was tun?

Hallo Leute.

Ich habe ein Problem unzwar war jemand zur Kontrolle im Geschäft (ist bei uns so üblich das jemand höheres kommt und alles kontrolliert hin und wieder mal) in dem ich arbeite war zurzeit allein da meine Kollegin erst später kam. Ich habe mit ihm bei den Kassen einen Kassensturz gemacht und da hat alles gepasst. Danach haben wir gemeinsam das Geld gezählt das hat ebenfalls gestimmt.

Das Geld habe ich dann sofort wieder in den Tresor gelegt und habe diesen nicht mehr angefasst. Nun ist es so das meine Kollegin mich ca. 2 Stunden nachdem ich zu Hause war (hatte nur vormittags) angerufen und hat gesagt sie sei mit dem Geld vom Vortag was ich nochmal gezählt habe, bei der Bank gewesen und es hätte ein 3 stelliger Betrag gefehlt. Ich natürlich weiß das es nicht sein kann da der Betrag gestimmt hat als ich das Geld mit dem Kontrolleur gezählt habe und der Tresorschlüssel danach bis meine Kollegin kam bei mir war.

Jetzt besteht der Kontrolleur drauf das ich bei Schlüsselübergabe den Tresor nochmal hätte kontrollieren müssen und das ich jetzt den fehlenden Betrag zahlen soll. Ich habe aber nichts rausgenommen und das Geld kann ja auch nicht einfach verschwinden. Ich weiß nicht was ich tun soll, da ich es nicht war und meine Kolleginen meinten ich solle auf keinen Fall zahlen...die ganze Situation macht mich jetzt fertig und ich weiß nicht mehr weiter. Hinten sind keine Kameras aber ich habe nichts gestohlen kann es jedoch nicht beweisen da keine Kameras da sind. Es war nicht das erste mal das Geld gefehlt hat und ich war da schon der Meinung eine Kamera im Lager, im Büro und beim Tresor sollte auf jeden Fall hin...

Hattet ihr schon Erfahrungen mit sowas? Hättet ihr Tipps wie ich die Sache angehen kann?

Sorry für Rechtschreibfehler schreibe am Handy.

Recht, Diebstahl, Strafrecht
Konsequenzen von Seiten der Führerscheinstelle?

Ich wurde in folgenden abständen mit kleinstmengen (weniger als 0.5 gramm) cannabis erwischt. Ca 2013, oktober 2016, und vor 3 wochen.

Beim letzten mal wurde eigentlich nur konsummaterial (grinder/cannabismühle) gefunden. Jedoch wurde aufgrund der reste im grinder (ca. 0,05g) anzeige gegen mich erstattet mit dem Verweis es an die führerscheinstelle zu melden

Ich habe immer jegliche aussage zum konsum verweigert. Darüber hinaus habe ich mich im internet schlau gemacht und gelesen, dass entweder regelmäßiger Konsum (auch ohne Bezug zum Strassenverkehr) vorliegen muss oder gelegentlicher konsum (ohne trennvermögen zum strassenverkehr) um Konsequenzen durch die führerscheinstelle zu erfahren. Da ich jedes mal zu fuß unterwegs war, scheidet der erste Punkt aus. Jedoch reicht es wohl, innerhalb einer, i kurzen Zeit mehrmals mit cannabis erwischt zu werden um regelmäßigen Konsum zu unterstellen. Daher wollte ich fragen ob die Abstände, in welchen ich erwischt wurde als "kurze zeit" gelten oder ich sonst irgendwie Konsequenzen zu befürchten habe, da die Polizeibeamten ja explizit Angaben es der Führerscheinstelle zu melden. Als zusatzinfo noch: ich wurde schon während der Fahrschulzeit von der Führerscheinstelle "genervt" dass ich bis zum ende des Verfahrens (wo ich im Oktober 2016 erwischt wurde) warten muss bis ich den führerschein ablegen darf ( habe ihn jetzt). damals hat es ein anwalt geklärt ( und ich weiss nicht genau wie). Ich lebe darüber hinaus in Schleswig-Holstein.

Habt ihr daher eine Antwort auf meine Befürchtungen

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Betäubungsmittel, Cannabis, Fahrerlaubnis, Jura, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz
Ein man hat gegen mein Auto getreten.?

