In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung gibt mein Arbeitgeber den Standartwert von 1899,96 Euro an, dass es sich dabei um einen Pauschalbetrag handelt weiß ich inzwischen.

Allerdings sind meine tatsächlich gezahlten Beiträge in die PKV geringer als dieser Pauschalbetrag.

Soll ich nun meine tatsächlichen Beiträge garnicht angeben und mir wird automatisch der max Pauschbetrag angerechnet, oder wird der mir auch angerechnet, wenn ich ihn unterschreite? Und wenn ja, wo muss ich diesen Pauschbetrag eintragen?

Oder wird mir grundsätzlich nur der Betrag angerechnet den ich tatsächlich ausgegeben habe und bei den 1899,96 Euro handelt es sich um eine mögliche Obergrenze?

Vielen Dank an alle die sich die Mühe machen zu antworten!