Person M. macht eine Umschulung übers AA bezieht Gelder vom Amt (1/ 1/2 Jahre lang) und ist alleiniger Mieter einer Wohnung. Nun zieht seine Lebensgefährtin Person C. mit ein. Person C. wusste von allem nichts, wurde von Person M. hingehalten bis die Umschulung beendet war. Person M. hat während der Umschulung nicht den Zuzug der Person C. dem Amt gemeldet. Dadurch hat er sich der Straftat von Erschleichung von Sozialbeiträge strafbar gemacht . Person C. möchte diesen Strafbestand dem Amt melden, weil Person C. sich unwissendlich mit strafbar gemacht hat. Welche Konsequenzen hat nun Person M. und Person C. zu erwarten?