Nachträglich nach Verkehrsunfall (ohne Unfallbericht) Anzeige oder Schadensersatz möglich?

Mal angenommen, Auto A parkt auf einem Parkplatz eines Supermarkts ganz normal. Person A (Besitzer vom Auto A) ist im Laden drin und sieht daher sein Auto gar nicht.

Es gibt Auto B, einen Mietwagen, steht auf der beiden Seiten des Autos B als Aufkleber.

Auto B will neben Auto A einparken. Es sind zwei Leute im Auto B. Person B1 fährt und Person B2 (Mitfahrer) steigt aus und hilft Person B1 beim Einparken.

Auto B berührt Auto A ganz leich. Eine Person C (Fahrer eines dritten Autos C) beobachtet den Fall und wartet Person A ab, um ihm mitzuteilen, was passiert ist.

Person A kehrt zu seinem Auto zurück. Person B2 und Person C sind da. Lt. Aussage von Person C hätte ein leichtes Zusammenstoß passiert. Lt. Person B2 sei aber nichts passiert. Person A schaut sein Auto und ebenfalls Auto B an. Sie findet da nichts, daher wird (aus seiner Gutmütigkeit) kein Unfallbericht aufgenommen. Die Schuld an diesem Unfall wird schriftlich nicht zugeben, weil Person A und Person B2 beide der Meinung sind, da sei nichts passiert. Person B1 ist während dieser Klärung im Laden.

Person C fühlt sich betrogen, schrieb daher das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf. Zur Sicherheit gibt sie ihre Visitenkarte der Person A. Auf dieser Karte schreibt Person A zusätzlich das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf.

Am Ende des Falls sagt Person A zum Fall: "es hat sich hier alles erledigt", da sie keine Krätzer usw. gefundet hat. Keine Austausch von persönlichen Daten mit Person B1/B2.

Etwa später merkt Person A: es sind kleine Schäden doch auf seinem Auto aufgetaucht.

Person A ist mein Freund. Personen B1, B2 und C kenne ich überhaupt nicht.

Die Frage ist: kann Person A nachträglich Person B1 oder B2 anzeigen? Hat es überhaupt sinn, oder sind deren Reparaturkosten als Lerngeld zu betrachten? Ist es rechtlich möglich, diese Kosten geltend zu machen, oder hat mit dem Satz "es hat sich hier alles erledigt" Person A erklärt, dass ihr keinen Schaden entstanden ist? Kann man hier vom Unfallflucht sprechen?

Bitte auch die entsprechende Gesetzgebungen zitieren bzw. die rechtliche Lage der Situation aus Sich von Person A und Person B1 ebenfalls mitteilen.

Person A hat die folgenden Daten:

  • Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B
  • Bezeichnung der Mietwagenfirma (vom Auto B)
  • Visitenkarte der Person C
  • Mündliche Zusage der Person C zur Bereitschaft als Zeuge auszusagen was und wie sie den Fall erlebt hat
Unfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Autofahren, parken, Strafe, Strafrecht, Unfallversicherung
Was soll mein Lebensgefährte tun wegen dem Gerichtsvollzieher?

Hallo,

Ich bin am verzweifeln. Mein Partner hat vor einigen Wochen einen Vollstreckungsbescheid per Post bekommen, den ich per Zufall entdeckt habe. Habe ihn darauf angesprochen und er meinte, er ruft dort an. Gesagt - Getan. Er sollte am 1.7.16 eine Rate zahlen seiner Wahl und dann nochmals Kontakt aufnehmen. Er ist aber arbeitslos seit 7 Monaten und genauso lang warten wir schon, dass er endlich mal Geld vom Amt bekommt, was sich aber noch ewig hinzieht... Er hat eine abgeschlossene Ausbildung und danach bis die Firma pleite ging, auch noch dort gearbeitet. Allerdings ist sein Beruf hier im Überfluss, deswegen gibt es kein einziges Stellenangebot, weswegen er im September eine neue Ausbildung beginnt mit 25 J.

Ich verdiene 1100€ Netto und wir sind jeden Monat im Dispo, weil er ja nichts verdient und ich unseren Lebensunterhalt alleine verdiene.

Er macht sich sichtlich wenig Sorgen, meint er kriegt das schon irgendwie hin.. Ich habe so Angst .. Habe jeden Moment das Gefühl, der Gerichtsvollzieher steht gleich vor der Tür .. Vorhin hat jemand Sturm geklingelt und geklopft, da ich aber gerade alleine bin und niemanden hier im Dorf kenne, habe ich die Tür nicht aufgemacht.