Hallo, es war am Parkplatz,ich war mit Sohn einkaufen, ein Typ kommt mit sein Mercedes und parkt auf zwei Parkplatzstelle, wo ich auch parken möchte weil alles andere war besetzt, der stand und stand quer, dan habe ich ihn aufmerksam gemacht mit licht hupe,das ich auch parken möchte, ich habe gewartet bis er das Auto richtig parkt, dan kommt der raus mi seine familie direkt zu meine Fenster, habe aufgemacht " Was willst du ars..... " hat Er geschrien, dan habe ihn so eben antwortet " Wie hast du geparkt ars.....? Er hat auf Turkisch etwas geschrien, und meine auto Auto auf dach stark geklatscht, bin ausgestiegen und habe gesagt das ich Polizei anrufe,hat meine kennzeichnen fotografiert,dan habe ich auch seine kennzeichnen fotografiert, er wollte mich schlagen aber seine familie hat ihn gehalten,habe mein Sohn zu Real einkaufen gebracht und selber wollte wegfahren zu Waschanlage, bin von Real raus ud der Typ hinter mir.. habe aus geparkt,er hat geguckt ob ich seine auto nicht beschädigt habe, kommt zu mir und wollte das ich Fenster aufmache,habe nicht,dan wollte meine Türen ausreisen die ich verriegelt habe, dan habe noch mal knall gehört, habe gedacht das er wieder mit hand auf meine auto klatscht, habe ignoriert und bin zu Waschanlage gefahren, dort habe gesehen Schuhabdruck auf meine Autotür ( sehe Bild) vermutlich nur Abdruck also Gummi von Schuhsohle, keine Beule,aber trotzdem er hat gegen mein Auto getreten. Was kan ich tun? Anzeige erstatten? ich will das er nicht ohne Verantwortung davon kommt. Oder sol ich die Sache lasen, Danke für jede TiP. mfG Gregor

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Recht, Anzeige, Sachbeschädigung, Strafrecht, Auto und Motorrad
Gegen Bewährungswiderruf vorgehen?

Hallo, es geht um meinen Verlobten, er ist wegen Körperverletzung auf Bewährung, ist während der Bewährungszeit 2 innerhalb kurzer Zeit 2 Mal positiv auf Drogen getestet worden, hat aber keine weitere Straftat begangen. positiv ist er getestet worden ja, es ist keine Entschuldigung und es war auch der falsche Weg, aber eine wichtige Person aus seiner Familie hat Suizid begangen und das war der Grund, des Rückfalls. er hat es aber selber wieder raus geschafft, weiß das es falsch war. ja nun war die Anhürung vor einem Richter, auch sein Bewährungshelfer war dabei und hat sich eher lustig um ihn gemacht. Der Richter selbst meinte das er die Situation meines Verlobten nachvollziehen kann und hat eigentlich den Eindruck gemacht, als würde er den Wiederuf fallen lassen. nur hat im nachhinein sein Bewährungshelfer nochmal allein mit dem Richter gesprochen und meinen Verlobten offenbar sehr schlecht dargestellt. dann kam der Wiederruf rein, ein paar Tage später die Ladung zum Strafantritt, mein Verlobter hat seinen Bewährungshelfer darum gebeten zumindest einen Aufschub zu erwirken. Der hat das aber leider gar nicht getan. der Helfer ist leider auch alles andere also kompetent, die letzen Jahre schon, hat er immer wieder gestichelt und war wirklich sehr unfreundlich, hat sogar gesagt das mein Verlobter doch den Kontakt zu seinen alten Drogenfreunden suchen soll, da er sich da ja augenscheinlich sehr wohl gefühlt haben muss... ich will ihnen nur ein Bild davon machen das der Bewährungshelfer nicht gut für ihn war oder ist. mein Verlobter hat seine gut bezahlte und unbefristete Arbeit gekündigt und musst vor 4 Tagen überstürzt seinen Vollzug antreten. Er hat erst eine Woche zuvor die Ladung bekommen. Jetzt zu meiner Frage, ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten oder sich nochmal mit der Staatanwaltschaft kurz zu schließen, ihene ohne Beisein vom Bewährungshelfer die ganze Sachlage nochmal zu erklären? Gibt es eine Möglichkeit ihn trotz das er schon in der JVA ist, ihn wieder rauszuholen, das er die einjährige Haftstrafe nicht vollenden muss? LG

Recht, haftstrafe, Strafrecht
Hausverbot anfechten?

