Ich wollte mal fragen ob ein inhaftierter in u-Haft ( Schwäbisch Gmünd) vorher beantragen muss wer ihn besuchen darf,oder darf einfach jeder der sie kennt "einfach so vorbeikommen " kann Und bekommt jeder Auskunft ob der inhaftierte in diesem Gefängnis ist? Meine Freundin sitzt in uhaft und ein sogenanter Freund will sie besuchen kommen,aber soviel ich weiß hat sie nur mich bei der Inhaftierung angemeldet ,jedesmal wenn ich ein besuchsantrag beantrage wird nach Name gefragt und fertig, kann das dann jeder machen ,oder wird es jemand gesagt "ohne Antrag des inhaftierten kein besuchsrecht"? Danke schonmal im Voraus