Alle Dinge, die sich in der Wohnung befinden, habe ich bezahlt. Die nicht eingegangene Zahlung weswegen der Bescheid kam, richtet sich nur an meinen Partner, es handelt sich um eine Summe von 50€, die vor ein paar Jahren nicht von seinem Konto abgegangen sind und jetzt soll er satte 1000€ zahlen dafür, die er nicht hat...

Was wird ein Gerichtsvollzieher machen, wenn er in unsere Wohnung kommt ? Mir ist bewusst, dass die Arbeitslosigkeit meines Partners keinen Grund darstellt, um nicht zu zahlen, aber ich kann ihm leider nicht helfen, mein Konto ist selbst leer, weil ich einfach zu wenig verdiene, um alles zu zahlen. Wir haben nichtmal eine Küche, nur improvisiert.

Darf der Gerichtsvollzieher einfach meine Sachen mitnehmen ? Und muss ich ihn reinlassen, wenn mein Partner nicht da ist ? Ich habe ja eigentlich nichts damit zu tun... Und würde meine Sachen gerne behalten.. Was passiert, wenn ein Gerichtsvollzieher merkt, dass er nichts zum Pfänden hier sieht ? Bitte gebt mir ein paar Tipps und wenn ihr wisst, wie das läuft, was die nächsten Schritte sind, wenn nichts gepfändet werden kann.

Schulden, Recht, Gesetz, Gericht, Gerichtsvollzieher, Richter, Strafrecht
Gibt es eine Verpflichtung zur Vorlage von Beweise im Strafrecht?

Habe kürzlich Strafbefehl erhalten wegen Diebstahls geringwertiger Sachen. Wert 3.99 EUR StA verlangt das 400 EUR (40 TS a 10 EUR) also das 100 fache. Als Beweismittel wird angeführt: 1. Ihre Angaben (was das sein soll ist mir schleierhaft, da ich kein schriftliches Geständnis abgab) 2. Zeugen (der Ladendetektiv und der von diesem gerufene Polizist) 3. Bundeszentralregisterauszug (was dieser zur Tat beweisen soll ist mir ebenfalls unklar) - Nun die Beweise beweisen eigentlich gar nicht, nur eventuell der eine der beiden Zeugen etwas. Der Polizist wurde erst später gerufen, kann eigentlich zur Sache nur aus zweiter Hand aussagen. Der Ladendetektiv sah auf Monitor das ich etwas in die Tasche steckte. Aufgrund seines frechen Auftretens mir gegenüber trug ich nicht zur Sachverhaltsaufklärung bei, deswegen rief er die Polizei. welche den Ladendetektiv vorbehaltlos glaubte, mich erst gar nicht zur Sache befragte. - Kurzum der Vorwurf ist unbegründet da es meine eigene Sache war, die ich in die Tasche steckte, was ich auch mit Kassenzettel beweisen kann. Doch das Corpus Delicti ist als Beweismittel gar nicht aufgeführt, was hat die Polizei damit gemacht? Der Kassenbeleg ist eigentlich nur in Verbindung mit der Ware ein Beweis. - Ich würde gern das Beweismittel bis zur letzten Instanz im Rechtsweg zurückhalten, da aufgrund des Kassenbeleges jegliches Urteil wieder aufgehoben werden muss also Freispruch in letzter Instanz. Nun meine Frage: Gibt es bei Freispruch in letzter Instanz alle Kosten rückerstattet oder nur die Kosten der letzten Instanz? Bin ich als Angeklagter verpflichtet Beweismittel zu meiner Entlastung vorzulegen?

Rechtsanwalt, Bewertung, Recht, Rechte, Gesetz, Gericht, Diebstahl, Jura, Strafrecht
Sollte ich zur Vorladung mit oder ohne Rechtsanwalt gehen?

