Gegen Bewährungswiderruf vorgehen?

Hallo, es geht um meinen Verlobten, er ist wegen Körperverletzung auf Bewährung, ist während der Bewährungszeit 2 innerhalb kurzer Zeit 2 Mal positiv auf Drogen getestet worden, hat aber keine weitere Straftat begangen. positiv ist er getestet worden ja, es ist keine Entschuldigung und es war auch der falsche Weg, aber eine wichtige Person aus seiner Familie hat Suizid begangen und das war der Grund, des Rückfalls. er hat es aber selber wieder raus geschafft, weiß das es falsch war. ja nun war die Anhürung vor einem Richter, auch sein Bewährungshelfer war dabei und hat sich eher lustig um ihn gemacht. Der Richter selbst meinte das er die Situation meines Verlobten nachvollziehen kann und hat eigentlich den Eindruck gemacht, als würde er den Wiederuf fallen lassen. nur hat im nachhinein sein Bewährungshelfer nochmal allein mit dem Richter gesprochen und meinen Verlobten offenbar sehr schlecht dargestellt. dann kam der Wiederruf rein, ein paar Tage später die Ladung zum Strafantritt, mein Verlobter hat seinen Bewährungshelfer darum gebeten zumindest einen Aufschub zu erwirken. Der hat das aber leider gar nicht getan. der Helfer ist leider auch alles andere also kompetent, die letzen Jahre schon, hat er immer wieder gestichelt und war wirklich sehr unfreundlich, hat sogar gesagt das mein Verlobter doch den Kontakt zu seinen alten Drogenfreunden suchen soll, da er sich da ja augenscheinlich sehr wohl gefühlt haben muss... ich will ihnen nur ein Bild davon machen das der Bewährungshelfer nicht gut für ihn war oder ist. mein Verlobter hat seine gut bezahlte und unbefristete Arbeit gekündigt und musst vor 4 Tagen überstürzt seinen Vollzug antreten. Er hat erst eine Woche zuvor die Ladung bekommen. Jetzt zu meiner Frage, ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten oder sich nochmal mit der Staatanwaltschaft kurz zu schließen, ihene ohne Beisein vom Bewährungshelfer die ganze Sachlage nochmal zu erklären? Gibt es eine Möglichkeit ihn trotz das er schon in der JVA ist, ihn wieder rauszuholen, das er die einjährige Haftstrafe nicht vollenden muss? LG

Recht, haftstrafe, Strafrecht
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