Hallo zusammen!
Mal eine Frage an alle Steuerexperten da draußen, und zwar, ich beabsichtige demnächst ein Kleingewerbe anzumelden. Und jetzt meine Frage, wenn ich mir jetzt ein CAD-Programm zu lege, und die Anmeldung erst in 1-2 Wochen (frühestens) erfolgt, kann ich den Kauf dieser Software trotzdem für die Steuer verwenden?
Und stimmt es, dass wenn man wie ich im Jahr 2013 ein Gewerbe anmeldet, sämtliche relevanten Ausgaben die davor (aber im selben Jahr), z.B. Rechner u. Arbeitsplatz, anfallen, auch noch rückwirkend angeben kann?
Wäre euch echt dankbar für brauchbare Antworten!
Trotzdem noch einen angenehmen Sonntag Abend!