Hallo liebe Gutefrage.net Community,

letzten Samstag ist uns etwas äußerst unerwartetes passiert, was mich schon die ganze Woche lang ohne Ende beschäftigt.
Als ein Freund und ich in der Nacht auf dem Weg zu einer Freundin waren, begegneten wir zivile Polizisten, die sich ein Fahrrad angeschaut haben.
Ein paar Meter weiter liefen uns zwei Mitschüler entgegen, zu denen wir hin gelaufen sind, um sie zu begrüßen.
Plötzlich kam ein Mann der ein Foto von uns gemacht hat, und meinte, dass er damit zur Polizei gehen würde.
Da wir überhaupt nichts gemacht haben, dachten wir uns gar nichts dabei, verabschiedeten uns von unseren Mitschülern und liefen weiter.
Als wir etwa 15 Meter Abstand zu ihnen hatten, schrie der Mann plötzlich: "Hilfe, Polizei!" Wir schauten zurück und sahen, wie die beiden den Mann geschlagen haben, und ihm sein Handy aus der Hand gerissen haben.
Plötzlich kam ein Polizist aus einer Seitenstraße auf uns zu gerannt, und verhaftete uns. Die anderen beiden wurden später auch verhaftet, und wir wurden für etwa 5 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten.
Währenddessen kam nur einmal ein Beamter rein um einen Alkoholtest zu machen. Da ich überhaupt gar nichts getrunken hatte oder so , wird dieser wohl auch 0 Promille angezeigt haben.
Morgens wurden wir dann wieder entlassen, mit der Beschuldigung: Raub.

In der Zeitung habe ich dann später gelesen, dass der Mann scheinbar die Polizei angerufen hatte, da er eine Gruppe Jugendlicher beim Manipulieren eines Fahrradschlosses sah.
Scheinbar hat der Mann gedacht, dass wir diese Personen waren.

Nun habe ich eine Vorladung als Beschuldigter zu einer Vernehmung bekommen.

Meine Frage ist nun, ob ich dort ohne Rechtsanwalt erscheinen sollte, oder aber mit einem Rechtsanwalt?

Mein Kumpel und ich haben damit überhaupt gar nichts zutun!
Die zwei die den Mann geschlagen haben, werden auch sagen dass wir nichts damit zutun hatten, haben sie uns in der Schule gesagt.

Hätten wir etwas gemacht, würden wir es einsehen wenn wir bestraft werden.
Aber total unschuldig möchten wir nicht bestraft werden.

Ich würde mich freuen, wenn ihr möglicherweise über eure Erfahrungen berichtet, oder mir Tipps gebt, was ich am besten machen kann.

Über eine Antwort von euch, würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße,
Dennis :-)

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Rechte, raub, Strafe, Strafrecht
Angeblicher Parkrempler?

Moin liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich eines angeblichen Parkremplers mit Fahrerflucht. Der angebliche Unfall ereignete sich auf einem öffentlichen Parkplatz vor meiner Arbeitsstelle. Als ich nach Feierabend zu meinem Auto zurückging fand ich einen Zettel an meiner Windschutzscheibe, dass mein Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde. Daraufhin habe ich mein Kfz auf das Gründlichste untersucht und keinerlei Schäden feststellen können. Einige Tage später habe ich in der Dienststelle angerufen und gefragt was es damit auf sich hat. Der Polizeibeamte konnte mir nicht wirklich weiterhelfen, da ein Praktikant/Azubi den Fall aufgenommen hat und er nicht genau wüsste worum es geht. Einige Zeit später kam ein Schreiben von der Dienststelle wo um Stellungnahme gebeten wurde. Also wer zu der Zeit den Wagen fuhr und ob und welche Schäden an meinem Fahrzeug entstanden sind. Habe den Zettel wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgeschickt. Jetzt habe ich vor kurzem ein Schreiben von einer anderen Dienststelle bekommen wo ich beschuldigt werde ein Kfz beschädigt zu haben und mich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt zu habe. Also genau die umgekehrte Situation. Bin jetzt vorgeladen worden. Habe daraufhin die Dienststelle angerufen und denen meine Verwirrung erklärt, da ja angeblich mein Kfz beschädigt sein sollte. Der Polizeibeamte hat mir dann erzählt, dass der Unfallgegner, als er zu seinem Fahrzeug wiederkehrte, Kratzer an seinem Kfz entdeckt hatte die zu meinem Fahrzeug passen. Angeblich seien an meinem Fahrzeug unterhalb des Türgriffs Kratzer die darauf schließen, dass ich mit meiner Tür gegen sein Kotflügel gekommen sei. Fotos sein auch gemacht worden die dies belegen sollen, welche ich gerne mal sehen würde. Ich habe dieses Fahrzeug nicht beschädigt, da bin ich mir ganz sicher. Habe mein Kfz ja untersucht nachdem ich den Zettel gesehen habe, und die angeblichen Kratzer nicht gefunden. Hat jemand von euch eventuell Erfahrungen wie man sich am besten Verhalten sollte? Mir wird ja eine Straftat vorgeworfen und man lässt sich durch die Polizei ja ziemlich schnell verunsichern.

