Ich habe schon gehört, dass Menschen unter Drogeneinfluss mit auf die Wache genommen werden um dort auszunüchtern, obwohl man einfach nur durch die Gegend gelaufen ist. Da der Konsum an sich ja nicht strafbar ist, frage ich mich wie man das rechtfertigen kann und wie weit die Beamten dabei gehen dürfen, wenn ich mit meiner Anwesenheit keinen anderen Menschen belästige. Mich zu durchsuchen ist wohl klar, jedoch werden sie da nichts finden, weil mir zufällig nur jemand Drogen in mein Wurstbrot gemischt hat, mir der Zustand jedoch gefällt und ich gerne einfach weiterziehen würde nachdem die Beamten mich durchsucht haben und ich nicht negativ aufgefallen bin.
Wir gehen einfach mal von folgender Situation aus: Es ist schönes Wetter, ich nehme die gewünschte Droge und gehe raus um das Wetter zu genießen. Die Polizei sieht mich auf dem weg und sieht meine geweiteten Pupillen oder sonstige Anzeichen darauf und ich sage ihnen, dass mir zufällig jemand die Droge gegeben hat und meinte es wären nur Magnesiumtabletten, es mir aber sehr gut geht und ich einfach nur weiter gehen möchte und keine illegalen Substanzen dabei habe. Sie untersuchen mich und finden nichts. Was dürfen sie nun noch mit mir machen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten :)