Hallo mein freund befindet sich im ausland und hätte vor 2 monaten eine 4 monatige Haftstrafe antreten müssen. Nun ist er gewillt sich freiwillig zu stellen. Allerdings befand er sich bei der neuen Straftat noch in einer 3 jährigen Bewährungszeit die nur 4 tage später um gewesen wäre. Noch dazu die erste Verurteilung war eine 8 monatige Haftstrafe die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Meine frage gilt da nicht eine Verjährungszeit von 5 Jahren? Die 5 jahre ab tat von der ersten Straftat sind nämlich bereits um , darf die Bewährung jetzt noch widerrufen werden und er muss 12 monate sitzen ? Lg