Guten Tag,

 ich habe vor über 2 Jahren als ich 17 war Ladendiebstahl bei P&C im wert von 15€ (t-shirt) begangen aus Gründen die ich mir bis heute nicht erklären kann. Ich habe mit einem Kumpel den laden betreten wir haben Sachen anprobiert und ich habe ein t-shirt mitgehen lassen was ich nicht wusste bis das security team uns geschnappt hatte beim hinausgehen ist das mein Kumpel im wert von 90€ geklaut hat. Zu nächst wurde bei mir nichts gefunden da ich das T-shirt unter meinem eigenen T-shirt trug die Filialleiterin wusste aber anhand der Kameras das ich etwas haben musste und hat mir von hinten ins T-shirt gegriffen um zu sehen ob ich es an habe und hat es dann gefunden woraufhin ich entgegnete das es meins sei da kein Preisschild oder sonstiges dran war, dann wollte sie mir Mittäterschaft anhängen und uns als organisierte Gruppe anzeigen woraufhin ich natürlich mit ihr diskutiert habe das es nicht stimmte und das eine nichts mit dem anderen zu tun hätte. wir mussten dann Formulare für das Hausverbot unterschreiben...lebenslängliches Hausverbot um genau zu sein. Dann kam die Polizei und weil die Filialleiterin sich so sicher war das ich noch ein shirt im wert von 60€ gestohlen hätte wurde ich nochmals durchsucht und abgetastet es wurde aber nichts gefunden. Wurden dann zur Polizeistation gefahren da wir ja noch minderjährig waren und nach einer halben stunde wurde mein Kumpel abgeholt und als strafe für das was ich getan habe hat meine mutter mich 5 stunden dort sitzen lassen damit ich daraus lerne. In den darauf folgenden Wochen habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen um auszusagen was ich natürlich auf Rat meines Anwalts nicht getan habe aber mein Kumpel schon. 3 Monate später wurde das verfahren gegen mich eingestellt da es meine erste Straftat war und es kam nicht zur Anzeige. (gegen meinen Kumpel bis heute nicht) jedenfalls hat mich das Hausverbot bis jetzt nicht wirklich gestört aber wenn ich jetzt shoppen gehe stört mich es schon das es einen laden gibt mit so großer Auswahl den ich nicht betreten darf und besonders bitter ist es natürlich wenn freunde sich dort was kaufen wollen und ich nicht mit rein kann... xD Also ist meine frage kann ich das Hausverbot rechtlich anfechten lassen das es zum mindestens nur noch für einen bestimmten Zeitraum gilt? Und hätte ich einen brief mit einer Kopie des Hausverbots bekommen müssen?

Vielen Dank im Voraus!

Recht, Hausverbot, Ladendiebstahl, Strafrecht
Darf meine Nachbarin das - Keine Straftat?

Hallo, Folgendes ist passiert: Ich war im Urlaub für mehrere Tage und habe mein Fahrrad zu Hause gelassen, ich lebe in einen Neubau, in welchem mehrere andere Mieter mit wohnen. Mein Fahrrad stand aus Gründen der Witterung während des Urlaubes (Mehrere Tage) IM Neubau (im Gemeinschaftskeller) und NICHT draußen. In den Keller haben alle Mieter einen eigenen Keller, aber es ist auch möglich, dass mein seine Fahrräder in Gang teilweise abstellt. Nur passt das einigen Mietern häufig nicht, weswegen ich vor einer Weile auch aufgehört habe, mein Fahrrad an so eine Stelle vor meinem EIGENEN Kellerabteil zu stellen (weil so ein Mieter das nicht gut fand.) Stattdessen stelle ich mein Bike nun immer in den mittleren Gang, so wie eine andere Mieter auch ohne Probleme. Nun war es während des Urlaubs so, dass ich heute Morgen mein Fahrrad nicht fand - es war WEG!

Nach der Arbeit habe ich den gesamten Keller durchforstet und anschließend mit einer Taschenlampe in die Abteile der anderen gespäht und im mittleren Gang fand ich mein Fahrrad dann auch schon beim 2. Abteil, was ich durchspähte.