Auto, KFZ, Kratzer, Unfall, Polizei, fahren, parken, Strafrecht
Was passiert bei einen Widerspruch gegen ein vorläufiges Zahlungsverbot?

Vor einen Monat wurde mein Konto ohne vorheriger Kenntnis durch ein Inkasso-Unternehmen bewirkt. Ich habe vorher weder ein Mahnschreiben der Inkassounternehmen noch einen gerichtlichen Mahnbescheid und/oder Vollstreckungsbescheid erhalten!

Ich öffne alle meine Briefe und ein gelber Brief wäre mir auf jeden Fall aufgefallen!!!

Nachdem ich nur noch 10,00 Euro trotz Guthaben abheben konnte, habe ich online pgesehen, dass eine Pfändung vorgemerkt wurde. Darauf habe ich mich an mein Kreditinstitut per Einschreiben gewendet und Informationen eingeholt. Als Antwort erhielt ich ein zurück datiertes Schreiben bzgl. der Pfändung. Tage danach noch ein zweites Scheiben mit Bezug auf mein Einschreiben per Rückschein. In der Zwischenzeit hatte ich nun einen Brief vom Amtsgericht mit einen vorläufigen Zahlungsverbot.

Darauf habe ich innerhalb der Frist beim Amtsgericht Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckungssache eingelegt, begründet und Kopie die meine Begründung belegen, beigefügt.

Unteranderem habe ich den Widerspruch damit begründung, dass ich keine Mahnbescheide erhalten haben und Fristen mir nicht gesetzt wurden. Damit wurden mir Rechtsmittel und Mittel zur Schadensregulierung nicht gegeben.

Was passiert nun? Es ist nun fast einen Monat her, dass mir das Schreiben vom Gericht zugestellt wurde. Ich habe bis heute keine Rückmeldung erhalten. Wie geht es weiter? Weiss jemand etwas dazu oder hat sogar Rechtswissen bzgl. den Sachverhalt?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte!

Recht, Inkasso, Kontopfändung, Strafrecht, Zwangsvollstreckung
Vater schließt Verträge auf Tochter´s Namen ab. Hilfe Was tun?

Einen schönen guten Tag Euch!

Ich habe da mal eine Frage, ich weiß im Moment nicht mehr weiter. Ich war in der Vergangenheit bei einer Adresse gemeldet, wo ich aber nicht lebte. Damals meinte mein Vater Verträge auf meinen Namen abzuschließen, durch die Ummeldung kam das dann alles zum Vorschein. Leider konnte ich, einen Fall (600,00 € Forderung + Zinsen) durch meinen Anwalt nicht lösen. Ich habe das Gefühl der Anwalt wollte nur mein Geld. Er war ständig nicht zu erreichen und vertröstete mich nur. Nun gut, in einem Fall wurde ein Vollstreckungsbescheid gegen mich erhoben und die Frist war schon um 1 Jahr vorbei. Der Bescheid wurde von meinem Vater entgegen genommen. Wir hatten Einspruch eingelegt, leider ohne Erfolg. Laut Kostenfestsetzungsbeschluss wurde es abgelehnt, da die Frist verstrichen ist. Und meine Aussagen, dass er den Vertrag unterschrieben hat und ich dort nicht wohnte reichten nicht aus. Nun stehe ich mit diesem Fall in der Schufa :-(. Bei meinem Anwalt komme ich nicht weiter und bei der Gegenpartei auch, die meinten es wäre noch nicht geklärt und haben seit 1 Jahr auch nix unternommen.

Was meint Ihr was ich jetzt noch tun kann? Alten Anwalt kontaktieren? Neuen suchen? Oder Zahlen? -aber wenn ich es zahle sehe ich es eh nicht wieder, mein Vater hat so viel Schulden und lebt von Hartz 4. Angezeigt habe ich ihn auch schon, bis heute ist da nix passiert (war vor 1 1/4 Jahr).

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Ratschläge!!!!

