ich habe 08.2016 ein 13 Jahre altes Auto verkauft mit 230.000km für 1.000 Euro, auf Käuferwunsch wurde HU und AU neu gemacht sowie die hinteren Bremsen komplett erneuert und Bremsleitungen entrostet und eingefettet. die HU wurde ohne Mängel bestanden.

nach dem der Käufer das Fahrzeug bei mir abgeholt hatte, brach 6 Wochen später der hintere obere Dreieckslenker infolge völliger Durchrostung.

der Käufer Informierte mich über den Schaden und ich versicherte ihn das ich davon nichts wusste und verwies ihn auf den TÜV - Prüfer der ihn ja gründlich untersucht hatte. Daraufhin hörte ich nichts mehr von den Käufer bis jetzt, ein Jahr danach kommt ein schreiben vom Anwalt: Anfechtung des Kaufvertrages wegen Arglistiger Täuschung, er möchte die 1.000 Euro Kaufpreis zurück sowie An und Abmeldekosten, Reparaturkosten (176,70€) und natürlich Anwaltskosten.

Ich Denke der Käufer hat vor Gericht kein Erfolg, wie seht Ihr das?

als Privatperson habe ich Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen