Merkt die Polizei das ich nur ein Automatik - Führerschein hab?

6 Antworten

Ist eine Straftat Verstoß gegen eine Beschränkung und somit Fahren ohne Fahrerlaubnis §21 StVG

Da kann viel passiere, Sperre, MPU Aufbauseminar Geldstraße und irgendwann auch theoretisch Haft.


Franticek  24.06.2012, 17:59

Vielleicht muss ich meinen Kenntnisstand ja etwas revidieren. Aber wo genau ist festgelegt, was eine Auflage und was eine Beschränkung darstellt? Gibt es eine Aufteilung der Schlüsselzahlen in diese Kategorien?

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Kihlu  24.06.2012, 18:38
@Franticek

Nicht in der Liste selber, aber es gibt diese Differenzierung. Müsste ich aber erstmal nachsehen..

Das auch das was in Klausuren überprüft wird, das nicht klar gesagt, man muss sich das aus den Definitionen erarbeiten.

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Kihlu  24.06.2012, 18:41
@Kihlu

Beschränkung: Sind Forderungen, die sich an den technischen Zustand des Kraftfahrzeugs richten (gegenständliche Beschränkung). Die Beschränkung ist eine Bedingung, die für das Zustandekommen oder die Gültigkeit des Verwaltungsaktes Fahrerlaubnis Voraussetzung ist. Sie ist integrierter Bestandteil des Verwaltungsaktes. Nichtbeachten ist Fahren ohne FE. Beschränkungen sind Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes (§ 36 II Nr. 2 VwVfG).

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Kihlu  24.06.2012, 18:41
@Kihlu

DAZU

Auflagen: ... nach § 6 Abs. 2 Satz 3 FeV; § 23 Abs. 2 FeV oder nach § 46 Abs. 2 FeV werden vom Kfz-Führer bestimmte Verhaltensweisen verlangt, die er beim Führen eines Kfz beachten muß (z. B. Brille tragen, nur bei Tageslicht oder höchstens 80 km/h fahren). Diese zu beachtenden Verhaltensweisen werden im „Kartenführerschein“ durch Schlüsselzahlen im Feld 12 verdeutlicht. Die Schlüsselzahlen sind in der Anlage 9 zu § 25 Abs. 2 FeV beschrieben. Nichtbeachten ist eine Owi. Auflagen sind Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes. Sie stellt einen eigenständigen Verwaltungsakt dar (§ 36 II Nr. 4 VwVfG) mit der Folge, dass die Zuwiderhandlung gegen die Auflage den „Rest-Verwaltungsakt“ nicht angreift.

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Franticek  24.06.2012, 19:01
@Kihlu

Hallo Kihlu, ich habe mich mittlerweile schlau gemacht und muss dir Recht geben. Ich gehöre nicht zu denen, die dann auf ihrem Standpunkt beharren, sondern ich kann durchaus auch Fehler zugeben. Und hier lag ich falsch. Kompliment an dich!!

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Die Polizei kennt diese Schlüsselzahlen und hat auch die wichtigsten 'im Kopf'. Bei Schlüsselzahl 78 dürfen nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal ..... gefahren werden, also Automatikfahrzeuge.
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Das Fahren eines Autos mit Schaltgetriebe ist jedoch KEIN Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B ist ja vorhanden. Die Schlüsselzahl 78 stellt eine Auflabe dar. Hier handelt es sich also lediglich um den Verstoß gegen eine Auflage, was auch keine Straftat ist.


Kihlu  24.06.2012, 18:43

nur zur Kenntniss für anderen,

es ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straftat.

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Franticek  24.06.2012, 19:04

Mittlerweile habe ich mich bei richtigen Experten, die damit beruflich zu tun haben, schlau gemacht. Hier hat der liebe gute Franticek mal falsch gedacht. Aber ich kann auch zugeben, wenn ich mal einen Fehler mache.
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Großes Kompliment an @Kihlu !

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Franticek  24.06.2012, 14:32

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist hier zwar schön erklärt, doch trifft das hier nicht zu, weil der Fahrer ja eine Fahrerlaubnis Klasse B hat und lediglich gegen eine Auflage verstößt, welche durch die Schlüsselzahl 78 bezeichnet wird.

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MarieAnou  24.06.2012, 14:46
@Franticek

Ein Verstoss gegen eine Auflage ist eine Ordnungswidrigkeit, ein Verstoss gegen eine Beschränkung ist eine Straftat.

z.B.:

Brille = Auflage

Automatikeintrag = Beschränkung

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Kihlu  24.06.2012, 16:37
@MarieAnou

Die gängigen Zahlen sind eigentlich jedem Beamten bekannt.

Also ja merkt man, und du bekommst eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Franticek  24.06.2012, 19:05
@MarieAnou

@MarieAnjou, auch an dich ein Kompliment. Ich muss mittlerweile ehrlicherweise zugeben, - du hattest tatsächlich Recht und ich lag daneben. Kompliment.

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MarieAnou  24.06.2012, 19:19
@Franticek

Auch ich habe recherchiert und hätte es auf Anhieb nicht zweifelsfrei beantworten können!

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ja, das steht im führerschein, also würde es im falle einer kontrolle auffallen. das wäre meines wissen fahren ohne fahrerlaubnis und ist aufjedenfall eine straftat.


011100  24.06.2012, 13:39

Wie verhält es sich mit Halbautomaten,die man wahlweise manuel und auf Automatik fahren kann.Oder reicht für den Verstoß schon das Vorhandensein des Kupplungspedal?

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fragender582  30.06.2012, 23:58
@011100

das weiß ich nicht. Aber z.B. darf man wenn man betrunken ist sein fahrrad nicht schieben, weil man dann die möglichkeit hätte zu fahren. Ich könnte mir vorstellen, das das hier ähnlich ist..

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Wenn du Schalter fahren kannst,mach doch eine Nachprüfung auf demselben