Hallo, guten Morgen, bin im Mai diesen Jahres in Nürnberg/Bayern in einer Berufungsverhandlung zu 7 Monaten Haft verurteilt worden. Hab dann, um Zeit zu gewinnen, Revision eingelegt, die Frist um diese zu erklären läuft am 02.07. ab, sodaß dann das Urteil ja wohl Rechtskräftig wird. Wichtig ist das mein Wohnsitz in Niedersachsen liegt, wo auch meine Familie wohnt. Hab 4 eigene Kinder und 2 Stieftöchter, die Kinder meiner Lebensgefährtin mit der ich erst nach der Haft zusammen ziehen werde. Da ich seit März in einer ambulanten Therapie( Drogen) bin, die von der Rentenversicherung bezahlt wird, möchte ich gern Haftaufschub erreichen um diese beenden zu können, sie endet am 25.09.12. Weitere Gründe dafür sind das mein bei mir lebender Sohn ( allein erziehender Vater) am 29.08.12 seine Ausbildung beginnt, er wird im Juli 18, und da er dann ja allein ist würd ich ihn gern in dieser Phase zu Beginn begleiten, damit er dann klar kommt. Meine Kleine Tochter wird zudem am 22.08. den Wechsel zum Gymnasium vollziehen mit einer Festlichkeit wo die Eltern erwartet werden, wäre echt schlimm für sie wenn ich da schon weg wäre. Und meine Stieftochter wird in die Grundschule eingeschult wo ich auch dabei sein sollte. Soviel zu meinem Hintergrund, nun zu den Fragen: Wo wird der Haftantritt erfolgen müssen, in Bayern, wo ich verurteilt wurde oder in Niedersachsen wo mein Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ist? Muss ich einen Haftantritt in Wohnortnähe beantragen? Wenn ja, wann? Nach Erhalt der Ladung zum Haftantritt oder besser sofort? Und den Antrag wegen Haftaufschub, sofort stellen oder eben auch erst nach Erhalt der Ladung? Und wenn nach Erhalt der Ladung, haben diese Anträge dann eine aufschiebende Wirkung oder muss ich dann trotz der Anträge,bis eine Entscheidung getroffen wird, der Ladung folgen und die Haft antreten, selbst wenn es in Bayern ist? Und ich gehe davon aus das ich bei der Straflänge in den offenen Vollzug komme, sehe ich das richtig? Es würde mir sehr helfen wenn jemand meine Fragen beantworten könnte, da ich mir einen Anwalt nicht leisten kann, Pflichtverteidiger wurde ja abgelehnt. Danke im vorraus für eure Hilfe und Bemühungen, lieben Gruß, Kasi