Unbewusst mit Falschgeld bezahlt?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe hier hilfreiche Tipps zu bekommen. Ich habe Anfang März 2017, auf eine Reise in Berlin, mit einen falschen 100€ Schein bezahlt. Natürlich war mir nicht bewusst dass der Schein falsch war. Die Kassieren hat die Polizei gerufen und diese hat erstmal den 100er beschlagnahmt und meine Personalien aufgenommen. Jetzt habe ich von der Polizei eine Vorladung bekommen damit ich dazu eine Aussage mache. Es gibt also ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Inverkehrbringung von Falschgeld. Also obwohl ich das Opfer bzw. der Geschädigte bin (die 100€ sind weg) werde ich jetzt als Täter dargestellt. Frage: wer ist eigentlich in der Beweispflicht? Muss ich nachweisen dass ich unbewusst mit Falschgeld bezahlt habe oder muss die Polizei mir nachweisen dass ich es bewusst gemacht habe? Droht mir eine Strafe? Ist es ratsam einen Rechtsanwalt einzuschalten? Die Kosten müsste ich übrigens selber tragen, trotz Rechtsschutzversicherung, er war nämlich eine Handlung mit Vorsatz (behauptet die Versicherung). Macht es überhaupt Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten in meinen Wohnort (Köln) wenn die „Tat“ in Berlin stattgefunden hat? dann müssten im Falle einer Gerichtsverhandlung dieser nach Berlin reisen (unbezahlbar). Übrigens kann ich mich nicht erinnern vorher ich das Geld habe, entweder aus den Geldautomaten oder er waren Geldgeschenke die meine Kinder an Weihnachten von deren Omas bekommen haben. Wer kennt sich mit der Gesetzgebung in diesem Fall aus? Wer kann mir Tipps für die weitere Vorgehensweise geben?

Danke in Voraus.

Falschgeld, Strafrecht, Beweispflicht
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