was passiert bei Arbeitsverweigerung?

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Hallo scraddii,

tja, eine 6 wird das zunächst einmal. Diese 6 fließt dann in deine Gesamtnote ein. Wenn du die Klasse eh wiederholst, dann mag das vielleicht zunächst für dich nicht schlimm anmuten, aber deine Arbeitsverweigerung könnte schon noch weitertragende Konsequenzen mit sich bringen:

Weißt du denn, ob du diesen Lehrer im nächsten Schuljahr nicht wieder hast? Wenn ja, dann hast du natürlich einen "bleibenden Eindruck" hinterlassen, steckst quasi in einer gewissen Schublade. Selbst, wenn du diesen Lehrer nicht mehr haben solltest, kann es dir passieren, dass dir "dein Ruf vorauseilt". Sprich: Lehrerkollegen sprechen miteinander, pflegen einen regen Austausch über Schüler, vor allem über Wiederholer.

Es wäre doch schade, wenn du nicht als "weißes Blatt", sondern in gewisser Weise vorbelastet in deine neue Runde startest, oder?

Tu dir selbst den Gefallen und absolviere diese Schulaufgabe (was ist eine GFS?)! Auch, wenn du, was die Versetzung betrifft, keinen Blumentopf mehr gewinnen kannst, so kannst du wenigstens deinen guten Willen bekunden und dir dein Image als "bemühter Schüler" wahren.

Alles Gute dir,

LG von Miroir


Hopeless7  20.05.2012, 13:12

hey, also, eine GFS ist ein referat , ein vortrag odre eine präsentation, welche jeder schüler ab der 7. klasse einmal pro jahr in dem fach seiner wahl halten muss. sie muss mindestens 10. minuten lang sein und man muss einen schriftlichen teil abgeben. (aber wie lang der vortrag sein muss und wie viele schriftliche seiten man abgeben muss, hängt meistens auch vom lehrer ab). das thema wir mit dem lehrer abgesprochen und eine GFS zählt wie eine klassenarbeit.

(bei uns heißt GFS : Grundlose Folterungen der Schüler ;) wie es wirklich heißt, weiß ich leider auch nicht):

ich hoffe, dass ich dir helfen konnte! LG

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Miroir  21.05.2012, 16:15

Vielen Dank für den Stern! : )

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**Amtliche Abkürzung: BGVO Fassung vom: 05.12.2002 Gültig ab: 31.01.2003 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Gliederungs-Nr: 2228 Verordnung über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (Abiturverordnung berufliche Gymnasien - BGVO) Vom 5. Dezember 20021) 2) § 6 Klassenarbeiten und gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen (1) In den sechsstündigen Kursen sind in den ersten drei Schulhalbjahren mindestens je drei und in den vierstündigen Kursen mindestens je zwei Klassenarbeiten anzufertigen. Im vierten Schulhalbjahr sind in den sechsstündigen Kursen mindestens je zwei und in den vierstündigen Kursen mindestens je eine Klassenarbeit anzufertigen.

(2) In den zweistündigen Kursen, außer im Fach Sport, ist in jedem Schulhalbjahr mindestens eine Klassenarbeit pro Fach anzufertigen.

(3) Neben den Klassenarbeiten werden gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen vorgesehen, die sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen beziehen. Die Fachlehrkräfte sorgen für eine Koordination dieser Leistungsfeststellungen. Zu diesen Leistungen ist jeder Schüler im Laufe der Jahrgangsstufen in mindestens drei Fächern verpflichtet. Im Verlauf der ersten drei Schulhalbjahre kann die jeweilige Fachlehrkraft in den einzelnen Fächern jeweils eine der Klassenarbeiten durch eine gleichwertige Leistungsfeststellung ersetzen. In jedem Kurs muss jedoch mindestens eine Klassenarbeit geschrieben werden.

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BerGymAbiPrV+BW+%C2%A7+6&psml=bsbawueprod.psml&max=true

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Da kannst Du nachlesen.

Natürlich kannst Du machen was Du willst soweit Deine Eltern Dich lassen. Es geht nur um Dein Leben. Die Lehrer aber haben auch die Aufgabe zu bewerten wie wichtig Dir Dein Leben ist, Deine Zukunft. Und sie sollen durchaus auch beurteilen wie reif Du bist. Kinder verstehen die Chance nicht welche eine GFS bietet, Pubertierende mögen sich schwer damit tun vor allen Dingen bei Abwesenheit Erziehungsverpflichteter zuhause. Erwachsene wissen den Wert zu schätzen.

Nein. Es geht nicht um die Frage ob Du Dich hängen lässt. Dafür kann es gerade in Deinem Alter Gründe geben. Liegen solche vor so wird der Lehrkörper sie kennen. Oder er sollte sie kennen. Nicht um Dich zu kontrollieren oder bestrafen sondern um Dich zu unterstützen. Bitte denke daran.

Ich finde es sehr traurig dass niemand bei Euch zu wissen scheint wozu die GFS da ist. Jetzt weißt Du es. Wenn Du magst drucke es doch aus und hänge és an die Tafel der Schülermitverwaltung in Deiner Schule. Schließlich erachte ich zumindest es als nicht zumutbar von Menschen Leistung zu verlangen ohne dieses Verlangen zu begründen.

Eine nicht erbrachte Leistung ist einfach die Note 6. Ich wüsste nicht, was da noch kommen sollte.