Hallo,


ich wurde heute auf der Arbeit als Kassenwart von meinem Chef mehr oder weniger verdächtigt einen Geldbetrag (ca. 275 euro) aus der Kasse entnommen zu haben. 


Ich bin Lehrling und wurde dann auch recht zügig anschließend "vorerst beurlaubt" bis der Sachverhalt geklärt ist.


Inwieweit bin ich dazu verpflichtet bzw. ist die Polizei befugt meine Kontobewegungen einzusehen?

Und ist die Beurlaubung überhaupt zulässig?


Generell was für Möglichkeiten habe ich nun?