Betrug, Rechtsanwalt, Schulden, Inkasso, Strafrecht
Was sind "weitere sonstige Betrugsarten"?

Hallo,

Ich hab ein Problem. Unzwar bekam ich eine Vorladung von der Polizei wegen "weitere sonstige Betrugsarten" und muss halt bzw. kann vorsprechen und die Lage schildern. Nur das Problem ist jetzt, dass ich kein Plan hab was ich gemacht habn soll weil ich an dem besagten Tag ( 27.04 ) nichts außergewöhnliches gemacht hab da ich nur Arbeiten war und Abends nur zuhause dann war. Deswegen ist es schwer für mich nachzuvollziehen weshalb ich Vorgeladen werde.. Und bevor jmd. sagt das ich selbst wissen muss was ich getan hab oder das dieser Bereich recht groß ist und man nicht pauschal sagen kann was sache ist, ich hab auch dort angerufen und die wollten es mir nicht sagen sondern ich solle dann kommen und dann würde man mirs sagen. Ich hab mir nix zu schulden lassen kommen bis auf eine Mahnung bzw. vor nem Monat also im März ungefähr wurde ich angehalten weil ich mitm Fahrrad ohne Licht fuhr und eine 15€ strafe zahlen musste die ich nicht tat da ich die Post von der Polizei den ich bekam mit den Bankdaten verlor und ich danach nix tat da ich dachte man würde mir eine weitere schicken ( egal ob eine erhöhte Strafe oder eine art "erinnerungspost" ) aber es kam nix deswegen dacht ich das es vielleicht daran liegen könnte. Aber auch falls dies es nicht ist, ich hatte in meinem portemonnaie zwei Krankenkarten und hab mich mit der einen identifizieren lassen sozusagen um zu bestätigen wer ich bin und hab ausversehn die Karte mit der Adresse und co. von meiner alten Stadt gegeben da ich umgezogen war. (Das ich die 2. Karte noch bei mir hatte hab ich im nachhinein entdeckt) . Deshalb frage ich, weiß einer obs vielleicht an einem der beiden Sachen liegen könnte? Und wenn ja , wieso steht dann das falsche Datum und nicht vom Tattag sozusagen? Hoffe jemand liest das und kann mir weiterhelfen ^^

Betrug, Strafe, Strafrecht
Bei laufendem Strafverfahren das Land verlassen (nach U-Haft)?

Guten Tag. Ich versuche mich kurz zu halten, und trotzdem so genau wie möglich das ganze zu schildern. Zu mir: 22 Jahr alt, Keine Vorstrafen. Aus der Schweiz.

Zum Delikt: über 45 Anzeigen wegen E-Bay Betrug. Ware zum Kauf angeboten - Geld kassiert - Ware nicht geliefert. Erste Tat im Januar 2012, letzte Tat im Januar 2016.

2013 wurde ich das erste Mal Verhaftet (Und Hausdurchsuchung). Konnte allerdings nach Aussage wieder Nachhause.

Nun, vor 6 Tagen: Erneute Hausdurchsuchung und Haftbefehl (Untersuchungshaft), wegen Fortsetzungsgefahr. Ich war 3 Tage in U-Haft. Danach kam ich vor den Richter, welcher entscheidet, ob weiter U-haft bleibt oder nicht (Staatsanwaltscahft hat 3 Monat U-Haft beantragt).

Bekam aber vom Richter eine letzte Chance, und mir wurde Recht gegeben, und der Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Seither bin ich wieder draussen (Seit Mittwoch).

Nun ist es so: Ich hatte vor 2 Wochen Geburtstag, und bekam da ein Wellness-Gutschein für einen sehr grossen Wellnespark in Berlin. Dies wären 3 Tage nächste Woche.

Ich komme aber aus der Schweiz. Heisst wir (ich und meine Freundin) müssten fliegen.

Kann ich nun nach der U-haft direkt das Land verlassen für diese 3 Tage? Oder kann es sein, dass mir wegen dem Verfahren die Ausreise verweigert wird? Ein Haftbefehl liegt ja nicht mehr vor, da ich vor dem Zwangsgericht die U-Haft entlassen wurde oder?

PS: Ich weiss, dass die Tat nicht schönzureden ist, daher habe ich dies auch nicht getan. Ich bin jetzt auf einem ehrlichen Weg, und auch schon dabei, Schadenersatz den geschädigten zu leisten.

Justiz, Strafrecht, Straftat

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