Hallo, ich wollte bezüglich des Themas "Tierabwehrsprays" eine Frage stellen. Nehmen wir z.B. ein solches Szenario:
Person A will auf Person B losgehen, droht Gewalt an und läuft schon mit einem aggressiven Blick auf Person B zu. Person B will sich verteidigen und zieht sein Pfefferspray (bzw. sein "Tierabwehrspray") und ziehlt damit auf Person A, um Person A davor abzuwenden, ihm selber etwas anzutun. Dabei schreibt Person B auch laut "Bleib zurück oder ich werde das Pfefferspray einsetzen!".
Nun zu meiner Frage. Wäre dieses Szenario für Person B, nach § 241 Bedrohung oder, falls er das Pfefferspray einsetzen sollte nach § 224Gefährliche Körperverletzung strafbar? Es handelt sich hierbei ja um die Verteidigung. Person B greift Person A ja nicht an, um ihm Leid zu tun, sondern um sich vor ihm zu wehren.
Ich würde über eine hilfreiche Antwort sehr freuen.
MfG Mark