Ist jemandem den Tod wünschen strafbar?
Hallo, aus einem Affekt heraus habe ich überreagiert und einer Person auf Instagram geschrieben, dass ich es schade finde, dass sie sich nicht umgebracht hat und sie in der Hölle schmoren soll. Nun wurde der Person von ihrem Anwalt meine Kontaktdaten mitgeteilt und sie hat mich angerufen und gesagt, dass sie Strafanzeige erstattet hätte. Das was ich getan habe tut mir rückwirkend sehr leid. Ist es jedoch überhaupt strafbar jemanden so den Tod zu wünschen? Wenn ja was wird mir da jetzt blühen und wie läuft das ganze jetzt ab?
6 Antworten
Beleidigungen im Internet werden im überwiegenden Fall nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Jetzt die Frage: woher soll denn "ihr Anwalt" deine Adresse haben?
Du kannst dich entspannt zurücklehnen. Es wird nichts passieren.
Wie hat sie dann ihn anrufen können? Über die Telefonnnummer lassen sich weitere Daten ermitteln - sogar über die IP-Adresse lässt sich ein Standort ermitteln. Wenn die Staatsanwaltschaft eine richterliche Verfügung erhält, muss sogar die Plattform wie zB die GF der Justiz etwaige Daten weiterleiten...
Gruß Fantho
sie hat mich angerufen und gesagt, dass sie Strafanzeige erstattet hätte.
Das kann jeder Hinz und Kunz versuchen. Dein "Kontrahent" wird aber keinen Erfolg haben, da kein Straftatbestand erfüllt ist, sofern Du Dich nur auf diese Äusserung beschränkt hast.
Dann kannst Du Dich beruhigt zurücklehen.
Allerdings solltest Du darüber nachdenken künftig etwas zurückhaltender sein. Es gibt Sachen die tut man einfach nicht.
Nein. Warte ab, was aus dieser leeren Drohung wird. Vermutlich gar nichts. Die ganze Beschreibung mit ihrem Anwalt und so klingt schon sehr suspekt und vermutlich fehlt da eine ganze Menge, was Du hier verschweigst, absichtlich weglässt.
Ich habe nichts weggelassen. Das ist alles was passiert ist, mehr nicht
Nein, das passt so nicht zusammen. Gerade der Anwaltteil klingt sehr an den Haaren herbeigezogen und unglaubwürdig. Aber egal.
Dann hat sie sich das ausgedacht mit dem Anwalt. Von meiner Seite aus ist das alles
Da kommt nichts, das ist keine Beleidigung.
Es sind - fiese - Wünsche, keine Beleidigung
Aus meiner Sicht nicht strafbar
Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.
Ja, ich habe nur die zwei Sachen geäußert