Da es verschlossen war, wandte ich mich an die Mieterin, der es gehörte und jetzt passt auf: Sie meinte, sie habe es mit sche*ß Absicht da reingestellt, wodurch ich heute fast zu spät kam, weil mein Bike sie störte. Ich gebe zu, dass es etwas vor ihrer Tür stand, aber es hat sie nicht komplett blockiert, außerdem hätte sie es EINFACH wegschieben können, da ich es nicht angeschlossen hatte (weil eine ein privater Keller war und ein andere Mieter, der damals Stress suchte, mein Bike [was ich damals angeschlossen im Kellergang hatte] wegschab und mein Schloss sich in dem Rad verhedderte -.-).

Statt es beiseite zu schieben, hat sie es somit in ihr Abteil gesperrt (sie hat sich damit sogar noch einen weiteren Schritt gemacht: Tür Blockiert -> Wegschieben; Tür auf -> Reinschieben). Und sie hat damit doch mein Bike geklaut, oder nicht? Sie hat mir´im Briefkasten auch keine Nachricht hinterlassen, ich habe es nur durch das Suchen gefunden, die blöde alte Kuh.

Sie meinte: "Ich habe dich ja schon mal gewarnt" - Vllt vor 3 Jahren oder so, ich konnte mich nämlich nicht erinnern. Und dann kam das: "Lass dir das eine Lehre sein, beim NÄCHSTEN MAL werde ich es dir NICHT zurückgeben".

Würde sie das wirklich machen, wäre es dann nicht eine Straftat, die sie begehen würde? Hat sie im Übrigen nicht sowieso gerade eine Straftat begangen, damit, dass sie mein Bike wegsperrte?

Lasst mal eure Meinungen dazu frei, ich bin stink sauer. Ist das vllt sogar alles meine Schuld gewesen und ihr gutes Recht? Ich kenne mich nicht so aus.

Danke, Leute.

Polizei, Recht, Gericht, Freiheit, Gefängnis, Nachbarn, Strafe, Strafrecht, Straftat
Darf ich als Rettungsdienstpersonal, als Arzt oder auch als Notarzt - die Rettungsgasse mit meinem Privatauto befahren - um Erste Hilfe zu leisten?

Liebe Community,

ich beginne im Oktober diesen Jahres meine Ausbildung zum Notfallsanitäter. Nach dem meine Ausbildungsstätte mehr als 100 km von mir daheim entfernt ist und ich des Öfteren schon im Praktikum bei dieser Rettungswache war, habe ich mir eine interessante Frage bei meinen Fahrten auf der Autobahn gestellt. Hier nun zu meiner Frage:

Es wird von folgendem Szenario ausgegangen: Ich befinde mich, im Privatauto, auf der Autobahn und vor mir bildet sich ein Stau. Über das Radio erfahre ich wenige Sekunden später, dass sich so eben ein Unfall ereignet hat. Laut Meldung befindet sich der Unfallort in etwa 500 m von mir entfernt. Die Rettungsgasse ist optimal gebildet, also ein sicheres Durchkommen für Rettungsdienst, bzw. Feuerwehr. Ich in meiner Position (Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Arzt oder auch Notarzt) habe einen erweiterten "Erste-Hilfe-Koffer" und eine Jacke dabei, die mich als ein solcher (in Klammern oben) ausweißt. Ich habe sonst nichts dabei, was mein Auto kennzeichnet oder ähnliches. Allerdings könnte ich mit meinem Equipment und meiner Erfahrung/Wissen, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder des First-Responders - mit qualifizierter Ersthilfe (durch die zuvor absolvierte Ausbilung) - überbrücken und somit vielleicht schon direkt nach dem Unfall die Lebenschance vom Patienten bzw. des Verunfallten erhöhen.

Nun meine Frage: Darf ich als Rettungsdienstpersonal bzw. als Arzt oder auch als Notarzt die Rettungsgasse, im Privatauto, nutzen - um den Verunfallten mit einer qualifizierten Ersthilfe zu betreuen und zu versorgen?

Zur Information: Ich bitte euch von der Mitteilung der eigenen Meinung abzusehen. Ich habe hierzu auch eine eigene Meinung, dennoch geht es mir darum - hierauf mithilfe von eventuellen Gerichtsurteilen, Paragraphen im Gesetz oder in der Straßenverkehrsordnung oder ähnliche, eine konkrete Antwort auf meine Frage zu finden. Ich denke dies ist wirklich ein interessantes Thema - nicht nur für Rettungsdienst- und ärztliches Personal, sondern auch für andere Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Vielen Dank und ich freue mich auf eure Antworten.

Medizin, Verkehr, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Autobahn, Rettungsdienst, Strafrecht, Straße, Straßenverkehr, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad, Beruf und Büro
Eigenen Keller aufbrechen ist das Erlaubt?

Hallo Kurze frage ich bin/war Hauptmieter die Wohnung wurde meiner Ex weiterhin bewohnt und hat keine Miete mehr bezahlt , und ist am 01.06.2017 aus der Wohnung verschwunden . Sie hatte mich ausgesperrt und ein Neues Schloss eingebaut kam daher seid dem 10.08.2016 nicht mehr in die Wohnung. Da Sie Die Kündigung nicht unterschreiben wollte , musste das vor Gericht geklärt werden . Vor Gericht musste Sie die Kündigung unterschreiben !

Die Wohnung hätte eigentlich am 28.2.2017 übergeben werden müssen , Sie hat die Wohnung nicht übergeben und hat danach auch keine Miete mehr Bezahlt. Der Vermieter hat auf herrausgaber der Wohnung geklarkt und recht bekommen . Von einen Kollegen habe ich die Schlüssel erhalten weil meine Ex nach Köln abgehauen ist mit Ihren Neuen Verlobten ....man konnte Sie nicht erreichen . 2 Monate stand die Wohnung fast Leer Sie selber war nicht mehr in der Wohnung keiner wusste wo genau Sie ist .

War also in der Wohnung habe Tapeten ,Laminat raus geholt und denn Müll denn Sie Freundlicherweiße dort gelassen hatte. Keller waren abgeschlossen Sie hat alle Ihre Sachen dort drin stehen ... Unterzeugen habe ich den Keller aufgemacht und die Klamotten vor dem Keller gestellt , alle Mieter habe ich bescheid gegeben das es Ihre Sachen sind und das Sie die abholen wird.

Der Vermieter war damit einverstanden und hat Ihr eine Frist gegeben um die Sachen abzuholen tut Sie es nicht werden die in denn Müll geschmissen !

Meine Ex hat mir gerade geschrieben will mich nun wegen Diebstahl und Einbruch Anzeigen im gleichen Satz noch beleidigung.

Beide haben denn Mietvertag unterschrieben .

Laut Vermieter bin ich als Hauptmieter eingetragen , ich habe jetzt auch die Schulden 3000€ Gericht/Anwalt/Miete Sie hat Sich aus dem Staubgemacht , was der Vermieter mit denn Sachen gemacht hatte weiß ich nicht so genau !

Muss ich mir da jetzt Sorgen machen ?

Mietrecht, Rechte, Strafrecht
mehrfacher Ladendiebstahl- was jetzt?

Ich bin 20 Jahre alt (werde in 2 Wochen 21)und habe heute einen riesigen Fehler (bzw. mehrere Fehler) begangen. Ich weiß selber nicht warum ich es getan habe und vermute langsam, dass dieses Verhalten beim mir krankhaft bedingt ist. Ich wurde heute in einem Supermarkt beim stehlen von Ware im Wert von 15 Euro erwischt. Der Ladendetektiv erwartete mich am Ausgang und konfrontierte mich direkt. Das Problem ist, dass es nicht nur der Detektiv des Supermarkets, sondern auch ein Detektiv von dem benachbarten Elektronikgeschäft bei dem ich unmittelbar davor war. Der Detektiv des Elektronikgeschäftes konfrontierte mich mit Fotos von mir bei einem Fall von vor ca 4 Wochen, wo ich dort Ware im Wert von 60 Euro gestohlen hatte. Ich wurde dann erst in den Elektronikladen geführt wo sie mich baten meine Tasche auszuleeren. Ich hatte am heute im gleichen Elektronikgeschäft wieder Ware für ca. 60 Euro gestohlen, bevor ich dann in den Supermarkt ging und dort die Ware im Wert von 15 Euro stahl. Der Detektiv des Elektronikgeschäftes dokumentierte beide Ereignisse separat. Er verständigte die Polizei und erstatte Anzeige wegen beiden Vorfällen und sagte, dass ich eine Vorladung erhalten würde. Die Ware von vor 4 Wochen hatte ich nicht dabei und konnte sie ihm deshalb nicht wiedergeben. Ich habe dann dort ein Geständnis unterschrieben. Der Ladendetektiv im Supermarkt sagte mir, dass er mittels einer Gesichtserkennungssoftware die Videoaufnahmen der letzten 3 Monate durchscannen könnte fragte mich ob ich schon davor gestohlen habe. Ich musste leider zugeben, dass ich in den letzten drei Monaten Ware im Wert von ca. 200 Euro dirt gestohlen hatte. Er meinte, er würde eine Anzeige über den heutigen Vorfall erstatten, allerdings würde er die anderen Vorfälle nicht Anzeigen wenn ich die 200 Euro plus 100 Euro Strafgebühr zahlen würde. Ich zahltedie 300 Euro, erhielt unbegrenztes Hausverbot und er sagte mir dass ich eine Vorladung erhalten würde. Auch hier habe ich dann ein Geständnis unterschrieben. Meine Frage jetzt ist, mit was für einer Strafe ich rechnen kann, da ich ja auf Grund des Vorfalls vor vier Wochen im Elektronikladen ein Wiederholungstäter bin, bzw. auch weil ich in zwei verschiedenen Läden gestohlen habe und der Warenwert ja weit über der Grenze von 50 Euro liegt bei der solche Verfahren normalerweise eingestellt werden. Ich habe sonst keine Vorstrafen. Wann kann ich voraussichtlich die Vorladung erwarten, und sollte ich einen Anwalt engagieren? Sollte ich zu der Vorladung erscheinen und wenn ja, ist es besser dort zu schweigen oder sich zu dem Vorfall zu äußern. Werden jetzt 3 verschiedenen Verfahren gegen mich laufen oder wird es als eine Tat zusammengefasst? Ich bin Studentin und kriege ca. 800 Euro unterhalt im Monat. Muss ich mit einer Geldstrafe rechnen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe? Wenn ja, wie schwer würden Geld/Freiheits-strafe ausfallen? Muss ich mit einem Eintrag in mein Führungszeugnis rechen? Danke im vorraus!

Anzeige, Diebstahl, Geldstrafe, gestohlen, Ladendiebstahl, Strafe, Strafrecht, Vorladung
Unbewusst mit Falschgeld bezahlt?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe hier hilfreiche Tipps zu bekommen. Ich habe Anfang März 2017, auf eine Reise in Berlin, mit einen falschen 100€ Schein bezahlt. Natürlich war mir nicht bewusst dass der Schein falsch war. Die Kassieren hat die Polizei gerufen und diese hat erstmal den 100er beschlagnahmt und meine Personalien aufgenommen. Jetzt habe ich von der Polizei eine Vorladung bekommen damit ich dazu eine Aussage mache. Es gibt also ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Inverkehrbringung von Falschgeld. Also obwohl ich das Opfer bzw. der Geschädigte bin (die 100€ sind weg) werde ich jetzt als Täter dargestellt. Frage: wer ist eigentlich in der Beweispflicht? Muss ich nachweisen dass ich unbewusst mit Falschgeld bezahlt habe oder muss die Polizei mir nachweisen dass ich es bewusst gemacht habe? Droht mir eine Strafe? Ist es ratsam einen Rechtsanwalt einzuschalten? Die Kosten müsste ich übrigens selber tragen, trotz Rechtsschutzversicherung, er war nämlich eine Handlung mit Vorsatz (behauptet die Versicherung). Macht es überhaupt Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten in meinen Wohnort (Köln) wenn die „Tat“ in Berlin stattgefunden hat? dann müssten im Falle einer Gerichtsverhandlung dieser nach Berlin reisen (unbezahlbar). Übrigens kann ich mich nicht erinnern vorher ich das Geld habe, entweder aus den Geldautomaten oder er waren Geldgeschenke die meine Kinder an Weihnachten von deren Omas bekommen haben. Wer kennt sich mit der Gesetzgebung in diesem Fall aus? Wer kann mir Tipps für die weitere Vorgehensweise geben?

Danke in Voraus.

Falschgeld, Strafrecht, Beweispflicht

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