Hallo,

wie im Titel schon zu erkennen, habe ich eine Frage bzgl. der Versandkosten auf einer Rechnung. Wenn dem Kunden Versandkosten in Rechnung gestellt werden, müssen diese dann auf der Rechnung separat aufgeführt werden, oder kann man diese in den Artikelpreis mit einrechnen.

Beispiel:

Ein Kunde kauf nur einen Artikel und veranlasst eine Zahlung in Höhe von 28,80 Euro. Der Artikelpreis beträgt 26,90 Euro und die Versandkosten 1,90 Euro.

Dürfte man die Posten, Artikel und Versand, auf der Rechnung zusammenfassen, also das nur der Artikel drauf steht mit dem Preis von 28,80 Euro?

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Falls die Unternehmensform dafür eine Rolle spielt: Selbstständiger Unternehmer, USt. pflichtig, kein Kleingewerbe :-)

LG Florian